Annulierte katholische Eheschließung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Gurschdorf1897
    Benutzer
    • 28.11.2012
    • 27

    Annulierte katholische Eheschließung

    Hallo,

    habe die selbe Frage schon im Unterforum Böhmen und Mähren gestellt, aber noch nicht so richtig Auskunft bekommen, deshalb versuche ich mal mein Glück hier. Ist ja ein eher außergewöhnlicher Fall, der sicherlich nicht soo oft vorkommt.

    Ich habe gestern erfahren, dass die 2. Ehe meines Urgroßvaters annuliert worden ist. Die Ehe ist 1933 in Mährisch-Schlesien (damals Tschechoslowakei) katholisch geschlossen worden. Die Ehe wurde dann aber annuliert, weil nach katholischer Auslegung die Dame wohl nicht ehefähig war. Würde jetzt natürlich gerne genaueres darüber wissen.

    Laut meiner Großmutter war es wohl schon ein aufwändiges Verfahren damals, sie weiß aber leider nicht mehr darüber. Man sagte wohl im Dorf, der Fall wäre bis nach Rom gegangen, was ich persönlich natürlich für übertrieben halte.
    Ich gehe davon aus, dass ein Kirchengericht im Erzbistum Breslau den Fall beraten hatte.

    Ist bei jemandem von euch schon mal etwas Ähnliches vorgekommen? Wohin kann ich mich wenden um weitere Informationen zu erhalten?

    Mein Urgroßvater heiratete nach der Annulierung nochmals katholisch, d.h. die Ehe wurde nicht einfach nur zivilrechtlich geschieden, sondern von der katholischen Kirche aufgehoben, sie galt also als nicht geschlossen. Eine weitere katholische Hochzeit wäre ja sonst auch nicht möglich gewesen.

    Viele Grüße

    Volker
  • Nik
    Erfahrener Benutzer
    • 18.08.2012
    • 354

    #2
    Hallo Volker,

    ganz ausgeschlossen ist "Rom" nicht: http://www.dioezese-linz.at/ordinari...nullierung.asp

    Gruß
    Nik

    Kommentar

    • lisetta
      Erfahrener Benutzer
      • 03.09.2012
      • 282

      #3
      Was ich jetzt schreibe, gilt seit einigen Jahrzehnten in ganz Deutschland (und eigentlich auch weltweit), ich weiß allerdings nicht, ob es 1933 schon so war:

      Alle "einmaligen" Dinge, wie Firmung, Eheschließung, Annullierung, Austritt und Wiedereintritt, Priesterweihe, Profeß etc. sollen an das Pfarramt, wo die Taufe stattfand, gemeldet und ins Taufbuch hinter den Taufeintrag vermerkt werden; Aktenzeichen dazuzuschreiben wird empfohlen. Vielleicht hilft der TAufeintrag des Urgroßvaters weiter?
      Ansonsten fragen, ob die Akten für die nachfolgend katholisch geschlossene Ehe noch existieren (diesmal bei Pfarramt der Eheschließung), denn vor dieser Eheschließung musste der Urgroßvater ja schriftlich nachweisen, dass die vorherige Ehe annulliert worden war.

      Kommentar

      • Gurschdorf1897
        Benutzer
        • 28.11.2012
        • 27

        #4
        Hallo,

        @Nik danke für den Link, da ist ja das ganze Verfahren mal erklärt, hätte nicht gedacht, dass es doch so schnell bis nach Rom geht.

        @lisetta habe den Taufeintrag meines Urgroßvaters vorliegen, dort sind allerdings nur die Eheschließungen vermerkt, von der Annulierung steht dort nichts. Habe aber die Einträge der anderen Ehen schon angefordert mal schauen ob sich dann in diesen Einträgen noch was findet.

        Vielen Dank für eure Hilfe.

        Kommentar

        • Brigitte Bernstein
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2010
          • 590

          #5
          Hallo!
          Das mit Rom kann schon stimmen. Ich habe mal in einem Matrikelbuch einen Vermerk gelesen. Leider habe ich ihn nicht fotografiert, da es mit meiner Familie nichts zu tun hatte. Über die Daten einer Eheschließung war ein Zettel geklebt, mit der Aufschrifft: Diese Ehe wurde vom Heiligen Vater in Rom annulliert, die Schuld liegt einzig und alleine bei dem Eheweib ... des... sie wurde daher als nicht geschlossen akzeptiert. Was dieser Frau angestellt hat wird für uns sicher ein Rätsel bleiben aber auch in diesem Falle ging es bis nach Rom.
          Schöne Grüße
          Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

          Kommentar

          • gustl
            Erfahrener Benutzer
            • 25.08.2010
            • 676

            #6
            Hallo,

            die Feststellung der sog. "Ehenichtigkeit" einer katholischen Ehe kann nur in Rom durch die Rota festgestellt werden. Nur wenn das geschehen ist, kann ein katholischer Christ wieder katholisch heiraten.



