Was hat das zu bedeuten? Trotz Tod ... bekomme ich keine Sterbeurkunde meines Bruders

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  • Kaki
    Erfahrener Benutzer
    • 03.10.2008
    • 104

    Was hat das zu bedeuten? Trotz Tod ... bekomme ich keine Sterbeurkunde meines Bruders

    Hallo liebe Mitstreiter,

    Habt Ihr das auch schon einmal erlebt? Ich beantragte beim Geburts-Standesamt eine Sterbeurkunde für meinen Bruder, welcher im Ausland verstarb. Mit wurde mitgeteilt, daß sie keine Sterbeurkunde für meinen Bruder ausstellen könnten, dafür wäre das I.Standesamt in Berlin zuständig.
    Also schrieb ich das I. Standesamt Berlin an und bekam von dort die
    Mitteilung, ich möchte mich an das Geburts-Standesamt wenden.
    Nun war ich genauso schlau wie vorher und wie komme ich nun an eine Sterbeurkunde für ihn heran?

    Bin für jeden Hinwewis oder Tip dankbar.
    Herzliche Grüße Karin
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3266

    #2
    Hallo,

    da steht leider der Datenschutz dazwischen.
    Als Geschwister greift auch der Datenschutz.
    Sterbeurkunden sind erst nach 30 Jahren frei,
    Geburtsurkunden nach 110 Jahren.
    Gibt es noch eine Mutter oder einen Vater,
    der oder die könnte die Sterbeurkunde beantragen,
    auch eine eventuelle Ehefrau.
    Eventuell steht auch in der Zeitung eine Todesanzeige oder ein Bericht.

    Viele Grüße
    Gudrun

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    • Mats
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2009
      • 3419

      #3
      Hallo Karin,

      Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
      da steht leider der Datenschutz dazwischen.
      Als Geschwister greift auch der Datenschutz.
      am Datenschutz liegt es nicht.

      Zitat von http://dejure.org/gesetze/PStG/62.html

      § 62
      Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht


      (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
      Hier sind die Aufgaben des Standesamts I beschrieben.
      Dann ist also eher die Frage: hatte Dein Bruder die deutsche Staatsbürgerschaft und keinen Wohnsitz in Deutschland?

      Grüße aus OWL
      Anja
      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
      also ist heute der richtige Tag
      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
      Dalai Lama

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      • econ
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2012
        • 1430

        #4
        Hallo,
        mein herzliches Beileid.
        Normalerweise ist das StA 1 dafür zuständig, den im Ausland eingetretenen Tod zu beurkunden, soweit ich das weiß. Kann es sein, daß noch keine Urkunde besteht, weil der Todesfall noch nicht so lange her ist? Darf ich fragen, wann dein Bruder verstorben ist?
        Ob das StA 1 nach Beurkundung eine Ausfertigung an das Geburts-Standesamt schickt, weiß ich nicht, vermutlich aber schon.
        War dein Bruder noch in Deutschland gemeldet. Mglweise hat das zuletzt zuständige Amt eine Ausfertigung erhalten.

        Lg von Econ

        Kommentar

        • Friedhard Pfeiffer
          Erfahrener Benutzer
          • 02.02.2006
          • 5053

          #5
          Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 PStG reicht beim Geburts- und Sterberegister die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Verstorbenen gestellt wird.
          An der Antragsberechtigung dürfte es deshalb nicht liegen.
          Deshalb würde ich eine vollständige Kopie des Geburtseintrages besorgen, weil daraus in einem Fuß- oder Randvermerk das Standesamt, das den Tod beurkundet hat, hervorgehen muss.
          Mit freundlichen Grüßen
          Friedhard Pfeiffer

          Kommentar

          • Kaki
            Erfahrener Benutzer
            • 03.10.2008
            • 104

            #6
            Verstorben 1999 und in Deutschland seinen Wohnsitz

            Hallo liebe Ahnenforscher,

            er verstarb im Jahr 1999 und hatte seinen Wohnsitz in Deutschland.
            Die Urkunde benötige ich für eine Erbengemeinschaft.
            Nach dem ich keine Auskunft erhalten bzw. Geburtsurkunde bekommen
            hatte, rief ich das Geburts-Standesamt an und wollte wissen, weshalb
            ich keine Sterbeurkunde bekam. Man sagte mir, daß sie nur einen Hinweis bekommen hätten vom I. Standesamt Berlin. Schon arg seltsam das Ganze.

            Hat jemand eine Idee dazu?

