unehel. Kind im Geburtsregister ohne Vater

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  • eike
    Erfahrener Benutzer
    • 12.06.2012
    • 147

    unehel. Kind im Geburtsregister ohne Vater

    Hallo und guten Abend,

    im Geburtsregister des Standesamtes ist mein Großvater geb. 1908 als uneheliches Kind eingetragen. Der Name der Mutter wird genannt. soweit Ok.

    1909 heiratet seine Mutter und nimmt den Namen Ihres Mannes an. auch OK.

    1910 erfolgt ein Eintrag am Rande des Taufregisters, dass der neue Ehemann seinen Nachnamen an meinen Großvater vergibt. Des Weiteren ist dort die Rede von einem von Gericht bestellter Vormund, eine Schmiedemeister und die Mutter meines Gr.V stimmen dem zu.

    Die Mutter meines Großvaters war bei seiner Geburt 25 Jahre, wieso hatter einen Vormund?

    Als er 1938 meine (Oma) heiratete wurde dort im Stammbuch sein Erzeuger niedergeschrieben. Warum wurde dies gemacht. Es gibt keinerlei Unterlagen oder Belege für diesen Mann. Wie kommt man dem auf dem
    Grund?

    Euch einen schönen Abend

    Eike
    Zuletzt geändert von eike; 09.08.2012, 22:39.
  • Liisa

    #2
    Hallo Eike,

    1938 war es bereits wichtig, sog. arischer Abstammung zu sein.Vermutlich, zumindest wahrscheinlich, war das der Grund dafür, nun doch den leiblichen Vater zu benennen.

    Warum er einen Vormund hatte, weiß ich nicht. In diesem Metier kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur, daß früher die Kinder, egal wie alt sie schon waren, immer die Einwilligung der Eltern brauchten, wenn sie heiraten wollten. Wie lange diese Regelung galt, ist mir nicht bekannt. Aber eventuell hatte das damit etwas zu tun.

    Viele Grüße
    Liisa

    Kommentar

    • Elisabeth
      Erfahrener Benutzer
      • 29.05.2012
      • 196

      #3
      Hallo Eike,
      die Mütter waren zu dieser Zeit kein Vormund für ihre Kinder. Das führte zu erheblichen Schwierigkeiten, wenn der Vater oft abwesend oder nicht bekannt war. Daher denke ich hatte er einen Vormund.
      Meine Mutter hat sich sehr darüber geärgert, dass sie nichts für mich unterschreiben dürfte.
      Mit herzlichen Grüßen Elisabeth

      Kommentar

      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3265

        #4
        Hallo,

        soviel ich weiß, hatte ein uneheliches Kind immer einen Vormund.
        Mein Großvater war der Vormund eines unehelichen Kindes
        einer Schwester seiner Frau.

        Viele Grüße
        Gudrun

        Kommentar

        • Brigitte Bernstein
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2010
          • 616

          #5
          Hallo!
          Ich denke einer Frau war es in der damaligen Zeit nicht möglich ihre Kinder alleine aufzuziehen.
          Ein Beispiel:
          Der Bruder meines Vaters fiel im 1.Weltkrieg. Dessen Ehefrau hatte zwei Kinder und war nach dem der Krieg vorüber war 32 Jahre alt. Sie musste sich einen Vormund für ihre Kinder geben lassen. Da sie sich keinen Vormund durch das Amt vor die Nase setzen lassen wollte, stellte mein Vater einen Antrag ob er die Vormundschaft für die beiden Jungen übernehmen darf, dass war dann Ok.
          Meine Mutter 1924 geboren ist auch unehelich. Der Name des Vaters steht nur im Geburtsschein, (arische Abstammung). Meine Oma war bei der Geburt ihrer Tochter 24 Jahre alt, aber sie brauchte einen Vormund für ihre Tochter. Die Vormundschaft übernahm der Bruder meiner Oma. Und weiter zurück war es sicher noch schwieriger für eine Frau. Bei meinem Urgroßvater 1874 unehelich geboren, wurde der Vater der Mutter Vormund. Bei ihm wurde es noch drei Generationen weiter in den Urkunden angegeben, dass er unehelich ist. Frauen durften damals ja auch keine Verträge abschließen, sie brauchten immer einen Mann, ob nun Ehemann oder Bruder. Wenn nun kein männlicher Verandter da war, der die Vormundschaft übernehmen wollte, oder konnte, wurde halt jemand vom Amt bestimmt.
          Grüße Brigitte Bernstein
          Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5132

            #6
            Hallo!

