Was ist ein Geburtsschein - Braut war Baptistin

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  • Klingerswalde39_44
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    Was ist ein Geburtsschein - Braut war Baptistin

    Hallo,
    Es geht um eine standesamtliche Trauung 1898 in Berlin. Dort wird angegeben:
    Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung:
    1. der Fabrikarbeiter Johann Julius Joczat, der Persönlichkeit nach durch seinen Taufschein anerkannt, evangelischer Religion, geboren den dritten November des Jahres tausend acht hundert drei und siebenzig zu Klein Niebudszen, Kreis Insterburg, wohnhaft zu Berlin, Gotzkowskystraße 10

    2. die unverehelichte Amanda Aurelia Berger, Schneiderin, der Persönlichkeit nach durch ihren Geburtsschein anerkannt, Baptist, geboren den neunundzwanzigsten November des Jahres tausend acht hundert neun und sechszig zu Hammerstein, Kreis Schlochau, wohnhaft zu Berlin, Beusselstraße 10

    Julius war evangelisch, stammt aus Ostpreußen und hat seinen Taufschein „vorgezeigt“. Das ist klar. Amanda stammt aus Westpreußen, war Baptistin und hatte dementsprechend keine Kleinkindtaufe. Was ist in dem Zusammenhang dann ein Geburtsschein und wer stellte ihn aus. Die Geburt fand vor der „Standesamtszeit“ statt.

    Herzliche Grüße, Gabi
  • Joanna

    #2
    Hallo Gabi,

    ein Geburtsschein war ähnlich wie ein Taufschein. alle Geburten wurden ja in den Kirchenüchern eingetragen.Aber wenn jemand nicht getauft wurde, konnte eben kein Taufschein ausgestellt werden, dann gab es einen Geburtsschein.

    Gruß Joanna

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    • Klingerswalde39_44

      #3
      Hallo,
      Danke für deine Information.
      Ich kenn bisher nur die Taufbücher der Kirchen und dort hab ich sowas noch nicht gesehen, eingetragene Geburten ohne Taufe. Wo sind denn die Geburten ohne Taufe eingetragen worden? Waren das noch mal spezielle Bücher? Wie gesagt, die Thematik ist für mich neu. Ging man zu irgendeiner Kirche, um die Geburt anzuzeigen und den Schein zu bekommen?

      Viele Grüße, Gabi

      Kommentar

      • Joanna

        #4
        Hallo,

        es gab damals nur Kirchenbücher. Diese waren auch gleichzeitig der Nachweis über die Geburt (Standesämter wurden zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt, in Deutschland aber spätestens 1874).

        Aber jede Konfession hatte ihr eigenes Kirchenbuch. Das heißt aber nicht, dass in den kath. KB keine Einträge ev. oder mosaischer Gläubigen vorgenommen wurden.

        Baptisten haben bestimmt eigene Bücher gehabt, in denen sie die Geburten und später natürlich auch die Taufen und alle anderen Handlungen eingetragen haben.

        Aber rufe doch einfach mal in einer Gemeinde an und frage dort, wir es früher (also ohne Standesämter) war und wo diese Bücher einsehbar sind. Ist doch das einfachste der Welt, oder?

        Joanna

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        • gustl
          Erfahrener Benutzer
          • 25.08.2010
          • 678

          #5
          Hallo Gabi,

          im 16. und 17. Jahrhundert (später weiß ich das nicht mehr) bekamen wandernde Handwerkergesellen einen Geburtsbrief, in dem stand, wer sie waren, wie der Vater hieß, wo und was sie gelernt hatten. Das war damals so eine Art Pass, der ihnen erlaubte Grenzen zu überschreiten. Außerdem konnte man mit dem Geburtsbrief kontrollieren, ob sie ihrer Heimat zu nahe kamen, was sie ja auch nicht durften.

          Wenn sie nach beenderter Wanderschaft in einem anderen als dem Heimatort seßhaft wurden, schickte man den Geburtsbrief an die Heimatgemeinde zurück.

          Ich schreibe das nur, weil Deine Amanda Aurelia ja einen Handwerksberuf erlernt hatte.

