Priesterweihe - wie alt muß(te) man sein?

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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
    • 1081

    Priesterweihe - wie alt muß(te) man sein?

    Guten Abend miteinand'!

    Ich habe eine Frage für die Theologen unter euch:
    Ab wann, also ab welchem Alter, ist (war) es in der katholischen Kirche möglich, zum Priester geweiht zu werden??

    Es geht konkret um einen Pfarrer, in dessen Sterbeeintrag 1746 vermerkt ist, daß er 1662 geboren wurde. Es erscheint hier die Zahl 68, ich vermute, daß sie die Dauer seiner Priesteramtszeit bezeichnet. In einem andern Eintrag steht zu ihm weiter vermerkt: "[...] in annum 61 praesbiter ac Pastor jubilarius".
    Demnach könnte er also 68 Jahre als Priester gewirkt und 60 Jahre lang Praesbyter, also (im) Kirchenvorstand gewesen sein.

    Zurückgerechnet bedeutet dies, daß er mit 16 zum Priester geweiht worden wäre - geht (ging) das???

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
    -Jens
    Meine Ahnen
    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4927

    #2
    Hallo,

    ich bin kein Theologe, aber ich habe zwei katholische Priester in Seitenlinien gefunden, die beide mit 25 zum Priester geweiht wurden. Das wäre also mal eine obere Grenze.

    Hier


    wird ein Mindestalter von 24 angegeben.

    Wie von so vielen Dingen, konnte man sich auch von solchen Mindestaltern dispensieren lassen. 16 kommt mir als Weihealter aber arg früh vor. Kannt Du diese beiden Textstellen mal einstellen?
    Gruß
    gki

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    • Cardamom
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2009
      • 2041

      #3
      Hallo Jens,
      hier mein Kommentar als Theologin:
      Erstmal ist mir unklar, wie die Zahl "68" erscheint: es wäre hilfreich, die Formulierung zu kennen.
      Priesterweihe mit 16 halte ich für unmöglich; selbst wenn man für damals kein langes Studium als Voraussetzung ansetzt, ging der Weg über höhere Schule und Priesterseminar.

      Ein Mißverständnis ist der Begriff "presbyter": er bezeichnet nicht wie heute ein Mitglied des Kirchenvorstands, sondern ist die lat. Bezeichnung für "Priester" (Priester ist die verballhornte Form des griechischen Wortes Presbyter).

      Den Begriff "pastor iubilarius" gibt es wohl öfters; Wörtlich bezeichnet es ja den, der ein Priesterjubiläum hat.
      Ich vermute, wenn er Presbyter und Pastor iubilarius genannt wird, daß damit ausgesagt wird, er steht 61 Jahre im Dienst als Priester (Presbyter) und Seelenhirte einer Gemeinde (Pastor). Nachdem er 84 Jahre alt geworden ist, kommt man dann auf 23 Jahre bei der Priesterweihe. Das kommt schon eher hin.

      Liebe Grüße

      Cornelia

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      • Hintiberi
        Erfahrener Benutzer
        • 26.09.2006
        • 1081

        #4
        Hallo gki und Cornelia!

        Herzl. Dank für eure Antworten!

        Der Eintrag im Sterberegister lautet wie folgt:

        "+20. Febr. 1746 ex senectute duobus annis decumbens obiit sacramentis extremis praemunitus plrm Rndus Dominus ibidem Pastor J. H. M. natus 1662, Ecclesiae Parochialae Archi-Dioecesis Colon[iensi] in [Ort A] praefuit 7 annis, caeteris usque ad extremum halitum praeclara' in [Ort B] Sacerdotii 68 aetatis 85 r:i:"

        Recherchiert habe ich schon ein wenig: Tatsächlich war er von 1694 bis 1746 Pfarrer im Ort B, vorher in Ort A (dem Eintrag nach 7 Jahre lang) - das macht zusammen schonmal 59 Jahre.
        Ich bin gespannt!

        Viele Grüße & Danke
        Jens
        Meine Ahnen
        http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
        www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4927

          #5
          Hallo Jens!