            Liebe Grüße Kaki

            Kommentar

            • Halbblut
              Erfahrener Benutzer
              • 18.11.2012
              • 153

              #7
              Hallo Kaki,

              ich denke, die Frage ist einfach - wo ist Dein Bruder gestorben? Und damit auch die Frage, welches Standesamt ist für die Beurkundung zuständig?

              Hier ein kurzer Auszug aus der Info des Standesamtes München:

              "Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig ist, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall."

              Ist denn Dein Bruder auch am gleichen Ort gestorben, an dem er geboren wurde - dann sollte das Geburtsstandesamt zuständig sein.

              Ist es ein anderer Ort in D - dann ist das dortige Standesamt zuständig.

              Ist er im Ausland verstorben, hab ich das hier gefunden:
              "Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, so ist für die Entgegennahme der Todesanzeige dasjenige Standesamt zuständig, in dessen Bezirk des Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte."
              Der Text geht da noch mit einigen wenn und danns weiter - hier ist er zu finden:



              Vielleicht hilft Dir das ja weiter.
              Herzliche Grüße
              Halbblut

              Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche.

              POM-Neustettin: Barz, Maske, Gaudian OSTPR-Johannisburg: Soppa, Waga, Szesny NS-Kehdingen: Raap; v. Rönn; Diercks WESTF-Minden: Schaub, Roehring SA-Zeitz: Grunert, Boeger Kaiserslautern: Hahn, Maurer WÜRTT-Ostalbkreis: Heinrich, Rahm Schwarzwald: Müller, Aldinger München: Noll, Hütt, Babl, Strohmaier Deggendorf: Dangl, Krampfl FRIAUL-Udine: Colautti, Zanelli, Contarini

              Kommentar

              • gudrun
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2006
                • 3266

                #8
                Hallo Kaki,

                für die Sterbeurkunde ist in diesem Fall das Standesamt zuständig,
                wo er gestorben ist.
                Wenn er in einem Krankenhaus verstorben ist, dann das dort zuständige Standesamt.
                Z. B. ein Bruder meines Großvaters lebte in München, er starb nach einem Unfall in Murnau.
                Da war für die Sterbeurkunde das Standesamt in Murnau zuständig.
                Für die Erbschaftsangelegenheit ist das Nachlaßgericht vom Wohnort zuständig.
                Eine Erbengemeinschaft ist immer etwas kompliziert und ist dann gegeben, wenn Dein Bruder kein Testament gemacht hat und es mehrere mögliche Erben gibt.
                Mich wundert, daß die Erbschaft noch nicht abgewickelt wurde.

                Viele Grüße
                Gudrun

                Kommentar

                • Joanna

                  #9
                  Hallo Gudrun,

                  weißt Du denn, um welche Erbschaft es sich handelt?

                  Und wenn ich es richtig lese, verstarb der Bruder im Ausland. Klar, dort wurde natürlich eine Sterbeurkunde ausgestellt.

                  Aber die Userin sucht ja eine Sterbeurkunde hier in Deutschland. Also kann es eigentlich nur den letzten Wohnort des Verstorbenen betreffen.

                  Aber die einfachste Lösung hat doch Herr Pfeiffer genannt. Eine vollständige Kopie des Geburtseintrages beantragen und hoffen, dass die erforderlichen Angaben auf diesem Eiintrag stehen. Sobald man das genaue Standesamt der Handlung hat, dann die Sterbeurkunde dort beantragen.

                  Gruß Joanna

                  Kommentar

                  • gudrun
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.01.2006
                    • 3266

                    #10
                    Hallo Joanna,

                    daß die Erbschaft anscheinend noch nicht abgewickelt ist, geht ja aus dem Beitrag hervor.
                    Sie braucht die Urkunde wegen einer Erbschaftsangelegenheit.

                    Viele Grüße
                    Gudrun

                    Kommentar

                    • Joanna

                      #11
                      Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
                      Hallo Joanna,

                      daß die Erbschaft anscheinend noch nicht abgewickelt ist, geht ja aus dem Beitrag hervor.
                      Sie braucht die Urkunde wegen einer Erbschaftsangelegenheit.

                      Viele Grüße
                      Gudrun
                      Hallo Gudrun,

                      das ist ja klar. Aber es muss doch nicht die Hinterlassenschaft des Bruders sein. Es kann sich doch um einen Erbschaftsfall eines anderen Familienmitgliedes handeln, der danach eingetreten ist.