            Zitat von Liisa Beitrag anzeigen
            1938 war es bereits wichtig, sog. arischer Abstammung zu sein.Vermutlich, zumindest wahrscheinlich, war das der Grund dafür, nun doch den leiblichen Vater zu benennen.
            Ich halte das für überinterpretiert. Wenn der leibliche Vater bekannt war, mußte der natürlich angegeben werden. Es lag ja keine Adoption vor.
            Gruß
            gki

            Kommentar

            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3419

              #7
              Hallo Eike,

              Frauen galten auch bis Mitte 20. Jh. nicht als fähig, Kinder allein zu erziehen.
              Das Thema hatten wir hier schonmal irgendwo. Ich find es nur gerad nicht wieder.

              Ich kenne etliche Kinder aus den Jahrgängen des 2. WK, die einen Vormund bekommen haben nachdem der Vater gefallen war. Das ist also für die damalige Zeit nichts ungewöhnliches. Vielleicht existieren noch Akten beim Gericht über die Vormundschaft? In diesem Link wird einiges zu unehelichen Kindern und Vormundschaft erklärt.

              Daß Dein Großvater den Namen seines Stiefvaters bekommen hat, war damals und ist auch heute gängige Praxis. Hier hatten wir schon mal das Thema "Einbenennung" und hier sind interessante Ausführungen zum Namensrecht. Da findest Du vielleicht noch ein paar Hinweise um die ganze Sache aufzuklären.

              Grüße aus OWL
              Anja
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

              Kommentar

              • eike
                Erfahrener Benutzer
                • 12.06.2012
                • 147

                #8
                Hallo Ihr Lieben,

                Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde, bin gerade aus dem Urlaub zurück.

                Vielen Dank für Eure Antworten auf meine Fragen.

                Beste Grüße

                Eike

                Kommentar

                • eike
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.06.2012
                  • 147

                  #9
                  Guten Abend,

                  abschließend bleibt nur noch die Frage, soll oder muß man, für den Stammbaum nach dem nun bekannten Vater suchen oder die Linie des Stiefvaters folgen?

                  Liebe Grüße

                  Eike

                  Kommentar

                  • lizzy

                    #10
                    Hallo Eike,

                    in meinen Stammbaum werden nur direkt miteinander verwandte Vorfahren aufgenommen. Stiefväter/-mütter erscheinen als Ehepartner und wenn vorhanden, ihre gemeinsamen Kinder. Ihre weiteren Angehörigen interessieren mich, für meine Forschung, nicht mehr.

                    Für mich wäre nur die Linie des leiblichen Vaters interessant.

                    Lieben Gruß
                    Lizzy

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                    • gudrun
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.01.2006
                      • 3265

                      #11
                      Hallo Eike,

                      es kommt darauf an, was Du erforschen willst. Ein Stammbaum enthält nur die direkten Vorfahren.
                      Wenn Du Familienforschung betreibst, dann kann auch der Stiefvater und seine Verwandten interessant sein.
                      Jeder kann das erforschen was er erforschen will. Da gibt es keine starren Regeln.
                      Der eine erforscht nur seine direkte Namenslinie, der andere erforscht von beiden Elternteilen die Vorfahren. Der nächste macht eine Nachkommen-Forschung dann gibt es noch die Leute, die ein Ortsfamilienbuch erstellen.
                      Also, erforsche, was Du erforschen willst.

                      Viele Grüße
                      Gudrun

                      Kommentar

                      • Johannes v.W.
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.05.2008
                        • 1150

                        #12
                        Zitat von eike Beitrag anzeigen
                        Als er 1938 meine (Oma) heiratete wurde dort im Stammbuch sein Erzeuger niedergeschrieben.
                        Hallo
                        Neben dem bisher gesagten (und ich halte die These, dass das mit der "arischen" Herkunft zusammenhaengt, fuer richtig, man bedenke: 1935 Nuernberger Rassengesetze- 1938 "Reichskristallnacht"), ist es doch ein grosses Glueck, dass du diesen Eintrag ueberhaupt hast. Oft genug und gerade wenn fruehzeitig ein Stiefvater ins Spiel kam, wurden solche Infos in den Familien eisern totgeschwiegen- das war damals peinlich, da redete man eigentlich nicht drueber.
                        Es ist doch eine sehr spannende Spur...

                        Viel Erfolg
                        Johannes
                        Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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