Polnisches Dokument 1922 belegt Namensänderung von Blankenhagen zu Karoling?

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  • Mflore
    Benutzer
    • 27.06.2012
    • 5

    Polnisches Dokument 1922 belegt Namensänderung von Blankenhagen zu Karoling?

    Liebe Ahnenforscher,
    ich bin seit einiger Zeit aktiv die Ahnen meiner Vorfahren zu erfassen und habe von einer Großtante einige Angaben bis zu meinem Ururgroßvater Otto Blankenhagen (* ?, verh. 1890, separiert 1894, gestorben ?) erhalten. Nun ist ein Dokument von 1922 aufgetaucht, welches den Übertritt seines Sohnes und dazugehörigen Ehefrau zur polnischen Staatsbürgerschaft auf Grund des Versailler Vertrages belegt (Heimat war Hinterpommern, Kreis Kolberg, Köslin). Allerdings sind die Angaben zum Vater Otto Blankenhagen falsch oder ein Hinweis darauf, dass wir nichts weiter über ihn und seine Vorfahren ausfindig machen konnten. Der Name des Vaters lautet dort: "Otto Karoling geborener Boldt" - also nicht mal Blankenhagen.
    Dazu muss man wissen, dass der Otto Blankenhagen mit Caroline W.A. Boldt verheiratet war und sich 1894 hat scheiden lassen. Wer hat Erfahrungen mit Dokumenten, die zu dieser Zeit von polnischer Verwaltung ausgefüllt worden sind und wie ist die Richtigkeit einzuschätzen?
    Oder kann es sein, dass aufgrund der Scheidung die Angaben falsch sind? Ich bin froh über jeden Hinweis!

    Viele Grüße,
    Melanie
  • GunterN
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2008
    • 7969

    #2
    Hallo Melanie,

    es gab schon allerhand Ungereimtheiten. Wenn der Verstorbene dann auch noch in einem Krankenhaus oder Heim verstarb, da wurde in die Unterlagen das eingetragen, was da war. Es wurde also nicht nach der Richtigkeit recherchiert. Dann gab es die mündliche Information - Rezeptionen kannte man noch nicht - an die Schwester, die merkte es sich bis sie die Hälte vergessen hatte usw.
    Es ist aleso alles möglich, bis du die Unterlagen in der Hand hälst, auf denen das Gesuchte vermerkt ist. Also bei Nachfragen immer alles aufschreiben, was man hat.

    Gruß - GunterN
    Meine Ahnen
    _________________________________________

    Kommentar

    • Mflore
      Benutzer
      • 27.06.2012
      • 5

      #3
      Danke Gunter, ich denke auch, dass dieses Dokument "im Vorbei gehen" angefertigt wurde. Zumal kein Hinweis wie "Person konnte sich ausweisen mit ..." zu finden ist (wobei meine Übersetzungskenntnisse nicht gut sind). Ich bin mir auch nicht sicher ob die (alte) neue polnische Verwaltung schon zuverlässig gearbeitet hat. Und Formalia waren wie DU es auch beschriebst noch nicht so wichtig...
      Bin über weitere Anmerkungen dankbar!

      Kommentar

      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13449

        #4
        Hallo,

        aufgrund der Angaben gehe ich spekulativ davon aus, dass dort die Vornamen der Eltern genannt sein sollen: Otto und Karolina geb. Boldt. wenn denn der Nachname des Kindes, der ja wohl Blankenhagen ist (?), an anderer Stelle auftaucht.

        Frdl. Grüße

        Thomas
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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