Sämtlich Bescheinigungen wurden beigebracht

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  • Daniel31167
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2010
    • 349

    Sämtlich Bescheinigungen wurden beigebracht

    Hallo,
    bei Kirchenbuch Einträgen (z.B. Eheschließungen) lese ich unter Bemerkungen öfters den Zusatz: „Sämtliche Bescheinigungen wurden beigebracht“.

    Was wurde in der Regel (falls es eine gibt), mit diesen „Bescheinigungen“ gemacht? Wurden sie nach der Amtshandlung archiviert oder dem Vorlegenden wieder ausgehändigt?

    Gruß
    Daniel
    Suche :

    SANDER, Michael, Kotsasse in Klein Rhüden * ca. 1700
    KUNTH, Johann Casper + 1718 /Liegnitz
    FN : MORDEBIER / Liegnitz
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4493

    #2
    Hallo Daniel,

    Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier unter der Bezeichnung "Sämtliche Bescheinigungen" um Geburtseinträge/Geburtsurkunden handel die der/die jenigen z.B. bei einer Eheschließung vorlegen mussten. Es wird damals sicher nicht anders gewesen sein als heute, das man sich damit ausweisen kann.

    LG Silke

    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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    Kommentar

    • Ostpreussin
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2012
      • 940

      #3
      Hallo Daniel, ich kenne das ebenso wie Silke, allerdings kommen noch andere Bescheinigungen in Frage, nämlich Einwilligungserklärungen der Eltern/ des Vormundes zur Heirat oder vielleicht sogar Aufenthaltsgenehmigungen (da bin ich mir nicht ganz sicher). Ich meine aber, daß diese Unterlagen dem Ehewilligen nach Ansicht dann zurückgegeben wurde. VG, Tina
      Viele Grüße von der Ostpreussin

      "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

      Kommentar

      • Dunkelgraf

        #4
        Hallo Daniel,

        es kommt immer auf die Zeit darauf an, von der man spricht, da gab es Unterschiede. Wenn Du aber von Kirchenbüchern sprichst, gehe ich davon aus, dass es sich um die Zeit vor 1875 handelt, vermutlich weit vorher. Da gibt es nämlich - je nach Region auch unterschiedlich - weitere Unterlagen als das Taufzeugnis. Als da wären:1. der Militärfreischein, dass der Bräutigam vom Militärdienst freigestellt war. Andernfalls hätte das Militär für die Frau aufkommen müssen. 2.Ein Heimatschein. der war dafür da, einen Versorger zu haben, falls in die Eheleute siech werden würden und diese versorget werden mussten. Also wer war zuständig? 3. Einen Vermögensschein. Wer heiraten wollte, musste ein bestimmtes Vermögen nachweisen, mit dem ebenfalls sichergestellt sein sollte, dass eine Familie ernährt werden konnte und nicht einer Gemeinde zur Last fiel. 4. Einen Dispensschein, wenn Verwandtschaft im 3. Grad bestand, zuweilen auch nur bei Namesgleichheit der beiden Ehepartner verlangt. 5. Einwilligungserklärung der Eltern bzw. Vormünder 6. der Erbteilungsvertrag, damit auch hier das Vermögen das Überleben der neuzugründenden Familie sicherte. 7. Proclamationsscheine, wenn ein Ehepartner aus einer anderen Pfarrei stammt (dort Heimatrecht erworben oder dort geboren war), musste auch in der dortigen Kirche das Paar ausgerufen werden, um eventuelle Ehehindernisse aufzuzeigen.
        Diese Unterlagen wurden gewöhnlich im Pfarrarchiv archiviert. Man hat manchmal die Bemerkung in den Kirchenbüchern: "wie das Pfarrprotokollbuch vom .... aussagt" und "Acta sind im Pfarrarchiv oder im Consistorium hinterlegt". In den Seltensten Fällen - so meine Arfahrung - haben sich diese Unterlagen aber erhalten.

        Vielleicht kannst du damit etwas anfangen
        viele Grüße
        Dunkelgraf

        Kommentar

        • Daniel31167
          Erfahrener Benutzer
          • 11.02.2010
          • 349

          #5
          Hallo,

          vielen Dank für die Antworten !!

          Gruß

          Daniel
          Suche :

          SANDER, Michael, Kotsasse in Klein Rhüden * ca. 1700
          KUNTH, Johann Casper + 1718 /Liegnitz
          FN : MORDEBIER / Liegnitz

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