Hallo zusammen,
habe mal eine etwas komplizierte Frage (zumindest sehe ich sie als solche an
)!
Welchen Nachnamen bekommt das uneheliche Kind einer verwitweten Frau?
Vielleicht folgendes Beispiel:
Hans Meier heiratet Gertrud Müller. Nach einigen Jahren stirbt Hans. Gertrud ist nun Witwe, trägt aber doch den Namen Meier. Nun ist Gertrud noch nicht so alt, bekommt nochmals ein Kind, aber der Vater ist "unbekannt" (zumindest für die Behörden). Wie heißt nun das Kind? Meier oder Müller?
Habe einen konkreten Fall und eine Vermutung, kann aber noch nichts beweisen. Wer kann vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus für eure Überlegungen und viele Grüße!
habe mal eine etwas komplizierte Frage (zumindest sehe ich sie als solche an
Welchen Nachnamen bekommt das uneheliche Kind einer verwitweten Frau?
Vielleicht folgendes Beispiel:
Hans Meier heiratet Gertrud Müller. Nach einigen Jahren stirbt Hans. Gertrud ist nun Witwe, trägt aber doch den Namen Meier. Nun ist Gertrud noch nicht so alt, bekommt nochmals ein Kind, aber der Vater ist "unbekannt" (zumindest für die Behörden). Wie heißt nun das Kind? Meier oder Müller?
Habe einen konkreten Fall und eine Vermutung, kann aber noch nichts beweisen. Wer kann vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus für eure Überlegungen und viele Grüße!

, aber vielen Dank für deine Antwort. Das klingt einleuchtend. Wahrscheinlich wäre es hilfreich, wenn ich das genaue Sterbedatum des verstorbenen Ehemanns herausfinde und dann auch einmal nachrechne (wie gesagt, an die Geburtsurkunde komme ich noch nicht). Wäre dieses uneheliche Kind eigentlich noch auf der Meldekarte des Ehepaars vermerkt? Oder bekommt die Witwe, auch wenn sie nicht mehr heiratet, noch eine eigene Karte? Da müsste ich einmal beim Stadtarchiv nachhören...
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