            Besten Gruß
            Cornelia

            Kommentar

            • Mark Obrembalski
              Erfahrener Benutzer
              • 05.12.2011
              • 140

              #7
              Zitat von gustl Beitrag anzeigen
              Hallo,

              die Feststellung der sog. "Ehenichtigkeit" einer katholischen Ehe kann nur in Rom durch die Rota festgestellt werden. Nur wenn das geschehen ist, kann ein katholischer Christ wieder katholisch heiraten.


              Dass nur die Rota die Ehenichtigkeit feststellen könnte, stimmt zumindest heute nicht, wie ja auch in der Wikipedia steht - üblicherweise sind das örtliche Diözesan- und Metropolitangericht zuständig. Nach Rom geht die Sache meist nur dann, wenn diese beiden Gerichte nicht zu einem einheitlichen Ergebnis kommen - und selbst dann nicht unbedingt.

              Beste Grüße,
              Mark

              Kommentar

              • gustl
                Erfahrener Benutzer
                • 25.08.2010
                • 676

                #8
                Hallo Mark,

                ich lasse mich gerne belehren. Die ganz wenigen Fälle, die mir bekannt geworden sind, gingen nach Rom, deshalb war ich so sicher.

                Beste Grüße ebenfalls
                Cornelia

                Kommentar

                • Asphaltblume
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.09.2012
                  • 1500

                  #9
                  Es gibt ein interessantes Büchlein, das Lebensgeschichten aus dem Mittelalter anhand der Archive der Sacra Poenitentiaria Apostolica erzählt, des obersten päpstlichen Buß- und Gnadenamtes. Dort geht es häufig um Dispens, sei es die Erlaubnis einer Heirat, die Annullierung einer Ehe, die Feststellung, dass ein Mensch nicht zu versehrt ist, um Priester zu werden, oder nicht schuldig am Tod eines Menschen, sodass er geistliche Weihen empfangen darf.
                  Da gibt es natürlich interessante Geschichten, anhand derer sich die Lebenswirklichkeit "ganz normaler Menschen" wunderbar ablesen lässt.

                  In diesem Buch nun heißt es, "das Archiv der Pönitentiarie, heute in den Räumen des Archivio Segreto Vaticano (aber in der Zuständigkeit der Penitenziaria Apostolica) war lange Zeit strikt verschlossen, da sich lange die Auffassung hielt, das Material enthalte Aussagen pro foro interno (also allein zwischen Beichtkind und Beichtvater), eine Veröffentlichung verletze darum das Beichtgeheimnis. Nachdem das Archiv 1983 der Forschung zugänglich wurde, beschloss 1991 das Deutsche Historische Institut in Rom, das im Repertorium Germanicum [RG] seit langem schon alle deutschen Betreffe in allen vatikanischen Archivfonds sammelte, auch die Supplikenregister der Pönitentiarie in Regestenform als Repertorium Poenitentiariae Germanicum [RPG] in eigener Regie herauszubringen."
                  (Arnold Esch: Wahre Geschichten aus dem Mittelalter. Kleine Schicksale selbst erzählt in Schreiben an den Papst.C. H. Beck: München 2010)

                  Arnold Esch hat die Rubriken (Materien) De diversis formis und De declaratoriis ausgewertet, weil hier individuell und umständlich erzählt werden musste, anders als etwa bei Materien wie "Ehehindernisse" oder "Weihehindernisse aus unehelicher Geburt", die leichter in einem Formularschema zu erfassen waren. Für an Datensätzen interessierte Forscher sind Formularschemata natürlich viel schöner als umständlich erzählte Begebenheiten...

                  Vielleicht findest du im erwähnten Repertorium Poenitentiariae Germanicum ja auch die Annullierung der bewussten ersten Ehe - dann natürlich mit genauer Angabe der Gründe!
                  Gruß Asphaltblume

                  Kommentar

                  • Gurschdorf1897
                    Benutzer
                    • 28.11.2012
                    • 27

                    #10
                    Hallo,

                    vielen Dank für die vielen Hinweise. Warte momentan noch auf die Kopien der Eheschließungen aus den KB. Vielleicht ist dort ja schon etwas vermerkt.

                    @asphaltblume danke für den hinweis auf das Buch werde dem mal nachgehen.

                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X