Altersangaben vor Einführung der Standesämter

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  • MarthaLU
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2013
    • 510

    Altersangaben vor Einführung der Standesämter

    Liebe Community,
    Wie sind Altersangaben vor Einführung der Standesämter zu bewerten ? Hat man da einfach das aufgeschrieben, was angegeben wurde oder wurde es kontrolliert ? Ich habe hier ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1840 liegen. Da wird ein Kind erwähnt,das damals 12 gewesen sein soll, nach meinen Unterlagen aber 15 war. Ist es möglich, dass der Vater das Alter falsch angegeben hat, z. B. um den Sohn zu schützen . Er könnte ja mitgewirkt haben an den Diebstählen.
    Wie war das also mit der Überprüfung von solchen Daten ?

    Besten Dank, sagt Martha.
  • Katze58
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2009
    • 340

    #2
    Hallo Martha!

    Bei den Altersangaben vor 1874 kann man bei Differenzen nur spekulieren. Ob Dein Ahn das Alter mit guter Absicht, aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit falsch angegeben hat wird immer im Dunkel bleiben. Sicher ist nur, wir haben immer wieder mit diesen Ungereimtheiten zu kämpfen. Erst mit der Einführung der Standesämter ist eine gewisse Sicherheit der Daten anzunehmen, aber auch wieder mit der Einschränkung, dass Kriegswirren wieder zu falschen Einträgen führen können bzw. die ersten Einträge ja wiederum auf die Angabe der einzelnen Personen erfolgte, evtl. mit einem Abgleich des Standesbeamten mit den Geburtseinträgen der Kirche.
    LG - Petra -


    Das Chaos sei willkommen -
    die Ordnung hat versagt !

    Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

    Kommentar

    • MarthaLU
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2013
      • 510

      #3
      Danke dir für die gute Erklärung. So ähnlich hatte ich mir das auch zusammen gereimt. Aber ich war nicht sicher.

      LG Martha

      Kommentar

      • Horst3
        Erfahrener Benutzer
        • 05.02.2009
        • 323

        #4
        Altersangaben

        Hallo Martha,
        wie hätte man diese Daten zur damaligen Zeit überprüfen sollen?
        Du schreibst nicht, ob Tatort (Diebstahl) mit Herkunftsort übereinstimmen und ob es Stadt oder Land betrifft. Ausweise o.ä. waren nicht unbedingt üblich und die Kommunikation über bestimmte Entfernungen schwierig und aufwendig.
        Selbst in den damaligen Quellen (Kirchenbücher) stimmen diese Daten nur bedingt.

        MfG

        Kommentar

        • MarthaLU
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2013
          • 510

          #5
          Hallo Horst,
          Auch dir danke für die gute Antwort ! So wird es ein Rätsel bleiben. Der Geburtsort des Kindes war iimmerhin = Wohnort = Ort des Verbrechens . Was speziell die Justiz betrifft, wird es sogar abhängig gewesen sein von den Ermittelnden. In diesem Fall hätten sie ja durchaus nachgucken können im Kirchenbuch, aber das war wohl einfach nicht üblich damals.
          So was muss man sich als Neuling erstmal klarmachen.

          LG Martha

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