Verständnisfrage betr. unehelichem Kind/Adoption

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  • Mia
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2013
    • 529

    Verständnisfrage betr. unehelichem Kind/Adoption

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe im Internet den Geburtseintrag meiner UrUrOma (Franziska Löbel) gefunden den ich hier mal anhänge.
    Es ist angegeben, dass sie am 28. Febr. 1870 legitimiert wurde (auch vom Adoptiv?-Vater ist nur ganz unten der Name angegeben - Josef Löbel - und nicht wie sonst, die Abstammung + Herkunft des Vaters), also gehe ich davon aus, dass sie unehelich geboren wurde.
    ABER:
    Warum ist dann aber bereits der Nachname des Adoptivvaters bei der Geburt (1864) eingetragen (Löbel) und nicht der Mächenname der Mutter (Michel)? Und auch der Strich ist unter "ehelich" gemacht und nicht bei "unehelich". Die dürfen da doch nicht radieren, oder? Wenn sich was ändert, müßte das doch durchgestrichen werden? Bin hier grad ganz ratlos
    Was mir noch einfällt: bei den Geburtsurkunden ihrer Kinder, steht auch "Franziska, geb. Löbel, eine Tochter des Josef Löbel". Einmal steht auch: "... eine eheliche Tochter des Josef Löbel". Bekommt man durch Adoption dann den Status "ehelich"?
    Wäre klasse, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Mia
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  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Hallo Mia,
    lach*...nun ein wenig rechtliches, geht ja gleich gut los was...???
    Die Ehelicherklärung existierte bis zum 30. Juni 1998 im deutschen Familienrecht. Es handelte sich dabei um eine zu beurkundende Erklärung des Vaters eines nichtehelichen Kindes, das dadurch die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes und auch den Familiennamen des Vaters erhielt.


    Hier steht nichts von Adoption, sonder, der Vater des Kindes hat sich zu Vaterschaft bekannt.


    LG. Roland

    Wie du lesen kannst, erhält das Kind gleichzeitig den FN. des Vaters

    Das Kind erwarb dadurch volle Erbansprüche gegen den Vater (und dessen Familie), der Vater wurde Inhaber des alleinigen Sorgerechtes. Die Mutter verlor im Gegenzug das Sorgerecht, war auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Es handelte sich sozusagen um eine Integration des Kindes in die väterliche Familie bei gleichzeitigem Ausschluss der Mutter
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • Mia
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2013
      • 529

      #3
      Hallo Roland,

      vielen Dank für die Infos! Hab ich das dann richtig verstanden, dass die Mutter den Vater bei der Geburt angab (deshalb steht auch gleich der "richtige" Nachname drin) und sich der Vater dann aber erst 1870 zur Vaterschaft bekannte? Oder hat er sich gleich dazu bekannt (deshalb dann auch kein Strich unter "unehehlich") und sie haben 1870 geheiratet und deshalb steht der Vermerk "legitimiert 1870"?

      Also ist legitimiert nicht mit Adoption gleichzusetzen. Vielleicht gab's damals ja noch gar keine Adoption und uneheliche Kinder ohne Vaterangabe behielten dann auch bei späterer Heirat der Mutter weiterhin den Mädchennamen der Mutter.

      So, und jetzt les ich mir gleich noch die ganzen Links in deinem Posting durch

      Danke schon mal und viele Grüße
      Mia

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5039

        #4
        Hallo Mia!

        Zitat von Mia Beitrag anzeigen
        vielen Dank für die Infos! Hab ich das dann richtig verstanden, dass die Mutter den Vater bei der Geburt angab (deshalb steht auch gleich der "richtige" Nachname drin) und sich der Vater dann aber erst 1870 zur Vaterschaft bekannte? Oder hat er sich gleich dazu bekannt (deshalb dann auch kein Strich unter "unehehlich") und sie haben 1870 geheiratet und deshalb steht der Vermerk "legitimiert 1870"?
        So war das damals üblich.

        Was die Spalten mit "uneheliche" etc angeht: Oben sind 6 unten 5, irgendwas ist da durcheinander geraten.

        Also ist legitimiert nicht mit Adoption gleichzusetzen. Vielleicht gab's damals ja noch gar keine Adoption und uneheliche Kinder ohne Vaterangabe behielten dann auch bei späterer Heirat der Mutter weiterhin den Mädchennamen der Mutter.
        Es gab damals - jedenfals in Bayern, die Situation in Böhmen mag anders gewesen sein - in der Tat keine Kleinkindadoption im heutigen Sinne.

