Hallo, aus dem Sterbeeintrag einer meiner Vorfahren geht hervor, dass er am "28 ej. vor Mitternacht in der Stille beerdigt wurde" Kann mit jemand sagen was ich unter "vor Mitternacht zu verstehen habe (16.30, Uhr, 20.00 Uhr, 23.30 ?) Ich gehe mal davon aus, dass die Beerdigung am Abend stattgefunden hat. Wer kann mir sagen weshalb eine Beisetzung spät am Abend durchgeführt wurde ? Danke Gruß Jürg
Eintrag aus dem Sterberegister Bad Köstritz 1836
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Hallo Christine, erstmal Danke. Der komplette Sterbeeintrag lautet: "Am 25. April früh um 3 Uhr starb der hiesige Einwohner Johann Gottfried Milker im 58 Jahre u. wurde am 28 ej. vor Mitternacht in der Stille beerdigt." Leider gibt es keinen Hinweis zur Todesursache. Gruß JürgKommentar
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Bitte bedenken, dass die Leichen binnen 3 Tagen beerdigt worden sein mussten. 'Vor Mitternacht' bekräftigt nocheinmal, dass das auch geschehen war. Am 29. wäre der Tod ja bereits 4 Tage hergewesen. Ich habe in kirchlichen Aufzeichnungen oft gelesen 'auf ärztliche Bescheinigung vor der gesetzlichen Zeit' (wegen Fäulnis z. Bsp.). Die Einhaltung der Frist war also wichtig.Kommentar
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Hallo alphabet, danke für die Klarstellung. Die Angabe "vor Mitternacht" ist in diesem Fall also keine Zeitangabe (z.B. 20.30 Uhr), sondern besagt lediglich, dass der Verstorbene fristgemäß, nämlich binnen von 3 Tagen, beigesetzt wurde Gruß JürgZuletzt geändert von jürg; 13.05.2012, 17:00.Kommentar


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