Rechtliches zum Standesamt

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  • schoschl
    Erfahrener Benutzer
    • 19.05.2011
    • 134

    Rechtliches zum Standesamt

    Was meint ihr?

    Wenn ich mich zwecks Ahnenforschung ans Standesamt wende, obwohl ich nur schätzen kann wann der Vorfahre von mir gestorben ist und ich mir auch nicht ganz sicher bin ob er auch wirklich in dieser Gemeinde gestorben ist, muß mir der Standesbeamte helfen und nach dieser Sterbeurkunde suchen?

    Denn mir ist es erst kürzlich wieder passiert das es dem Standesbeamten einfach zu lästig war, was man ihm deutlich ansehen konnte, aber da ich nicht locker lies hat er dann doch gesucht.

    Muß er mir helfen oder nicht???

    Grüße aus dem sonnigen Chiemgau
    Roland
    Bin auf der suche nach den Namen
    Heinrichsberger, Hassfürther, Klaus, Nierbauer, Oeffner,
    Sailer, Wolfsberger
  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2216

    #2
    Hallo

    Das eine ist die Frage, ob du auskunftsberechtigt bist bzw bei den eigenen Akten Einsicht verlangen kannst. Eine ganz andere Frage sind die Nutzungsbedingungen, die meistens festlegen, dass man den genauen Namen und das genaue Datum des Eintrages angeben muss, wenn man eine Urkunde bestellt. Oder aber das Standesamt/Kirche/Archiv verrechnet dir Suchgebühren. Nur sind Standesämter nicht in erster Linie für Ahnenforscher da und haben deshalb normalerweise keine Zeit, stundenlang nach einem ungefähren Datum zu suchen.

    Am besten versuchst du auf anderen Wegen, erst mal das genaue Datum herauszufinden: Kirchenbücher, Friedhöfe, Anzeigen in der Zeitung, Verwandte befragen usw.
    Wenn du dann das genaue Datum hast, kannst du dich nochmals ans Standesamt wenden.
    Viele Grüsse von Garfield

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    • Jürgen P.
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2010
      • 1071

      #3
      Hallo Roland,

      die Frage wurde hier im Forum bereits lebhaft und oft diskutiert.
      Selbst bin ich kein Jurist somit verlinke ich mal http://www.buzer.de/gesetz/7606/ Entscheidend sind §5 und im Kapitel 9 §§ 61,62.

      Ich denke, du schreibst es ja, solange ein bayerischer Beamter nicht zum Hochverrat aufgefordert wird, ein Angriff auf das bayerische Reinheitsgebot abzuwehren ist, wird er in deinem Fall das "Traunsteiner Landrecht" anwenden.

      Je freundlicher die Fragestellung, Lieferung von, wenn auch rudimentären Zahlen, Daten, Fakten, wird er Auskunft erteilen.

      Gruß Jürgen
      "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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      • schoschl
        Erfahrener Benutzer
        • 19.05.2011
        • 134

        #4
        @Jürgen

        Mir ist schon klar das man mit freundlichkeit am weitesten kommt, ich habe schon erlebt das sich eine standesbeamtin richtig reingesteigert hat und ich 2 stunden bei ihr im Büro war.
        Eine andere junge Standesbeamtin hat mir gesagt sie hätte keine Zeit nachzuschauen und ausserdem kann sie die alten schriften nicht gut entziffern, das kann es aber auch nicht sein das ich nur wegen so einer standesbeamtin nicht weiterkomme.

        Ist es nun den Standesbeamten überlassen das er mir hilft oder nicht?Mir ist schon klar das er geld dafür verlangen muß/kann und das auch nicht immer sofort erledigen kann.

        @Garfield
        Leichter gesagt als getan wenn man keine Verwandschaft mehr hat die einem weiterhelfen kann.Zeitungsanzeigen sind dann eher Glückstreffer,Gräber um 1900 verstorbener sind doch schon rar und kirchenbücher sind um diese zeit noch nicht einsehbar
        Bin auf der suche nach den Namen
        Heinrichsberger, Hassfürther, Klaus, Nierbauer, Oeffner,
        Sailer, Wolfsberger

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        • lizzy

          #5
          Hallo Roland,

          in meiner Forschung so geschehen. Tatort Hamburg

          Ich habe vor 2009, als alle Urkunden der Standesamtzeit noch beim Standesamt lagen, zunächst in einem Hamburger Standesamt nach Angaben zu meinen Vorfahren schriftlich angefragt. Da kam nichts!
          Daraufhin bin ich persönlich dort erschienen und man war ein wenig genervt, aber ging zumindest in den Nebenraum zu den Akten, mal schauen. Wieder nichts!