        Adoption war damals iW dazu da die Hofnachfolge zu sichern, falls keine leiblichen Kinder da waren. Es wurden also Erwachsene adoptiert und der Adoptierende mußte auch ein gewisses Mindestalter (50?) haben.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • BenediktB
          Erfahrener Benutzer
          • 31.05.2006
          • 546

          #5
          Also mir persönlich kommt der Nachname "Löbel" eher nachgetragen vor. Für gewöhnlich wurde beim Taufnamen gar kein Nachname vermerkt, da automatisch der Name des eingetragenen Vaters bzw. der ledigen Mutter getragen wurde. Hier hat man den Namen dann vorne nachgetragen, um zu verdeutlichen, dass das Kind eben Löbel heißt und nicht mehr den Namen der Mutter trägt. Ebenso dürfte der Strich bei ehelich nachgetragen sein.
          Mein Ancestry-Stammbaum

          Kommentar

          • Joanna

            #6
            Ich sehe es auch so wie Benedikt.

            Sie wurde 1864 unehelich geboren, 1870 hat der leibliche Vater sie legitimiert (also anerkannt) und ihr so auch seinen Fam.Namen gegeben. Dadurch wurde dann der FN des Vaters nachträglich eingetragen.

            Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern später geheiratet haben? Denn ansonsten würde mich der Hinweis auf eheliche Tochter (auch wenn dieses nicht korrekt ist) etwas irritieren.

            Aber es kam immer wieder vor, dass Väter sofort oder auch später durch Gerichtentscheid die Vaterschaft anerkannt haben und dann auch den Kindern ihren FN gegeben haben. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Eltern noch geheiratet haben oder nicht.

            Gruß Joanna

            Kommentar

            • franz ferdinand
              Erfahrener Benutzer
              • 15.01.2013
              • 345

              #7
              Hallo Mia!

              Legitimiert heißt nicht, dass die Vaterschaft anerkannt wurde, sondern dass das Kind nun als ehelich gilt. Und das ging - wenn nicht gerade durch Legitimierungserklärung durch Seine Majestät den Kaiser - in aller Regel durch nachfolgende Heirat. Und genau das ist hier passiert und genau so steht es ja auch im Eintrag da: "legitimiert per matr(imonium subsequens) 1870 am 28. Febr."

              Du findest die Trauung des Joseph Löbel, Schuhmacher aus Bilinka, unehelicher Sohn der Maria Anna Löbel, mit der Therese Michel, ehel. Tochter des Johann Michel,vom 28.2.1870 im Trauungsbuch von Bilinka auf fol. 615/616, online-Seite 285, im Buch O • 1850 - 1927 • 177/10 • Bílinka, Bílý Újezd, Březno, Dobkovičky, Hrušovka, Chotiměř, Oparno, Režný Újezd, Velemí
              Vielleicht funktioniert auch der Direktlink: http://matriky.soalitomerice.cz/matriky_lite/pages/zoomify.jsp?page=284&entityRef=%28%5En%29%28%28%28 localArchiv%2C%5En%2C%29%28unidata%29%29%2817992%2 9%29

              LG Martin

              PS: Bei einem bloßen Anerkenntnis der Vaterschaft ohne Heirat kenne ich das aus österreichischen und daher auch böhmischen Matriken eigentlich nur als Eintrag in der Spalte für Anmerkungen, etwa dergestalt: "XY erklärt vor den zwei unterfertigten Zeugen XX und XZ, dass er der Vater des Kindes sei und ins Taufbuch eingetragen werden möchte". Dazu kam noch der nachträgliche Eintrag in der Spalte des Vaters. Im Ergebnis führte das Kind auch in diesen Fällen oft dann den FN des Vater, obwohl es unehelich war.
              Zuletzt geändert von franz ferdinand; 29.07.2013, 12:23.
              Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

              Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

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              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 5039

                #8
                Zitat von franz ferdinand Beitrag anzeigen
                Legitimiert heißt nicht, dass die Vaterschaft anerkannt wurde, sondern dass das Kind nun als ehelich gilt.