          Du bist jetzt wahrscheinlich genauso schlau wie vorher, aber wäre Dein Geburtsschein so etwas ähnliches wie ein Geburtsbrief, dann hätte ihn die örtliche Zunft ausgestellt.

          Beste Grüße
          Cornelia

          Kommentar

          • Joanna

            #6
            Hallo Cornelia,

            ja, dieser Brief wurde damals den Handwerkern für die Wanderjahre mitgegeben.

            Aber der Geburtsschein ist etwas anderes.

            Aber bei Nachfrage einer Baptistengemeinde ist das ja einfach zu klären.

            Gruß Joanna

            Kommentar

            • Zetteltante
              Erfahrener Benutzer
              • 02.11.2009
              • 619

              #7
              Hallo Gabi,

              das Wort "Geburtsschein" kenne ich nur aus dem Stammbuch. Somit standesamtlich. Schau mal unter www.westpreussen.de unter Standesamtsregister. Der Geburtsschein wurde wohl vom Gericht ausgestellt...

              Grüße

              Zetteltante
              Zuletzt geändert von Zetteltante; 15.08.2013, 22:34.

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              • Laurin
                Erfahrener Benutzer
                • 30.07.2007
                • 5739

                #8
                Hier im Forum gibt es bereits ein Thema Ausweispflicht? und dort Hinweise / Erläuterungen zum Geburtsschein.
                Siehe auch hier
                Freundliche Grüße
                Laurin

                Kommentar

                • Joanna

                  #9
                  Hallo Gerhard,

                  der Geburtsschein ist das eine. Aber die Themenstarterin will ja auch wissen, wo sie den Eintrag finden kann, wenn das Kind Baptist war.

                  Gruß Joanna

                  Kommentar

                  • Kara
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.11.2011
                    • 137

                    #10
                    hallo,
                    ich habe in meinem SB ein ungetauftes Mädchen, eingetragen im Kirchenbuch der lutherischen Kirche mit folgendem Text:

                    Taufregister: Geburt: 30. Oct. 1861 Taufe: ---
                    Grk.1861/ba3 Kind: Elise
                    Baptisten- Eltern: Johann Hinrich CORDING, Anbauer in Sage,
                    Gemeinde und Anna Catharine, geborene FEYE
                    Von den beiden Eheleuten gehört nur die
                    Frau zu den Baptisten, der Mann hält sich
                    fortwährend zur evangelisch-lutherischen
                    Kirche.

                    Liebe Grüße
                    Kara

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                    • Carmen1452
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.07.2012
                      • 2672

                      #11
                      Hi,

                      ich habe das jetzt gelesen und möchte mich dazu auch mal äußern. Ich kenn mich allerdings nur mit Österreich aus. Aber auch da war es so das man in die katholischen Bücher auch Menschen anderer Konfession eingetragen hat. Weil es gibt in fast jedem Taufbuch eine Spalte für Protestanten manchmal so gar welche für Juden. War unterschiedlich. Speziel gesehen habe ich so einen Eintrag aber noch nie. Also schau mal was es für Kirchen an dem Ort gab und frag bei denen mal nach. Oder schauen ob die Baptisten damals auch Bücher hatten. Aber ich glaube schon das die Geburt irgendwo verzeichnet wurde.

                      Mfg Carmen
                      Mfg Carmen

                      habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                      Kommentar

                      • Laurin
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.07.2007
                        • 5739

                        #12
                        Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                        ... die Themenstarterin will ja auch wissen, wo sie den Eintrag finden kann, wenn das Kind Baptist war.
                        Hierbei kann sicherlich die Bundesgeschäftsstelle des BEFG weiterhelfen, siehe bei http://www.baptisten.de/service/.
                        Dort weiß man ggf. auch etwas über die heute zu Polen gehörenden Orte.
                        Freundliche Grüße
                        Laurin

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                        • Zetteltante
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.11.2009
                          • 619

                          #13
                          Hallo Gabi,

                          wahrscheinlich hast Du den Text auf der von mir angegebenen Website bis zum Ende gelesen und weißt nun, daß der Geburtsschein im zuständigen polnischen Staatsarchiv liegt, wenn noch vorhanden.

                          Viel Erfolg wünscht

                          Zetteltante

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