          Der Pfarrer war gegen Ende seines Lebens zwei Jahre lang bettlägrig, da kann man davon ausgehen, daß er nicht bis zum Ende Pfarrer war. Wenn man also bei Deinen 59 Jahren eins abzieht ist man bei 58 und dann könnte die 68 ja ein Lesefehler sein.

          Wenn er mit 24 (1686) geweiht wurde, wäre er dann erst noch irgendwo Kaplan gewesen und hätte dann 1694 seine erste eigene Pfarre übernommen.

          Dann könnte die 68 evtl. auch eine 60 sein und den ganzen Zeitraum ab Weihe bezeichnen.

          Du könntest ja mal nachschauen, ob er wirklich schon 1694 in dieser anderen Pfarre war.

          Und idealerweise findest Du noch den Taufeintrag.

          Wenn Du eine genaue Übersetzung des lat. Textes willst, stell ihn doch mal in die Lesehilfe damit Konrad ihn sieht, ggf auf das Thema hier.
          Gruß
          gki

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          • Hintiberi
            Erfahrener Benutzer
            • 26.09.2006
            • 1081

            #6
            Zitat von gki Beitrag anzeigen
            Hallo Jens!

            Der Pfarrer war gegen Ende seines Lebens zwei Jahre lang bettlägrig, da kann man davon ausgehen, daß er nicht bis zum Ende Pfarrer war. Wenn man also bei Deinen 59 Jahren eins abzieht ist man bei 58 und dann könnte die 68 ja ein Lesefehler sein.
            Hallo gki,
            aber "nur" weil er bettlägerig war, erkennt man ihm doch nicht seinen Priesteramtsstatus ab?! Er konnte zwar wohl seinen Beruf nicht weiter ausüben, aber diese zwei Jahre werden ihm von seiner Amtszeit sicher nicht abgezogen - zumal er in der Pfarrei wohnen blieb und ein Vizekurator bestellt wurde, der sich um die weiteren Pfarrgeschäfte kümmerte (und den der bettlägerige Pastor übrigens überlebte!).


            Wenn er mit 24 (1686) geweiht wurde, wäre er dann erst noch irgendwo Kaplan gewesen und hätte dann 1694 seine erste eigene Pfarre übernommen.
            Nein, 1694 hat er nachweislich seine zweite Pfarrstelle angetreten, im Verzeichnis der Pfarrer für das Erzbistum Paderborn wird er 1688 als Pfarrer in seinem ersten Pfarrort genannt - demnach wird seine Amtszeit ab 1694 wohl direkt an die erste Stelle angeschlossen haben, die er, wenn die Angabe "7 Jahre" im Sterbeeintrag stimmt, ca. 1686/87 angetreten haben muß - da war er 25 Jahre alt. (Und das raufgerechnet bezöge sich dann wohl auf die 60 Jahre, die er Pfarrer war).

            Du könntest ja mal nachschauen, ob er wirklich schon 1694 in dieser anderen Pfarre war.
            Ja, das ist sicher.

            Wenn Du eine genaue Übersetzung des lat. Textes willst, stell ihn doch mal in die Lesehilfe damit Konrad ihn sieht, ggf auf das Thema hier.
            Jap, mache ich!
            Ich versuche mal, Ablichtungen der Einträge zu bekommen!

            Vielen Dank und beste Grüße
            -Jens
            Zuletzt geändert von Hintiberi; 01.08.2012, 17:38.
            Meine Ahnen
            http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
            www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4927

              #7
              Hallo Jens!

              Zitat von Hintiberi Beitrag anzeigen
              aber "nur" weil er bettlägerig war, erkennt man ihm doch nicht seinen Priesteramtsstatus ab?!
              Sicher nicht. Ich meine nur, daß wir nicht sicher wissen auf was sich das Jubiläum bezog: Auf die Zeit ab der Priesterweihe oder auf die Zeit wo er tatsächlich als Pfarrer tätig war.

              Ich versuche mal, Ablichtungen der Einträge zu bekommen!
              Das wird das beste sein.

              Ich hab mal ein wenig gegoogelt und es scheint mir so zu sein, daß für eine frühzeitige Weihe eine päpstliche Dispens hermußte. Ggf gibt es darüber wohl auch dort noch Unterlagen.
              Gruß
              gki

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