Alte Zeitungsberichte/Gerichtsprotokolle/Polizeiakten

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  • friday16
    Benutzer
    • 19.03.2013
    • 30

    Alte Zeitungsberichte/Gerichtsprotokolle/Polizeiakten

    Hallo zusammen,

    Ich fang am besten mal von vorne an:
    Ich kann meine direkte Linie bis zu einer unverheirateten Frau die 1833 geboren wurde zurückverfolgen. Sie bekam 1865 ein uneheliches Kind. Zwar kenne ich die Daten ihrer Eltern und könnte somit dort weitermachen, jedoch möchte ich gerne mehr über diese Frau herausfinden. Vor allem eben deswegen weil sie unverheiratet war und noch dazu ein uneheliches Kind bekommen hat. Das war damals zu dieser Zeit doch bestimmt ein Skandal sondergleichen oder? Ich bin mir fast sich darüber was in Gerichtprotokollen oder Polizeiakten zu finden evtl. sogar in alten Zeitungartikeln. Wisst ihr ob so etwas aufgehoben bzw. irgendwo Archiviert wird und ob man es einsehen kann? Da das Dorf um das es geht damals kaum mehr als 200 Einwohner gezählt haben musste, denke ich nicht, das ein uneheliches Kind unendeckt blieb.

    Was denkt ihr kann damals passiert sein? Ich meine ein uneheliches Kind war sicher nicht alltäglich vor allem nicht in einem solch kleinen Dörfchen.




    Gruß Steffen
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1501

    #2
    Nun ja, so selten waren uneheliche Kinder in der Zeit nicht, schließlich gab es keine zuverlässigen Verhütungsmittel, dafür aber diverse Ehehindernisse und die natürlichen menschlichen Triebe.

    Und dann gab's noch die ganzen Haus- und Hofherren, die ihre Mägde und Dienstmädchen als Freiwild betrachteten und dabei dann auch leicht mal schwängerten.

    Und "leichte Mädchen" und Prostituierte gab's natürlich auch, die mangels Verhütungsmittel auch schwanger wurden.
    Das Mädchen war dann zwar untendurch, der Ruf war erheblich beschädigt, aber ein "Skandal sondergleichen", über den auch die Zeitungen berichtet hätten, war das nicht. Außer die unglückliche ledige Mutter wurde zur Kindsmörderin...
    Gruß Asphaltblume

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    • friday16
      Benutzer
      • 19.03.2013
      • 30

      #3
      hmm damit könntest du auch wieder recht haben, wobei...Hofdame, Magd, Prostituierte....das würde aber eher auf eine Schwangerschaft in Jüngeren Jahren passen. Die gute Frau war allerdings "schon" 32 als sie ihr erstes Kind (meinen Ur-Ur-Ur-Urgroßvater) zur Welt brachte. Bei der Magd bzw. Hofdamen Version bin ich mir nicht sicher, aber Freudenhäuser stellten doch damals wie heute eher Jüngere Damen ein oder?

      Ich stamme also zu 50% von einem "Unfall" ab...wie finde ich denn das? Naja egal macht trotzdem Spaß zu forschen Ich erhoffe mir ja mehr Infos zu den Umständen aus der Geburtsurkunde ihres Sohnes. Dazu muss ich erst aber mal die krakelige Kurrestschrift entziffern

      Gruß

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      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1501

        #4
        Vielleicht führten deine Vorfahren ja eine Art "wilde Ehe", das kam durchaus vor, wenn ein Paar nicht heiraten durfte, etwa weil das Einkommen nicht ausreichte (zur Heirat musste man ein bestimmtes Mindesteinkommen oder Vermögen nachweisen). Oder weil einer oder beide Leibeigene waren und vom Fronherrn keine Heiratserlaubnis bekam (in deinem Fall nicht zutreffend, die Leibeigenschaft wurde Anfang des 19. Jahrhunderts abgeschafft).