          Nach 2009, Übergabe der Urkunden an das Staatsarchiv Hamburg, habe ich dort selbst gesucht.....und was soll ich sagen, alle Urkunden da und alle aus dem obigen Standesamt!

          Seither bin ich ein wenig vorsichtig mit verneinenden Aussagen.

          Lieben Gruß
          Lizzy

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          • Jürgen P.
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2010
            • 1071

            #6
            Lizzy und Roland, genau die Fälle wie ihr schildert sind uns alle bereits begegnet.
            Kürzlich habe ich mit dem/der Leiter-/in eines Bundesarchiv über dieses Thema gesprochen. Ergo, unter den beratenden Juristen gibt es hierzu zwei Meinungen. Er/Sie entscheidet sich für die engere Auslegung des Gesetztes! Nach Gesprächsablauf habe ich dennoch meine Auskunft erhalten.


            @Roland, gib mal in der Suchfunktion PstG ein und suche die alten Beiträge zu diesem Thema.

            Gruß Jürgen
            "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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            • Joanna

              #7
              Hallo Roland,

              dass Standesamt muss Dir von einem direkten Vorfahren die Urkunde ausstellen, wenn Du das Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum und Ort hast.

              Wo soll denn gesucht werden, wenn nicht bekannt ist, wann und wo der Ahne gestorben ist?

              Das PstG sagt nichts zu Rechercheaufträgen aus, sondern nur, dass man Urkunden für direkte Ahnen anfordern kann.

              Aber die gesuchten Sterbeeinträge müssten doch schon im Archiv liegen und einsichtbar sein. Hast Du das mal geklärt?

              Gruß Joanna

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              • schoschl
                Erfahrener Benutzer
                • 19.05.2011
                • 134

                #8
                @Joanna
                Was meinst du damit das ältere Urkunden im Archiv liegen müssten, und einsehbar seien?

                Ich weiß es von unserem Standesamt aus der Geimeinde, die hat etwa 4500Einwohner, da gibt es kein Archiv wo man die Bücher einfach so durchsehen kann.
                Bin auf der suche nach den Namen
                Heinrichsberger, Hassfürther, Klaus, Nierbauer, Oeffner,
                Sailer, Wolfsberger

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                • hermie
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.10.2007
                  • 1151

                  #9
                  Hallo Roland,
                  Wenn ich mich zwecks Ahnenforschung ans Standesamt wende, obwohl ich nur schätzen kann wann der Vorfahre von mir gestorben ist und ich mir auch nicht ganz sicher bin ob er auch wirklich in dieser Gemeinde gestorben ist, muß mir der Standesbeamte helfen und nach dieser Sterbeurkunde suchen? Denn mir ist es erst kürzlich wieder passiert das es dem Standesbeamten einfach zu lästig war, was man ihm deutlich ansehen konnte, aber da ich nicht locker lies hat er dann doch gesucht. Muß er mir helfen oder nicht???
                  rechtlich gesehen, muss er Dir diese Urkunden rausgeben. Wenn es sich um direkte Vorfahren handelt. Also Eltern, Großelter, Urgroßeltern u.s.w. Die Standesämter haben aber in dem Sinne keine Suchverpflichtung sondern andere Aufgaben. (ich hatte zwar deswegen noch keine Probleme und bin immer auf verständnisvolle Beamte getroffen, aber beim letzten Besuch bin ich auch darauf hingewiesen worden das es nicht die Hauptaufgabe ist u. haben mich dann freundlichst auch auf die Aufbewahrungsfristen verwiesen und mich zum Archiv geschickt) Da Du aber nur geringe Angaben machen kannst, musst Du aber auch mit den Suchgebühren leben können! Das ist nicht umsonst! Darum solltest Du so viel wie möglich an Informationen an den Standesbeamten weitergeben um eben die Gebühren so gering wie möglich zu halten. D.h. Suchgebühren, Gebühren für eine beglaubigte Urkunde u. eventuell Portokosten. Aber Du solltest Dich auch mit dem Personenstandsgesetz befassen. Da hast Du alle Infos die zu Aufbewahrungsfristen wissen musst. Es liegen nicht mehr alle Unterlagen im Standesamt. Sondern nur noch die wo diese Frist noch nicht abgelaufen ist. Alles andere findest Du im zuständigen Archiv (Stadtarchiv oder ähnliches) Dort hat man dann freie Einsicht. Aber die Suche dort ist auch nicht immer kostenlos u. Kopien kosten auch dort Geld und eine beglaubigte Urkunde bekommst Du dort nicht.
                  Aufbewahrungsfristen ausgehend vom 31.12.2011
                  1. Geburten 110 Jahre (alles was älter als 1901 - im Archiv)
                  2. Eheschließungen 80 Jahre (alles was älter als 1931 - im Archiv)
                  3. Sterbefälle 30 Jahre (alles was älter als 1981 - im Archiv)
                  Also kannst Du Dir ausrechnen anhand der Daten was beim Standesamt liegt und was in den Archiven.