                Genau so war's auch in Bayern, auch betreffs der anderen Punkte.
                Gruß
                gki

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                • Mia
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.07.2013
                  • 529

                  #9
                  Tausend Dank für Eure Hilfe! Martin, du hast sogar die Eintragung der Heirat gefunden, klasse und ein dickes Dankeschön!!! Jetzt müßte ich nur noch mehr entziffern können ...

                  Ich kann dann davon ausgehen, dass Josef Löbel auch der leibliche Vater ist, oder?

                  Da Josef Löbel ein unehelicher Sohn von Maria Anna Löbel ist, kann ich dann in die Richtung väterlicherseits nicht mehr weiterforschen. Oder gibt es eine Möglichkeit rauszubekommen, wer der Vater war?
                  Die Mutter Maria Anna Löbel war eine ???besitzerstochter aus Bilinka Nr. 1.

                  Bei der Heiratseintragung ist bei Josef Löbel auch sowohl unter katholisch als auch unter protestantisch ein Strich. Ich nehme an, dass der Strich unter protestantisch falsch reingekommen ist.

                  Und bei der Braut: Therese Michel, ehel. Tochter des Johann Michel ??? in Chinitz (hier hätte ich die Ortschaft Wchinitz gefunden, könnte es das auch heißen?) Nr. 9, gebürtig ???? und der Mutter Rosal Martinetz (hab ich das richtig gelesen?) von ????

                  "aufgeboten am 5. ??? und am ??? und ???" Hier verstehe ich leider auch nichts

                  Vielleicht kann das jemand entziffern?

                  Vielen Dank und viele Grüße
                  Mia

                  Kommentar

                  • animei
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.11.2007
                    • 9324

                    #10
                    Zitat von Mia Beitrag anzeigen
                    Die Mutter Maria Anna Löbel war eine ???besitzerstochter aus Bilinka Nr. 1.

                    Bei der Heiratseintragung ist bei Josef Löbel auch sowohl unter katholisch als auch unter protestantisch ein Strich. Ich nehme an, dass der Strich unter protestantisch falsch reingekommen ist.

                    Und bei der Braut: Therese Michel, ehel. Tochter des Johann Michel ??? in Chinitz (hier hätte ich die Ortschaft Wchinitz gefunden, könnte es das auch heißen?) Nr. 9, gebürtig ???? und der Mutter Rosal Martinetz (hab ich das richtig gelesen?) von ????

                    "aufgeboten am 5. ??? und am ??? und ???" Hier verstehe ich leider auch nichts
                    Um welchen Eintrag geht es hier jetzt? Um den Heiratseintrag? Könntest Du die Sache vielleicht etwas vereinfachen, indem Du den Eintrag hier einstellst und (ohne erklärendes Beiwerk) dazu schreibst, was Du lesen kannst?

                    Johann Michel war Gemeindehirt.
                    Gruß
                    Anita

                    Kommentar

                    • animei
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.11.2007
                      • 9324

                      #11
                      Ich stell den Eintrag mal ein, wenn's recht ist:
                      Angehängte Dateien
                      Gruß
                      Anita

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                      • Xtine
                        Administrator

                        • 16.07.2006
                        • 29605

                        #12
                        Jetzt sollte es dann aber eigentlich in die Lesehilfe!

                        Wenn Du Lesehilfe benötigst, dann stell den Eintrag, am besten mit dem Link zum Buch (Signatur und Seitenangabe nicht vergessen!), doch bitte dort ein.
                        Die fertige Lesehilfe kann ja dann hier auch wiedergegeben werden.
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine

                        .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

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                        • Mia
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.07.2013
                          • 529

                          #13
                          Hallo Christine, ich hab's eben unter die Lesehilfe eingestellt. Hab so das Gefühl, dass da noch einiges von mir dort eingestellt wird Ich tu mich ja schon schwer mit den noch schön geschriebenen Texten, wenn ich da sehe, wie manche ein totales Geschmier noch lesen können, WOW!

                          Danke Anita! Lieb von dir, dass du's eingestellt hast. Ist ein Gemeindehirt jemand, der im Ort fürs Tierhüten (Schafe, Kühe, Ziegen) zuständig ist?

                          Viele Grüße
                          Mia

                          Kommentar

                          • animei
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.11.2007
                            • 9324

                            #14
                            Hallo Mia,

                            Gruß
                            Anita

                            Kommentar

                            • Mia
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.07.2013
                              • 529

                              #15
                              für den Link, Anita!

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