Bekomme ich Urkunden von den Schwestern meiner Oma beim Standesamt?

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  • Kolja
    Erfahrener Benutzer
    • 24.04.2013
    • 241

    Bekomme ich Urkunden von den Schwestern meiner Oma beim Standesamt?

    Hallo,
    mich beschäftigt die Frage, ob ich mir die Geburtsurkunden meiner Großtanten (Schwestern meiner Oma) beim Standesamt anfordern kann - sind alle schon 30 Jahre tot!
    Hab ich da Chancen oder nicht?
  • WinterLue
    Erfahrener Benutzer
    • 19.04.2010
    • 226

    #2
    1.Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre

    2.Geburtenregister 110 Jahre

    3.Sterberegister 30 Jahre.

    Die Fristen kennst du ja sicher, ABER es gibt ja noch:
    "wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner."


    Ich hatte damit bisher fast immer Erfolg. In einer Ausnahme hatte ich bisher Probleme und das gerade in meinem Wohnort ;-)
    Phillipps / Philipps: Mengerskirchen / Dillhausen / Iserlohn
    Mackenroth: Witzenhausen / Straßburg / Iserlohn
    Stüber: Ober-Weischlitz / Iserlohn / Tampere
    Winter: Hohenlimburg / Heimach (Nahe) / Schreibersdorf Kr Neumarkt

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3266

      #3
      Hallo,

      die Sterbeurkunden dürften zu erhalten sein.
      Bei der Heiratsurkunden und Geburtsurkunden kommt es auf die Zeit an.
      Die Fristen sind ja schon genannt worden.

      Bestelle eine Kopie der Sterbeurkunde,
      da steht drauf, mit wem er/sie verheiratet war
      und ob der Ehemann bzw. Ehefrau noch lebt.

      Viel Erfolg
      wünscht
      Gudrun

      Kommentar

      • Kolja
        Erfahrener Benutzer
        • 24.04.2013
        • 241

        #4
        ne die Geschwister sind alle tot leben nur noch die Kinder von denen aber an die komme ich nicht ran Schweigen ist gold reden ist verboten :_///

        Kommentar

        • Erich82
          Erfahrener Benutzer
          • 08.03.2011
          • 785

          #5
          Ich habe sogar Geburtsurkunden meiner Urgroßtanten von 1897 bzw. 1900 bekommen.



          Gruß Erich
          Zuletzt geändert von Xtine; 08.07.2013, 16:02. Grund: Hinweis zum Schummeln entfernt

          Kommentar

          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3266

            #6
            Hallo Kolja,

            das kommt mir sehr bekannt vor.
            Und das blöde dabei ist, Du bekommst für die Kinder auch keine Auskunft.
            Wenn Du die Möglichkeit hast, dann versuch es über die Zeitungsanzeigen,
            Geburts-, Todes- und Heiratsanzeigen in der Zeitung.
            Manchmal gibt es auch in der Zeitung Meldung über die Feier des 80. Geburtstages usw.

            Ist zwar eine elendige Sucherei, aber einen anderen Weg zu den Informationen weiß ich leider nicht.

            Viele Grüße
            Gudrun

            Kommentar

            • Kolja
              Erfahrener Benutzer
              • 24.04.2013
              • 241

              #7
              Gibt es da evtl eine tolle Seite?

              Kommentar

              • Kolja
                Erfahrener Benutzer
                • 24.04.2013
                • 241

                #8
                Ich kann leider nicht in meinen Heimatort fahren und dort stöbern hab erst im September Urlaub :_((

                Kommentar

                • russenmaedchen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.08.2010
                  • 1859

                  #9
                  Zitat von Kolja Beitrag anzeigen
                  Ich kann leider nicht in meinen Heimatort fahren und dort stöbern hab erst im September Urlaub :_((
                  Ich verstehe Dich nicht. Entweder Du beauftragst das Archiv zur Suche und bezahlst dafür oder Du wartest, bist Du Urlaub hast.
                  Wir machen das doch nicht anders.
                  Viele Grüße
                  russenmädchen






                  Kommentar

                  • Kolja
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.04.2013
                    • 241

                    #10
                    naja meine Frage war ja ob Ich die Urkunden bekomme weil das ja nicht meine direkte Linie ist

                    Kommentar

                    • russenmaedchen
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.08.2010
                      • 1859

                      #11
                      Im Archiv ja, im Standesamt nein.
                      Da die Schutzfristen geklärt sind, auf ins Aruchiv oder?
                      Viele Grüße
                      russenmädchen






                      Kommentar

                      • Kolja
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.04.2013
                        • 241

                        #12
                        hihihih denke ja

                        Kommentar

                        • Gertrud Dinse
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.02.2013
                          • 983

                          #13
                          Ich muss jetzt mal nachfragen.

                          Ich habe bisher nie- und ich betone nie- Probleme gehabt, wenn es um Kopien aus den Registern außerhalb der Sperrfrist ging. Egal ob der direkte Vorfahre oder dessen Geschwister. Das einzigste, was net selten ärgerlich war: die Suchkosten. Aber das ist ein anderes Thema.

                          Bedeutet das, dass alle von mir bisher genutzen Standesämter gegen geltendes Recht verstoßen haben?

                          Elisabeth

                          Kommentar

                          • Xtine
                            Administrator

                            • 16.07.2006
                            • 29970

                            #14
                            Hallo Gertrud,

                            nein, ausserhalb der Sperrfristen kannst Du auch als nicht direkt Verwandte Kopien bekommen.
                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine

                            .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

                            Kommentar

                            • Joanna

                              #15
                              Hallo,

                              ich möchte doch noch etwas zu bedenken geben.

                              Wir haben ja gehört, dass es von den Großtanten/Tanten noch lebende Nachkommen gibt. Damit muss man sich vor Veröffentlichung von Urkunden (z.B. Einstellung in die Lesehilfe hier im Forum) die Freigabe dieser Nachkommen einholen.

                              Dazu meine ich mich erinnern zu können, hat es auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben.

                              Gruß Johanna

                              Kommentar

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