Wer konnte bei Halbwaisen 1898 Vormund werden?

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  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2222

    #16
    Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
    Meine Antwort war für Garfield bestimmt. Und die sprach vom Unterzeichnen von Mietverträgen (und nicht davon, dass die Mutter Kinder hatte und alleinerziehend war).

    Und das hat absolut nichts mit Zeitgeist zu tun, da es heute nicht anders ist. Nur die Volljärigkeit liegt nicht mehr bei 25 oder 21 Jahren, sondern eben bei 18. Und vorher war man bzw. ist man eben nicht voll geschäftsfähig.

    Gruß Joanna
    Es hat eben doch mit Zeitgeist zu tun, da es heute anders ist. Meine Mutter war da schon um die 30, und trotzdem durfte sie den Vertrag nicht unterschreiben, weil sie eine Frau ist. Schlussendlich musste mein Vater dann unterschreiben, bei ihm war es kein Problem.

    Worauf ich hinaus wollte: catarina schien nicht zu glauben, dass nicht nur um 1945, sondern auch weit danach Frauen einfach so für unmündig gehalten wurden. Und das war mein Beispiel um das Gegenteil zu beweisen.
    Viele Grüsse von Garfield

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    • Joanna

      #17
      @Garfield
      In der Schweiz haben die Frauen ja auch recht spät das Wahlrecht bekommen!

      Ich gebe Gegenbeispiele: Meinen ersten Mietvertrag habe ich 1967 mit 20 1/2 Jahren unterzeichnet - ohne zusätzliche Unterschtift der Eltern. Mietverträge bei Verheirateten werden in Deutschland generell von beiden Ehepartnern unterzeichnet.
      Meine Tante wurde 1932, nachdem sie Vollwaise geworden war, von ihrer Patentante aufgenommen, erzogen und betreut.
      Von einem Bekannten wurde 1945 die Großmutter zum weiteren Vormund bestimmt.

      Gruß Joanna

      Kommentar

      • catarina
        Erfahrener Benutzer
        • 21.11.2010
        • 133

        #18
        @ Annika,
        Danke für den Tip mit dem Konfirmationseintrag. Vielleicht habe ich damit ja Glück.

        @Garfield,
        leider habe ich gar keine Informationen über Onkel/Tante etc.
        Die Adressbücher in Hameln habe ich bis 1904 durchgesehen, aber es gibt dort niemand mit dem FN Teuchert.

        Friedrich(der Sohn) wird wahrscheinlich seinen Militärdienst angetreten haben. Laut Angaben meiner Großmutter hat er 12 Jahre Dienst absolviert (wie sein Vater) und ist als Vice-Feldwebel ausgeschieden. Wie eingangs erwähnt,verschwindet er 1902 aus dem Adressbuch von Hameln und taucht erst 1919 in Hannover wieder auf.

        Verwandte zu finden,wird bestimmt schwierig wenn nicht sogar unmöglich da mein Ururgroßvater als Gefängnisaufseher anscheinend oft versetzt wurde.
        Beispiel: Hochzeit 1878 in Skorz/Westpreussen, Geburt Sohn Friedrich 1882 in Friedrichsruh/Herzogtum Lauenburg, Geburt Ida 1884 in Marienwerder (Westpreussen) und Geburt Mathilde 1887 in Mewe/Westpreussen.
        1898 taucht die Familie in Hameln auf,wo der Vater im selben Jahr im Alter von 50 Jahren verstirbt.

        @ all:
        bitte nicht streiten.Ich wollte mit meiner erstaunten/ungläubigen Bemerkung über das Vormundschaftsrecht keinen Unfrieden stiften.

        Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende
        Catarina

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