Kinder auf Geburtsurkunde der Mutter?

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  • lajobay
    Erfahrener Benutzer
    • 11.11.2009
    • 1287

    Kinder auf Geburtsurkunde der Mutter?

    Dass Geburten per Randvermerk auf die Heiratsurkunde eingetragen wurden, ist bekannt. Aber hat auch Jemand mal einen Geburtsbeurkundungsvermerk auf der Geburtsurkunde der Kindsmutter gesehen? Gibt´s sowas bzw. war das irgendwann früher mal üblich (Preussen)??? Gruss, Lars
    Grossvater *1898 in Carlsrode,Kr.Labiau
    Gesuchte FN: Jodscheit/Jodszeit/Joczatis/Joczeit etc.
    Eweleit,Graef,Willuhn
    aber auch Jodjahn und Erdmann
    (soweit aus Kr.Labiau und angrenzende Kreise)
  • Karl Heinz Jochim
    Erfahrener Benutzer
    • 07.07.2009
    • 4820

    #2
    Hallo, Lars,
    habe so etwas tatsächlich schon mal gesehen, als eine ledige Frau ein uneheliches Kind zur Welt brachte, das Kind (selbstverständlich) den Familiennamen der Mutter erhielt und die Geburt auf der Geburtsurkunde der Mutter (in Ermangelung einer Heiratsurkunde) vermerkt wurde.
    Liebe Grüße
    Karl Heinz

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    • lajobay
      Erfahrener Benutzer
      • 11.11.2009
      • 1287

      #3
      @Karl Heinz: dass passt ziemlich wie Faust auf Auge:-) In die Richtung ging meine Frage tatsächlich. Mir erzählte vor Jahren mal ein Familienforscher (der nicht mehr lebt), dass es das gegeben hätte. Seither habe ich dergleichen aber nie mehr gehört oder gelesen. Gut dass man jetzt heute mal nachgefragt hat! Danke für die Info.
      Schöne Grüsse, Lars
      Grossvater *1898 in Carlsrode,Kr.Labiau
      Gesuchte FN: Jodscheit/Jodszeit/Joczatis/Joczeit etc.
      Eweleit,Graef,Willuhn
      aber auch Jodjahn und Erdmann
      (soweit aus Kr.Labiau und angrenzende Kreise)

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      • Karl Heinz Jochim
        Erfahrener Benutzer
        • 07.07.2009
        • 4820

        #4
        Hallo, Lars,
        ich habe es auch nur ein Mal selbst gesehen.
        Öfter gesehen habe ich dagegen solche Einträge zu unehelichen Kindern auf so genannten Familien-Karteikarten des 19./Anfang 20. Jhdts.
        Da waren dann die Eltern und Ihre (meist zahlreichen) Kinder vermerkt, mit Geburtsdaten, dazu später auch die Heiratsdaten der Kinder, ggf. auch Nachträge zu Sterbedaten, und ganz unten dann eventuelle uneheliche Kinder der Töchter, die ja dann den Familiennamen der Mutter bzw. deren Eltern trugen. Das mag natürlich auch regional unterschiedlich sein, ich kenne es aus dem Mainzer Stadtarchiv.
        Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg
        Karl Heinz

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