Hallo liebe Ahnensüchtige,
im Moment mache ich mich über meine liegen gebliebenen "Baustellen" her und grübel und weiß mir doch keine richtige Antwort.
Nun genauer:
Eine Ahnin bekamm 1856 einen unehelichen Sohn, laut KB hat sie keinen Vater angegeben. 1861 heiratete sie dann und im KB wurde vermerkt, das der Bräutigam nicht der Vater des Kindes ist, aber ihn als solches behandeln wird.
1., aber wichtige Frage:
Bekam das Kind nun automatisch den Nachnamen des Stiefvaters oder behielt er seinen Geburtsnamen?
Der Stiefvater starb schon 1867 und im KB wird der Stiefsohn nicht als hinterlassen genannt. Weder unter dem Geburtsnamen noch unter dem Stiefvaternamen. Nur die ehelichen Kinder u. die Witwe.
Seine Mutter stirbt 1905 und auch auf ihrer Sterbeurkunde kein Hinweis von ihm.
Er kann doch nicht verschollen sein?! Einen Sterbeeintrag, des unehel. Kindes, habe ich zu beiden möglichen Nachnamen nicht gefunden.
Habt ihr einen Rat zu dieser Angelegenheit?
im Moment mache ich mich über meine liegen gebliebenen "Baustellen" her und grübel und weiß mir doch keine richtige Antwort.
Nun genauer:
Eine Ahnin bekamm 1856 einen unehelichen Sohn, laut KB hat sie keinen Vater angegeben. 1861 heiratete sie dann und im KB wurde vermerkt, das der Bräutigam nicht der Vater des Kindes ist, aber ihn als solches behandeln wird.
1., aber wichtige Frage:
Bekam das Kind nun automatisch den Nachnamen des Stiefvaters oder behielt er seinen Geburtsnamen?
Der Stiefvater starb schon 1867 und im KB wird der Stiefsohn nicht als hinterlassen genannt. Weder unter dem Geburtsnamen noch unter dem Stiefvaternamen. Nur die ehelichen Kinder u. die Witwe.
Seine Mutter stirbt 1905 und auch auf ihrer Sterbeurkunde kein Hinweis von ihm.
Er kann doch nicht verschollen sein?! Einen Sterbeeintrag, des unehel. Kindes, habe ich zu beiden möglichen Nachnamen nicht gefunden.
Habt ihr einen Rat zu dieser Angelegenheit?
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