Konsularregister

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  • Henry Jones
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2008
    • 1701

    Konsularregister

    Hallo Zusammen,

    ich habe gerade auf der Internetseite/Bestandsübersicht des Standesamtes I gelesen, dass dort sog. Konsularregister aufbewahrt werden.
    Kann mir jmd. mitteilen um was es sich dabei handelt bzw. welche Geburten/Ehen/Sterbefälle dort registriert wurden?

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Geburten/Ehen/Todesfälle von Deutschen im Ausland alle bei dem zuständigen Konsulat noch einmal beurkundet wurde, oder etwa doch?

    Wäre wirklich interessant dass zu erfahren, da meine Urgroßeltern 1924 in Buenos Aires geheiratet haben und mein Großonkel dort 1925 geboren wurde. Mir liegen bis jetzt aber nur die Urkunden der damals zuständigen argentinischen Behörden vor.
    Vielleicht finden sich ja noch "Deutsche" Urkunden?

    Danke für eure Hilfe

    Gruß Alex
    Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
    www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
    www.vksvg.de (Forum)
  • Mechthild

    #2
    Hallo Alex,

    Google-Books sagt: Geburt, Eheschließung und Tod werden im Gemeindes- oder Konsularregister des Ortes eingetragen, wo sie zustande kommen:



    Schöne Grüße
    Mechthild

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    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1701

      #3
      Hallo Mechthild,

      danke für deine Hilfe. Weiß momentan nur leider nicht wie mich das weiterbringt. In dem Buch geht es um Ehescheidungen und Spanisches Recht?

      Aber ich gehe mal davon aus, dass es bedeutet, dass bei Geburt/Ehe/Sterbefall eines 'Ausländers' neben der örtlichen Beurkundung auch eine Beurkundung bei der zuständigen Botschaft o.Ä. zu erfolgen hatte.

      Gruß Alex
      Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13449

        #4
        Hallo Alex,

        deine Meinung wird ja durch den Wortlaut hier: http://www.bva.bund.de/DE/Organisati...mtIBerlin.html unterstützt.

        sh auch § 71 Personenstandsverordnung

        Frdl. Grüße

        Thomas
        Zuletzt geändert von Kasstor; 05.11.2013, 20:16.
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

        Kommentar

        • Henry Jones
          Erfahrener Benutzer
          • 31.12.2008
          • 1701

          #5
          Hallo Thomas,

          alles klar. Werde dann mal in Berlin mein Glück versuchen.
          Bin wirklich gespannt wie diese Urkunden aussehen.

          Gruß Alex
          Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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          • gustl
            Erfahrener Benutzer
            • 25.08.2010
            • 678

            #6
            Hallo Alex,

            aus eigener Erfahrung: wenn Du ins Ausland gehst, versehen mit deutschem Pass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, dann kannst aber mußt Du Dich nicht bei einem deutschen Konsulat anmelden. Unter bestimmten Bedingungen kannst Du dann versuchen, Bürger des Gastlandes zu werden. Wenn Du vergessen hast, Dich in Deinem Heimatland abzumelden, weiß Dein Heimatland auch nicht, wohin Du ausgereist bist.

            Wenn Deine Vorfahren sich in Buenos Aires beim Konsulat gemeldet haben und einer von beiden Deutscher war, dann könnten sie die Geburt ihres Kindes und auch die Hochzeit beim Konsulat angezeigt haben (zuständig für solche Anzeigen waren und sind auch die Konsularabteilungen der Botschaften), wenn sie denn gewollt haben. Nur unter diesen Umständen wirst Du die Unterlagen beim Standesamt 1 finden.

            Wenn Deine Unterlagen, die Du schon hast, das alles nicht wahrscheinlich erscheinen lassen, z.B. weil die Vorfahren Argentinien nie mehr verlassen haben, dann kannst Du Dir m. E. die Mühe eigentlich sparen.

            Beste Grüße
            Cornelia

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            • Henry Jones
              Erfahrener Benutzer
              • 31.12.2008
              • 1701

              #7
              Hallo Cornelia,

              meine Urgroßeltern waren beide deutsche Staatsangehörige und behielten diese auch weiterhin. Auch mein Großonkel der 1925 dort geboren wurde erhielt meines Wissens nach die deutsche Staatsanhehörigkeit. Ob er dann zusätzlich die argentinische Staatsangehörigkeit inne hatte kann ich nicht sagen. Ob die Heirat und die Geburt des Sohnes allerdings beim Konsulat angezeigt worden sind weiß ich nicht, darum meine Anfrage beim Standesamt I. Schön wäre es natürlich natürlich wenn auch noch 'deutsche' Urkunden vorhanden wären.

              Möglicherweise brauchten sie auch 'deutsche' Papiere als sie Anfang der 30er Jahre wieder zurück nach Deutschland kamen und sich wieder auf der Gemeinde anmeldeten.
              Ich lass mich mal überraschen was bei meiner Anfrage herauskommt.

              Das Ergebnis teile ich dann gerne hier mit.

              Gruß Alex
              Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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              • Henry Jones
                Erfahrener Benutzer
                • 31.12.2008
                • 1701

                #8
                Hallo Zusammen,

                ging nun doch schneller als gedacht.
                Heute kam, nach ca. 1 Woche schon die Antwort vom Standesamt I in Berlin. Leider finden sich weder im Eheregister des Standesamt I, noch im Konsularregister einträge zur Eheschließung meiner Urgroßeltern. Gleiches gilt für die Geburt meines Großonkels. Scheint wohl so dass meine Urgroßeltern die Eheschließung und Geburt nicht in der Botschaft bekannt gegeben haben.

                Schade..., aber ich habe ja immerhin die Urkunden in Originalsprache.

                Gruß Alex
                Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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