        Zur Entzifferung der krakeligen Kurrentschrift gibts ja die Lesehilfe.
        Gruß Asphaltblume

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        • friday16
          Benutzer
          • 19.03.2013
          • 30

          #5
          hmm kann auch sein. Im Geburtsschein der scheinbar im Jahr 1935 nachgetragen wurde steht wörtlich drin:

          "Johannes Freitag, Sohn der ledigen Christine Freitag, ohne Beruf ,"

          Kommentar

          • Asphaltblume
            Erfahrener Benutzer
            • 04.09.2012
            • 1501

            #6
            Wenn sie "ohne Beruf" war, dann scheidet Magd oder Dienstmädchen wohl aus.
            Weißt du was über ihre Eltern?

            Ich habe auch schon Einträge gesehen, wo ein uneheliches Kind später legitimiert wurde und den Namen des Vaters bekam, der inzwischen die Mutter geheiratet hatte. Oder zumindest den des Mannes, der sich dazu bekannte...
            Das wird dann auch im Geburtenregister vermerkt und ein neuer Eintrag unter dem neuen Nachnamen eingefügt.

            Ich weiß aber nicht, ob das bei einer späteren Eheschließung der Eltern die Regel war.
            Gruß Asphaltblume

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            • friday16
              Benutzer
              • 19.03.2013
              • 30

              #7
              Also das sie später geheiratet hat, glaube ich weniger da ja ihre Nachkommen (inklusive mir) ebenfalls ihren Mädchennamen tragen. In der entsprechenden Geburtsurkunde ihres Sohne findet sich auch keine Randbemerkung über eine Umbenennung. Sie ist im Jahre 1909 verstorben und da hatte sie allen anschien nach noch den Namen Freitag. Was mir auffällt: In der Geburtsurkunde Ihres Sohnes hat die Hebamme die Meldung an den Bürgermeister gemacht. In allen anderen Geburtsurkunden war es stets der Vater des Kindes. Ob das jetzt nun Zufall ist, oder bemerkenswert kann ich nicht beurteilen.
              Aber schließlich steht geschrieben, dass sie Ledig war. Deswegen war wohl kein Vater da. Ich denke wenn es sich um eine "Wilde Ehe" gehandelt hat dann hätte auch der Kindsvater die Meldung an den Bürgermeister gemacht. Aber das sind nur wilde Spekulationen


              Gruß Steffen

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              • ostseekind
                Benutzer
                • 26.12.2012
                • 9

                #8
                Zitat von Asphaltblume Beitrag anzeigen
                Wenn sie "ohne Beruf" war
                Also ich verstehe den (wörtlichen) Satz (aus dem Jahre 1935)

                "Johannes Freitag, Sohn der ledigen Christine Freitag, ohne Beruf ,"

                so, dass Johannes Freitag (im Jahr 1935) "ohne Beruf" ist, bzw. war. Gleichzeitig ist er natürlich immer noch der (inzwischen erwachsene) Sohn der ledigen, im Jahr 1909 verstorbenen, Christine Freitag.
                Zuletzt geändert von ostseekind; 22.03.2013, 17:31.
                FN Kramer, Liedtke, Orłowski, Raatz in/aus Pommern (Pomorskie), Орёл (Orjol), Минск (Minsk)
                und weitere F
                N
                aus
                Bützow/Mecklenburg, Javorník [Rudník], Kalná Voda, Radvanice

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                • Garfield
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.12.2006
                  • 2216

                  #9
                  Hallo

                  Wie Asphaltblume schreibt, würde ich mir da auch keine allzu grossen Sorgen machen, ein richtiger Skandal waren uneheliche Kinder eigentlich erst ab dem 20. Jhd.
                  Vielleicht findest du über Vormundschaftsakten noch etwas heraus? Ich glaube allerdings nicht, dass die so lange aufbewahrt werden, aber versuchen kannst dus ja mal. Ich würde aufs nächste Stadtarchiv tippen, kenne mich da in Deutschland aber zuwenig aus. Alte Zeitungen findest du entweder in der Stadtbibliothek oder Universitätsbibliothek, je nach Zeitung halt. Inzwischen gibt es auch einiges online.
                  Bei den Polizeiakten bin ich mir auch nicht ganz sicher, meine aber, dass da bisher im Forum kaum jemand Erfolg hatte, weil die auch nicht so lange aufbewahrt werden.

