Ahnenforschung steuerlich absetzbar?

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  • tomtom2013
    Erfahrener Benutzer
    • 17.03.2013
    • 560

    Ahnenforschung steuerlich absetzbar?

    Hallo liebe Mitstreiter,

    mal ein ganz spezielles Thema. Lassen sich eigentlich entstandene Unkosten im Rahmen einer rein privaten Familienforschung steuerlich absetzen? Ich denke da z.B. an Kosten für Urkunden bei Standesämtern oder Archivgebühren oder Kosten für Einsichten in Kirchenbücher.

    Ich denke ja eher nicht, da es ein privates Vergnügen ist, aber vielleicht zählt es irgendwie doch unter "Wahrung der Geschichte" oder was weiß ich.

    LG,
    Tom
    Suche nach: MECH / KRECHLOK in Groß Wartenberg - HEHL/HEYL in Borna und Umgebung
  • inge
    Erfahrener Benutzer
    • 29.11.2007
    • 161

    #2
    Hallo Tom,
    mit Sicherheit nicht. Du erzielst ja keine Einnahmen, also kannst du auch keine Ausgaben absetzen.
    lg
    inge

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    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1708

      #3
      Hallo Tom,

      ich bin mir ziemlich sicher, dass es da keine Möglichkeit gibt Archivkosten usw. steuerlich abzusetzen. Warum sollte der Staat auch ein Hobby subventionieren? Das einzigste was steuerlich von Bedeutung sein könnte, sind Spenden an kirchliche Einrichtungen und Vereine die gemeinnützig anerkannt sind (siehe §52 AO). Die meisten Ahnenforschervereine fallen da glaube ich aber raus.

      Gruß Alex

      Kommentar

      • offer
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2011
        • 1909

        #4
        Zitat von Henry Jones Beitrag anzeigen
        ...Die meisten Ahnenforschervereine fallen da glaube ich aber raus.
        ...
        Die Mitgliedschaft hier z.B.: Oldenburgische Gesellschaft für Familienkunde e.V. ist steuerlich absetzbar.
        This is an offer you can't resist!

        Kommentar

        • solveig
          Erfahrener Benutzer
          • 29.07.2013
          • 550

          #5
          Auch bei der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde ist der Jahresbeitrag absetzbar, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 51 ff. AO dient. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung,

          Gruß Solveig

          Kommentar

          • Joanna

            #6
            Hallo Tom,

            wie kommst Du überhaupt auf die Idee, dass ein Hobby von Steuergeldern gefördert werden kann.

            Da müsste ich dann ja auch fragen, ob mir die Krankenskasse den Golfbeitrag bezahlt, da in diesem Falle aktiv etwas für die Gesundheit getan wird.

            Es gibt im Übrigen einige Vereine, die von der Steuer absetzbar sind. Kommt immer auf die Satzung an und ob diese vom Finanzamt dafür anerkannt wird.

            Gruß Joanna

            Kommentar

            • gudrun
              Erfahrener Benutzer
              • 30.01.2006
              • 3265

              #7
              Hallo,

              daß die private Ahnenforschung steuerlich absetzbar wäre, ist mir nicht bekannt.
              Anders wird es ausschauen, wenn ein Mann oder Frau das beruflich macht und daraus ein Einkommen hat.

              Viele Grüße
              Gudrun

              Kommentar

              • Illiana
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2013
                • 191

                #8
                nein geht leider nicht.

                Allerdings ist die Behauptung: "Du erzielst ja keine Einnahmen, also kannst du auch keine Ausgaben absetzen" auch nicht richtig. Bei außergew. Belastungen kommen in der Steuererklärung auch Sachen rein, die nichts mit Einkommen zu tun haben

                Kommentar

                • IllIlIllI
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.02.2009
                  • 122

                  #9
                  Außergewöhnliche Belastungen können nur abgesetzt werden, wenn Zwangsläufigkeit vorliegt (vgl. § 33b Abs. 2 EStG). Private Familienforschung ist wie jedes andere Hobby auch keine Krankheit und daher nicht zwangsläufig.

                  Zuwendungen an gemeinnützige Vereine im Inland können abgesetzt werden (vgl. § 10b EStG). Bei größeren Beträgen benötigt man eine Zuwendungsbestätigung (vgl. § 48 EStDV). Da steht dann auch der förderungswürdige Zweck des Vereins drauf.

                  In den meisten Fällen wird der private Familienforscher Ausgaben für Urkunden, Kopien, Fahrtkosten usw. haben, die nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung sind. Damit wollen wir uns lieber nicht beim Finanzamt blamieren.

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                  • Liisa

                    #10
                    Hallo Tom,

                    warum sollte die steuerzahlende Gemeinschaft uns ein Hobby finanzieren?
                    Eine von der Steuer absetzbare Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein ist etwas anderes, da dieser Verein, wie der Name schon sagt, gemeinnützig ist, also der Allgemeinheit nützt.

                    Viele Grüße von
                    Liisa

                    Kommentar

                    • tomtom2013
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.03.2013
                      • 560

                      #11
                      All right all right :-)
                      Hat mich einfach nur mal interessiert. Bei aller Logik müsst ihr allerdings zugeben, dass in unserem Steuersystem nicht alle absetzbaren Posten wirklich logisch nachvollziehbar sind. Aber ich will jetzt hier keine Steuerdiskussion lostreten ;-)
                      Danke an alle.
                      LG,
                      Tom
                      Suche nach: MECH / KRECHLOK in Groß Wartenberg - HEHL/HEYL in Borna und Umgebung

                      Kommentar

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