Hallo liebe Gemeinde,
bei den Sterbeeintägen im Kirchenbuch sind im Register Hinter-/Nachgelassen die Kinder mit minor /major eingetragen.
z.B.: "Wittwe, 3 Söhne 1 Tochter, wovon 1 Sohn major"
Mit welchem Alter ist ein nachgelassenes Kind major, also nach meinem Verständnis erwachsen?
Bei meinen Recherchen habe ich öfter festgestellt, dass die Kinder mit 21 Jahren noch mit "minor" angegeben waren. Sicher lag die Altersgrenze früher höher.
Kann mir jemand von Euch die Grenze von Kind/Jugendlichem zum Erwachsenen mitteilen?
Soviel ich auch gesucht und gegoogelt habe - bisher ohne Erfolg. Hat jemand von Euch eine Erklärung für mich.
Liebe Grüße - Micha
bei den Sterbeeintägen im Kirchenbuch sind im Register Hinter-/Nachgelassen die Kinder mit minor /major eingetragen.
z.B.: "Wittwe, 3 Söhne 1 Tochter, wovon 1 Sohn major"
Mit welchem Alter ist ein nachgelassenes Kind major, also nach meinem Verständnis erwachsen?
Bei meinen Recherchen habe ich öfter festgestellt, dass die Kinder mit 21 Jahren noch mit "minor" angegeben waren. Sicher lag die Altersgrenze früher höher.
Kann mir jemand von Euch die Grenze von Kind/Jugendlichem zum Erwachsenen mitteilen?
Soviel ich auch gesucht und gegoogelt habe - bisher ohne Erfolg. Hat jemand von Euch eine Erklärung für mich.
Liebe Grüße - Micha
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