Angabe in KB minor/major - welches Alter

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  • Roll-micha
    Benutzer
    • 21.01.2010
    • 99

    Angabe in KB minor/major - welches Alter

    Hallo liebe Gemeinde,

    bei den Sterbeeintägen im Kirchenbuch sind im Register Hinter-/Nachgelassen die Kinder mit minor /major eingetragen.

    z.B.: "Wittwe, 3 Söhne 1 Tochter, wovon 1 Sohn major"

    Mit welchem Alter ist ein nachgelassenes Kind major, also nach meinem Verständnis erwachsen?
    Bei meinen Recherchen habe ich öfter festgestellt, dass die Kinder mit 21 Jahren noch mit "minor" angegeben waren. Sicher lag die Altersgrenze früher höher.
    Kann mir jemand von Euch die Grenze von Kind/Jugendlichem zum Erwachsenen mitteilen?

    Soviel ich auch gesucht und gegoogelt habe - bisher ohne Erfolg. Hat jemand von Euch eine Erklärung für mich.

    Liebe Grüße - Micha
  • Mechthild

    #2
    Hallo Micha,

    die Volljährigkeit war je nach Gegend unterschiedlich, siehe hier: http://wiki-de.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit


    Schöne Grüße
    Mechthild

    Kommentar

    • Roll-micha
      Benutzer
      • 21.01.2010
      • 99

      #3
      Hallo Mechthild,

      der Artikel sagt alles aus - warum findet man im Internet nur so schwer das was man sucht.

      liebe Grüße und noch nen schönen Abend
      wünscht der Micha

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