                  Hast du den Heiratseintrag von Johannes Freitag schon? Bei legitimierten Kindern tauchte der Name des Vaters manchmal später irgendwo auf.

                  Viel Glück bei der weiteren Suche!
                  Viele Grüsse von Garfield

                  Kommentar

                  • Asphaltblume
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.09.2012
                    • 1501

                    #10
                    Mir ist auch schon aufgefallen, dass bei unverehelichten Müttern in der Regel die Hebamme die Geburt anzeigte.
                    Ich suche gerade eine Schwester meines Urgroßvaters, von der ich nur weiß, dass sie wohl Erna hieß. Und Schmidt. Und dass sie nach 1886 geboren sein muss. Also blättere ich mich zur Zeit durch jede Menge Berliner Erna Schmidts, und da sind auch oft uneheliche dabei.
                    Manchmal zeigt auch ein/e Verwandte/r oder der Vermieter, bei dem (oder der) sie zur Untermiete wohnte, die Geburt beim Standesamt an.
                    Gruß Asphaltblume

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                    • friday16
                      Benutzer
                      • 19.03.2013
                      • 30

                      #11
                      Zitat von ostseekind Beitrag anzeigen
                      Also ich verstehe den (wörtlichen) Satz (aus dem Jahre 1935)

                      "Johannes Freitag, Sohn der ledigen Christine Freitag, ohne Beruf ,"

                      so, dass Johannes Freitag (im Jahr 1935) "ohne Beruf" ist, bzw. war. Gleichzeitig ist er natürlich immer noch der (inzwischen erwachsene) Sohn der ledigen, im Jahr 1909 verstorbenen, Christine Freitag.
                      Danke erstmal an alle die geantwortet haben.
                      @Ostseekind: ich habe inzwischen auch die Geburtsanzeige von Johannes gefunden. Auch hier steht Wörtlich: [...]welche zur Anzeige machten, das die ledig-erwerbslose Christine Freitag in der Nacht vom [...] ein Kind geboren hat.[...]

                      Also kann man denk ich davon ausgehen das sie tatsächlich Ledig und Berufslos war. Aber die Idee mit der Heiratsurkunde von Johannes ist gut die werd ich mal versuchen ausfindig zu machen. Leider muss ich erstmal versuchen in das Archiv von Iggelheim (heute Böhl-Iggelheim) zu kommen. Die Dame von Standesamt sagte mir, das man dort "nicht gerne" Leute hineinlässt da die Archiv Akten mit den aktiven Akten zusammen in einem Raum gelagert werden. Naja irgendwie werd ich es schon schaffen

                      Gruß Steffen

                      Kommentar

                      • Garfield
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.12.2006
                        • 2216

                        #12
                        Zitat von friday16 Beitrag anzeigen
                        Die Dame von Standesamt sagte mir, das man dort "nicht gerne" Leute hineinlässt da die Archiv Akten mit den aktiven Akten zusammen in einem Raum gelagert werden. Naja irgendwie werd ich es schon schaffen

                        Gruß Steffen
                        Hallo
                        Das sollte wohl das geringste Problem sein. Ich war inzwischen an einigen Orten Akten einsehen und das kein einziges Mal im Archivraum selbst. Sondern man hat mir die entsprechenden Akten bzw Bücher aus dem Archiv oder sonst im entsprechenden Raum geholt und ich durfte in einem anderen Raum Einsicht nehmen. Richtige Archive haben für sowas eigentlich einen Lesesaal.
                        Viele Grüsse von Garfield

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