Suche nach Personen der Seitenlinien des eigenen Stammbaums

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  • federwolke
    Erfahrener Benutzer
    • 04.03.2012
    • 133

    Suche nach Personen der Seitenlinien des eigenen Stammbaums

    Guten Abend Ihr,
    bevor ich jetzt an irgendwelche Standesämter oder Kirchenbuchämter oder so schreibe und nach Personen frage, die lediglich Geschwister oder noch weiter entfernt von meiner Hauptlinie sind.
    Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht? Habe ich da eine Chance?

    Vielen Dank
    Renate
  • pssld
    Erfahrener Benutzer
    • 24.02.2012
    • 528

    #2
    Hallo Renate,

    die Standesämter sind an das Personenstandsgesetz gebunden, genaueres erfährst Du hier: http://wiki-de.genealogy.net/Personenstandsgesetz
    Nach Ablauf der Sperrfristen kannst Du also Auskünfte bekommen, vorher nur in dem erlaubten Rahmen, also direkte Linie oder mit Einwilligung der Person.
    Freundliche Grüße
    Lutz

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    • federwolke
      Erfahrener Benutzer
      • 04.03.2012
      • 133

      #3
      Hallo Lutz, vielen Dank, da werde ich gleich mal nachschauen.
      Viele Grüße
      Renate

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      • federwolke
        Erfahrener Benutzer
        • 04.03.2012
        • 133

        #4
        Habe grade mal rein geschaut, sehr interessant, danke.
        Das heißt bei Kirchenbüchern muß ich mir grundsätzlich keine Gedanken mehr machen, oder? Die waren ja alle vor beginn des Standesamtes.
        Muß ich bei Kirchenbüchern irgendwie meine Person und die Verwandtschaft glaubhaft machen?
        Viele Grüße
        Renate

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        • Asphaltblume
          Erfahrener Benutzer
          • 04.09.2012
          • 1501

          #5
          Kirchenbücher gibt es immer noch, sie haben nur an Bedeutung verloren, weil sie nicht mehr die einzige Instanz sind, wo Geburten, Heiraten und Sterbefälle lückenlos (idealerweise) dokumentiert werden. Und weil immer weniger Menschen kirchlich gebunden sind und getauft, konfirmiert, kirchlich getraut oder begraben werden.
          Aber wenn heute (naja, morgen) ein Baby getauft wird, wird das natürlich im Kirchenbuch vermerkt.

          Geburtseinträge, standesamtlich oder kirchlich (die nehmen es nur oft nicht so genau), sind erst 110 Jahre nach der Geburt frei einsehbar, Heiraten 80 Jahre danach und Sterbeeinträge 30 Jahre nach dem Tod.
          Wenn du davor Einsicht nehmen willst, musst du (offiziell, es gibt immer einzelne Stellen, die es laxer handhaben) deine Verwandtschaft in direkter Linie nachweisen. Wobei, soweit ich weiß, die eigenen Geschwister auch erlaubt sind.
          Gruß Asphaltblume

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