                      Gruß Joanna

                      Kommentar

                      • gudrun
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.01.2006
                        • 3266

                        #12
                        Hallo Joanna,

                        das kann auch eine Möglichkeit sein. Aber es dreht sich um eine Erbschaft,
                        wo anscheinend eine Erbengemeinschaft eingetreten ist,
                        und die tritt bei vielen Erben ein, wenn kein Testament vorhanden ist oder das
                        Testament aus irgend einem Grund nicht wirksam ist.
                        Meistens die schlechteste Lösung.
                        Aber für die Familienforschung oft ein wahrer Glücksfall.
                        Auf einmal eine Menge an Verwandten,
                        von denen man bis dahin nichts gewußt hat.

                        Viele Grüße
                        Gudrun

                        Kommentar

                        • Tantchen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.05.2009
                          • 618

                          #13
                          Hi Kaki!

                          Ich fasse noch einmal die wichtigsten Informationen zusammen:

                          Zitat von Kaki
                          Habt Ihr das auch schon einmal erlebt? Ich beantragte beim Geburts-Standesamt eine Sterbeurkunde für meinen Bruder, welcher im Ausland verstarb.

                          Zitat von Kaki
                          er verstarb im Jahr 1999 und hatte seinen Wohnsitz in Deutschland.

                          Wenn Dein Bruder seinen Erstwohnsitz in Deutschland hatte und nur im Ausland verstorben ist (evtl. auf einer Reise?), dann ist das Standesamt seines Heimatortes zuständig und nicht Berlin I. Vielleicht haben die Damen und Herren vom Standesamt dies missverstanden, weil du evtl. erwähntest, dass Dein Bruder im Ausland verstorben ist? Vielleicht nahmen sie an, er wohne auch dort? Denn dann wäre tatsächlich Berlin I zuständig gewesen.

                          Aus diesem Grunde würde ich noch einmal bei dem Standesamt seines damaligen deutschen Wohnsitzes vorstellig werden.


                          Liebe Grüße
                          Tantchen
                          Zuletzt geändert von Tantchen; 04.04.2013, 14:42.

                          Suche KUBRAT - Raum Pillkallen/ Ostpreussen

                          Suche KÖHNKE, Greifenhagen - Pommern, insbesondere die Eltern von August Ferdinand Köhnke, geb. 1826 in Greifenhagen.
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                          „Es trinkt der Mensch, es säuft das Pferd, in Pillkallen ist es umgekehrt.“

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                          • Karla
                            • 23.06.2010
                            • 1034

                            #14
                            Hallo zusammen !
                            Entschuldigt wenn ich mich einmische !
                            Ich habe ja auch das Problem mit meinem Großonkel.
                            Wenn Karin weiss wo ihr Bruder verstorben ist, dann hat sie doch gute
                            Chancen seine Sterbeurkunde zu bekommen.
                            Sie muss sich nur an das betreffende Bundesland wenden.
                            Und zwar mit allen Geburts. u. Sterbeurkunden die sie dafür braucht.
                            Alles dort hin schicken.
                            Das Standesamt 1 in Berlin bekommt nur Sterbedaten geschickt, wenn es dort noch Angehörige gibt , die es an Berlin weiter leiten.
                            Ich habe nicht so ein Glück.
                            Mein Großonkel ist in den usa kinderlos verstorben und wir haben es erst Mitte der 50ziger Jahre durch einen Erbenaufruf erfahren.
                            Dieser ist uns auch noch verloren gegangen.
                            Die Presonen, die mir sagen könnten, wo ich mich hin wenden muss, sind auch alle verstorben.
                            Und ich habe es vergessen, wass mein Vater mir vor 30 jahren darüber gesagt hat.
                            Es sind nur noch Bruchstücke, an die ich mich noch erinneren kann.
                            Ich leide mit Dir Karin!

                            Kommentar

                            • Tantchen
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.05.2009
                              • 618

                              #15
                              Zitat von Karla
                              Das Standesamt 1 in Berlin bekommt nur Sterbedaten geschickt, wenn es dort noch Angehörige gibt , die es an Berlin weiter leiten.
                              Ich habe nicht so ein Glück.
                              Mein Großonkel ist in den usa kinderlos verstorben
                              Hi Karla!

                              Dein Fall liegt aber anders, weil der Erstwohnsitz deines Onkel die USA waren. Somit müsste bei Euch das Standesamt 1 in Berlin zuständig sein.

                              Kakis Bruder hingegen, war in "D" gemeldet, starb jedoch im Ausland (ohne jedoch dort zu wohnen).

                              LG
                              Tantchen

                              Suche KUBRAT - Raum Pillkallen/ Ostpreussen

                              Suche KÖHNKE, Greifenhagen - Pommern, insbesondere die Eltern von August Ferdinand Köhnke, geb. 1826 in Greifenhagen.
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