Vorzeitige Auskunft trotz Sperrfristen möglich?

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  • Lauer1974
    • Heute

    Vorzeitige Auskunft trotz Sperrfristen möglich?

    Hallo an alle,

    wie geht ihr vor, wenn die Daten noch dem Sperrschutz unterliegen und man keine direkte Linie ist? Muss man dann die ganzen lieben langen Jahre (wenn man bis dato selber natürlich nochlebt) abwarten, oder gibt es andere Möglichkeiten auch an Daten heranzukommen? Ich habe leider ein paar so Einzelfälle, wo ich leider nicht weiterkomme, aber die Sperrfrist greift.

    Ich hatte bis jetzt nur ein einziges Mal Glück gehabt, dass mir ein Standesamt eine Urkunde zugeschickt hatte, die eigentlich noch der Geburt wegen dem Sperrschutz unterlag, aber die Dame schon verstorben war. Ich denke, so locker gehen damit ja nicht alle um. In Hannover hier sowieso nicht. Das ist bei mir leider oftmals bei Heiraten der Fall, weil diese nach 1933 geschlossen worden sind und dann ist erst mal Ende angesagt und beim Bürgeramt muss man ja auch die Gründe angeben, falls man eine Adressauskunft für 4,80 Euro haben möchte.

    Gruß Barbara
  • jele
    Erfahrener Benutzer
    • 16.05.2012
    • 2811

    #2
    Hallo Barbara,

    zwar kenne ich mich mit dem 20. Jahrhundert nicht so dolle aus, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es aus gutem Grund Sperrfristen gibt.
    Schutz der Person, der Familie, der Privatsphäre?
    Ein Thema, das ja momentan sehr aktuell zu sein scheint.

    Vielleicht lohnt es sich, da mal drüber nachzudenken?

    Beste Grüße

    jele

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    • Asphaltblume
      Erfahrener Benutzer
      • 04.09.2012
      • 1501

      #3
      Du hast zwei Möglichkeiten:
      a) Du besorgst dir die Vollmacht eines direkten Nachfahren für die Einholung dieser Daten.
      b) Du wartest, bis die Sperrfrist verstrichen ist.

      Oder du versuchst, über bereits öffentliche Quellen, etwa Zeitungsarchive wegen eventuell dort veröffentlichten Todes-, Geburts- oder Heiratsanzeigen, die gesuchten Daten zu ermitteln.
      Gruß Asphaltblume

      Kommentar

      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3266

        #4
        Hallo Barbara,

        die Sperrfristen kannst Du nicht umgehen. Wenn Du Glück hast, dann schauen die Standesbeamten nicht so genau hin.
        Du kannst nur versuchen etwas durch die Geburts-, Heirats- und Todesanzeigen in den Zeitungen zu erfahren.
        Ich muß auch noch 3 Jahre warten, bis ich Auskunft von einer Cousine meiner Mutter bekomme. Die Frau ist 1907 geboren, hat irgend wann einen Herrn Dausch geheiratet
        und ist irgend wann verstorben, aber wo die liebe Frau gestorben ist, weiß ich nicht.
        Ich habe die Frau einmal besucht aber dummerweise die Adresse nicht aufgeschrieben.
        Alle Leute die noch etwas von der Frau wissen könnten, sind leider schon verstorben.

        Viel Glück bei Deiner Suche
        wünscht
        Gudrun

        Kommentar

        • Lauer1974

          #5
          Danke für die Antworten. Eine Vollmacht von noch lebenden direkten Nachfahren zu besorgen ist leider eher die Ausnahme, wenn nicht sogar gar nicht machbar.

          Klar kann ich das verstehen, das die noch lebenden Personen geschützt werden möchten oder müssen. Möchte nicht wissen, wer alles meine Daten hat, ohne das ich davon weiß.....Allerdings meine ich hier zwar schon verstorbene Personen, aber wo eben die Sperrfrist noch nicht bei Heirat oder Geburt abgelaufen ist.

          Zeitungsarchive wäre auch eine Idee. Gibt es welche, die man schon außer bei gedbas, schon online einsehen könnte? Eine andere auch zeitintensive Sucherei wären die Friedhöfe abzuklappern. Ich habe hier nämlich welche, die zwar 1986 verstorben sind, aber da liegt leider noch die Sperrfrist drauf. Dann müsste ich hier immer davon ausgehen im letzten Stadtteil bei dem Friedhof des Verstorbenen zu suchen denke ich. Hannover hat ja nicht grad wenig davon....

          Hier mal ein konkretes Beispiel. Derjenige ist schon verstorben, aber die Ehe wurde Ende der 40er Jahre geschlossen und leider wird ja auch nicht mehr auf den Sterbeurkunden die Eltern vermerkt. Sodass dann hier erstmal nicht weiter zu suchen ist. Hoffe ich habe das einigermaßen grad verständlich rüber gebracht. Wenn ich in bei meinen Daten noch lebende Personen habe, kennzeichne ich das auch und wer dazu mehr wissen möchte, muss sich direkt an mich wenden und ich werde es ggf. weiterleiten.

          Gruß Barbara

          Kommentar

          • der_Lenz
            Erfahrener Benutzer
            • 21.10.2009
            • 231

            #6
            Moin,

            was die Zeitungen angeht, würde ich es bei den regionalen Stadt- oder Kreisarchiven versuchen. Viele Archive sammeln die kleineren regionalen Blätter, oft liegen sie im Archiv auch als Mirkofilm vor.
            Wenn du ein konkretes Sterbedatum hast, könntest du so nach einer Anzeige suchen.
            Vollständige Liste meiner FN: hier
            Suche insbesondere nach:
            Rahm
            in Bärnau, Thomas in Frankfurt a. d. Oder, Abraham in Danzig,
            Lenz in Mohrungen und Steppuhn & Skalischus in Ostpreußen


            Kommentar

            • der_Lenz
              Erfahrener Benutzer
              • 21.10.2009
              • 231

              #7
              Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Sperrfrist der Sterbeurkunde schon abgelaufen, sprich mehr als 30 Jahre her.

              Daher noch eine Ergänzung zu den Sperrfristen: Es gilt immer zuerst die Frist 30 Jahre nach dem Tod.

              Die Fristen auf Geburts- und Heiratsfälle sind 'Hilfskonstruktionen', da man oft das Sterbedatum nicht zur Hand hat.
              Wenn du aber anhand einer Sterbeurkunde nachweisen kannst, dass die betreffende Person schon länger als 30 Jahre tot ist, hast du gute Chancen die Geburtsurkunde auch zu bekommen, wenn noch keine 110 Jahre vergangen sind.
              Ebenso verhält es sich mit der Heiratsurkunde.

              Ein Hindernis sind noch die Eltern (Geburtsurkunden) bzw. der Ehepartner (Heiratsurkunden). Diese werden in diesem Fall mit betrachtet, müssen also auch schon mehr als 30 Jahre tot sein.

              Nachzulesen hier.

              Oftmals scheitert das an der Unkenntnis der Standesbeamten. Während sich Archivare aufgrund ihrer Ausbildung in Sachen Sperrfristen bestens auskennen, sieht es bei den Standesbeamten anders aus. In diesem Fall einfach mal auf den Paragraphen verweisen
              Vollständige Liste meiner FN: hier
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