Späte Vaterschaftsanerkennung?

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  • BenediktB
    Erfahrener Benutzer
    • 31.05.2006
    • 540

    #16
    Hallo,

    ich habe noch einmal über die Sache nachgedacht. Wahrscheinlich werde ich erst einmal ohne Nachweis weitermachen müssen.

    Der in Frage kommende Vater ist ein Joseph Völter aus dem Geburtsort der Mutter. Er war aber bestimmt kein Rittmeister. Jedoch wurde er scheinbar um die Geburt des Kindes herum ins Militär gezogen, denn 1842 hat er in Esslingen ein uneheliches Kind mit einer anderen Frau. Dort lag 1842 das 4. Reiter-Regiment, welches 1832/33 in Ulm (nicht weit von Oberdischingen!) in Garnison war.
    Jetzt könnte es durchaus sein, dass der Vater vor der Geburt den Heimatort verließ und die Vaterschaft gar nicht mehr offiziell anerkennen konnte bzw. von seinem Kind gar nichts wusste. Das Dorf wusste jedoch um die Liaison der Eltern und somit wer der Vater ist und deswegen wurde der kleine Joseph ein Völter. Da es jeder wusste wurden auch die Papiere so ausgestellt.
    Anders kann ich mir die Konstellation derzeit nicht erklären...
    Mein Ancestry-Stammbaum

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    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #17
      Hallo aus Kiel,
      wie auch hier schon angeklungen, könnte es sich hier um eine
      späte Vaterschaftsanerkennung handeln.
      Mein Gedankengang:
      Sollte es sich ggf. wirklich um einen Rittmeister handeln, so sprechen
      wir i.d.R. um einen Offizier, meist im Range eines Hauptmanns. Nun
      sind uneheliche Kinder in Soldatenkreisen nicht selten, ein wohl nicht
      zu bestreitende Tatsache. Im Range eines Rittmeisters/Hauptmanns
      konnten sich daraus aber arge Probleme ergeben...Thema "Standes-
      dünkel.
      Evtl. hat dieser, nach Entlassung aus dem Militärdienst, die Vater-
      schaft anerkannt, meist leisteten diese aber vorab schon Versorgungs-
      leistungen...sofern sie von den Kindern wussten, was ja auch nicht
      immer der Fall war, nicht selten verschwiegen die Mütter die Väter...
      aus welchen Gründen auch immer
      Letzlich heisst es wohl suchen, suchen...evtl. gibt es noch Militärakten,
      gibt es evtl. KB's über "unehel. Geburten..??..
      Mit den besten Grüssen von der Kieler-Förde
      Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


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      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4850

        #18
        Zitat von BenediktB Beitrag anzeigen
        Der in Frage kommende Vater ist ein Joseph Völter aus dem Geburtsort der Mutter. Er war aber bestimmt kein Rittmeister. Jedoch wurde er scheinbar um die Geburt des Kindes herum ins Militär gezogen, denn 1842 hat er in Esslingen ein uneheliches Kind mit einer anderen Frau. Dort lag 1842 das 4. Reiter-Regiment, welches 1832/33 in Ulm (nicht weit von Oberdischingen!) in Garnison war.
        Hallo Benedikt,

        er muß ja nicht zum Zeitpunkt der Geburt ein Rittmeister gewesen sein, sondern kann auch später befördert worden sein.

        Zum Württembergischen Militär gibt es doch sicher mehr Akten, da das Archiv nicht abbrannte...

        Wenn ich mich recht erinnere, war es aktiven Militärs auch nicht so einfach möglich zu heiraten.

        Aus Deinem Ursprungsposting:

        " Kommt mit 15 noch eine Adoption in Betracht?"

        Eigentlich kommt eine Adoption für Bayern erst ab der Volljährigkeit in Betracht. Die Kleinkindadoption von heute gab es damals nicht.
        Gruß
        gki

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        • BenediktB
          Erfahrener Benutzer
          • 31.05.2006
          • 540

          #19
          Hallo zusammen,

          das Thema kann wohl geschlossen werden. In den Zweitschriften, die mittlerweile online sind, wurde - seltsamerweise - im Gegensatz zu den Originalen der Vater beigeschrieben. Meine Vermutung über den Vater wurde bestätigt!
          Mein Ancestry-Stammbaum

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          • MH54321
            Erfahrener Benutzer
            • 09.09.2014
            • 404

            #20
            Hallo Benedikt,

            das sind ja gute Nachrichten.

            Zur Erklärung: Die Zweitschriften lagen bei den (Amts-)Gerichten. Zumindest gilt das für Preußen, ich denke bei den Bayern und den Württembergern war es ähnlich.

            Wenn es einen Gerichtsakt gab, in dem der Vater die Vaterschaft anerkennt, hat man vor Ort im Gericht gleich das Kirchenbuch berichtigt - und das war dann halt die Zweitschrift. In der Erstschrift hätte man es auch tun müssen, aber ist wohl in diesem Fall nicht passiert, warum auch immer.

            Ich wünsche dir, dass du den Gerichtsakt noch findest.
            Suche FN Hansmann (Hohenberg-Krusemark), FN Gruss/Gruß/Gruhs (Groß Rodensleben, Dreileben), FN Heindorf(f) (Stendal, Tangerhütte, Celle), FN Frey (Königsberg, Borchersdorf, Ostpreuss.)

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