                  Gruss Hermie
                  Zuletzt geändert von hermie; 18.08.2012, 02:13.
                  Suche in M-V: FN "Bekendorf, Brüning, Krüger, Krull, Hartig, Frick, Gads, Schwarz, Hintz, Schmidt, Täge, Winkelmann, Witthohn, Poels, Schliemann, Krohn, Knaak, Hagedorn, Daniels, Magerfleisch, Luckow, Krei(y), Eschenhagen, Richter, Schade, Heidtman"
                  Pommern: FN "Jahnke, Kretschmer, Wolter, Lade, Beiersdorf, Zander, Kühn, Gehrke, Conrad, Abraham, Mauritz"
                  Westpreußen: FN "Her(r)mann, Lezonka, Borowska, Tucholsky"
                  USA: FN "Heidtman, Piland" / England: FN "Gehrke, Buxton, Piland"

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                  • Joanna

                    #10
                    Hallo Roland,

                    Hermine hat ja schon ausführlich Stellung zum Arciv gegeben.

                    Ich will noch kurz ein Beispiel für die Kosten nennen:
                    Das Standesamt hat die älteren Bücher an das Landesarchiv in Wolfenbüttel abgegeben. Dort ist man sehr hilfsbereit und ich habe bis jetzt alles bekommen, wonach ich gefragt habe. Kosten: pro viertel Stunde Euro 15,34 + zu erstellende Kopien.
                    Diese Gebühr fällt schon an, wenn ich die genauen Daten habe.
                    So kannst Du ungefähr erahnen, war eine Recherche kosten kann, wenn weder das Jahr noch der Ort bekannt sind.

                    Gruß Joanna

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                    • BrunoWilhelmLouis
                      Erfahrener Benutzer
                      • 05.04.2011
                      • 325

                      #11
                      Hallo,
                      wie bereits geschrieben, hast Du ein Recht auf diese Informationen, nur ist es möglich, dass ein Standesbeamter mitteilt, dass er aus personellen Gründen nicht in der Lage ist, diese Daten zu ermitteln, wenn Du keine genauen Anhaltspunkte hast. Wie bereits von meinen Vorrednern schon erwähnt, sind Standesbeamten in erster Linie nicht für die Ahnenforschung da, sondern für die Beurkundung von Personenstandsfällen. Man kann nicht erwarten, dass extra für genealogische Auskünfte Personal über einen längeren Zeitraum abgestellt wird.

                      Dir steht jedoch frei - und dieses Recht müssen Sie Dir auch gewähren - selbst in die Bücher Einsicht zu nehmen. Johanna weist auch mit Recht auf die zu entstehenden Gebühren hin. Eine längere Recherche kann teuer werden. Du kannst auch einen regionalen Genealogen beauftragen, der in vielen Fällen günstiger als der Halb-Stundensatz der Behörde sein kann.

                      Viele Grüße
                      BrunoWilhelmLouis

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