Geburtsurkunde - wenn Person noch lebt?

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  • Lauer1974
    • Heute

    Geburtsurkunde - wenn Person noch lebt?

    Ich habe mal eine spezielle Frage. Ich habe hier grad in einem anderen Thread gelesen, das es schwierig ist, mit dem Standesamt an irgendwelche Urkunden zu kommen, aber bei mir würde es ja die direkte Linie betreffen.

    Mir fehlt die Geburtsurkunde noch von meiner Mutter, aber diese lebt noch, allerdings werde ich wohl ihr aufgrund das sie im Heim lebt eine Unterschrift zu entlocken.

    Wie schaut das denn aus mit noch lebenden Personen? Die Geburtsurkunde meiner leiblichen Mutter hab ich ja auch nicht zur Hand. Die von meinen Vater müsste ich ja bekommen, da ich ja eigentlich die direkte Linie bin. Leider fehlt diese auch in den Unterlagen meiner Mutter.

    Gruß Barbara
  • Joanna

    #2
    Hallo Barbara,

    kannst Du Deine Anfrage etwas strukturieren?

    Meine leibliche Mutter, meine Mutter, mein Vater - wen meinst Du damit konkret und was möchtest Du haben?

    In der direkten Linie bekommst Du eigentlich immer Auskunft, wenn Du dieses nachweisen kannst. Ist bei Dir nur der Vater die direkte Linie, die Mutter nicht?

    Und wie meinst Du das, dass Du ihr eine Unterschrift entlocken willst, weil sie in einem Heim lebt (welche Mutter nun auch immer). Überlegst Du auch manchmal, bevor Du etwas schreibst?

    Gruß von einer entsetzten Joanna

    Kommentar

    • Lauer1974

      #3
      Es geht im Prinzip darum, das ich die Geburtsurkunde von meiner Mutter noch brauche und von meinen Vater. Mein Vater lebt nicht mehr und meine Adoptivmutter schon. Ja ich meine, falls ich da irgendeine Vollmacht von ihr brauche, aber das kann ich ja notfalls selber erfragen. Mir geht es nur halt darum, ob ich von lebenden Personen überhaupt Urkunden vom Standesamt bekomme. Da brauchst Du auch nicht entsetzt sein.

      Gruß Barbara

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      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3419

        #4
        Hallo Barbara,

        ich weiß nicht genau, wie es mit Adoptiveltern aussieht. Eigentlich dürfte es da keinen Unterschied geben. Bei leiblichen Eltern oder Großeltern hast Du selbstverständlich das Recht, eine Kopie des Geburtseintrags anzufordern, egal ob sie noch leben oder nicht.

        Du musst Deiner dementen Mutter also keine Vollmacht zum Unterschreiben unterjubeln. Versuch es einfach beim Standesamt.

        Grüße aus OWL
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
        Dalai Lama

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        • animei
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2007
          • 9327

          #5
          Zitat von Lauer1974 Beitrag anzeigen
          Mein Vater lebt nicht mehr und meine Adoptivmutter schon.
          Wobei mit Vater hier aber auch der Adoptivvater gemeint ist.
          Gruß
          Anita

          Kommentar

          • mini
            Erfahrener Benutzer
            • 19.12.2008
            • 377

            #6
            Zitat von Lauer1974 Beitrag anzeigen
            allerdings werde ich wohl ihr aufgrund das sie im Heim lebt eine Unterschrift zu entlocken.
            Ähm... Als erfahrene Benutzerin, die seit fast einem Jahr hier angemeldet ist und hunderte Beiträge geschrieben und hoffentlich auch gelesen hat, musst Du niemanden eine "Unterschrift zu entlocken", um an eine Geburtsurkunde zu kommen... Das solltest Du jetzt aber wirklich mal langsam wissen!

            Gruß von einer ebenfalls entsetzten mini
            Schöne Grüße

            mini


            Suche: Johann Christoph Hacke, Uhrmacher, + vor 1761 in Halberstadt

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            • Joanna

              #7
              Anja,

              von den Adoptiveltern bekommt Barbara sicherlich die Urkunden, denn deren Namen trägt sie ja und ist rechtlich wie eine leibliche Tochter.

              Bei der leiblichen Mutter muss sie m.E. nachweisen, dass sie die leibliche Tochter ist und Anspruch auf die Unterlagen hat.

              Gruß Joanna

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              • Mats
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2009
                • 3419

                #8
                Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                Bei der leiblichen Mutter muss sie m.E. nachweisen, dass sie die leibliche Tochter ist und Anspruch auf die Unterlagen hat.
                Hallo Joanna,

                die Verwandschaft wird sie auch bei der Adoptivmutter nachweisen müssen. Ich denke nicht, daß einfache Namensgleichheit da ausreicht.

                Grüße vom Wiehengebirge
                Anja
                Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                also ist heute der richtige Tag
                um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                Dalai Lama

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                • lizzy

                  #9
                  Hallo Joanna,

                  Barbara muss, betreffend der leiblichen Mutter, ihre Abstammungsurkunde anfordern.

                  Lieben Gruß
                  Lizzy

                  PS: Hier genauer nachzulesen.

                  Kommentar

                  • Lauer1974

                    #10
                    Die Abstammungsurkunde hab ich wo ich eigentlich herstamme ja schon mir damals wo ich das mit der Adoption heraus gefunden habe vom Standesamt ohne Probleme bekommen. So kompliziert hab ich mir das ehrlich gesagt nicht vorgestellt. Ich werde es einfach mal probieren. Ich weiß ja das es immer unterschiedlich auch von den Mitarbeitern abhängig ist, inwieweit sie da einem evtl. auch entgegen kommen, hatte bisher immer Glück gehabt. Die Heiratsurkunde meiner Adoptiveltern hab ich wenigstens, nur fehlen komischerweise beide Geburtsurkunden meiner Adoptiveltern. Mein leiblicher Vater ist unbekannt. Darum sprech ich immer nur von meinen Vater, da ich ihn auch nur so kennen gelernt habe und aufgewachsen bin halt. Sorry, ich möchte nicht deswegen soviel Verwirrung stiften, aber wenn man nicht adoptiert wurde, ist das sicher alles einfacher an die Unterlagen ranzukommen.

                    Gruß Barbara

                    Kommentar

                    • animei
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.11.2007
                      • 9327

                      #11
                      Barbara, als Nachfahrin bekommst Du sowohl zur leiblichen wie auch zur Adoptivfamilie Auskunft, das hat nichts mit Entgegenkommen der Mitarbeiter zu tun. Bei Geschwistern der Eltern, egal welcher, ist das natürlich nicht der Fall, da Du von denen ja keine Nachfahrin bist.

                      Ich kenn mich mit den Gepflogenheiten von Heimen nicht aus, aber wollten die, als Deine Mutter dahinkam, nicht auch eine Geburtsurkunde von ihr?
                      Gruß
                      Anita

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                      • lizzy

                        #12
                        Hallo Anita,

                        da genügt ein Personalausweis.

                        @Barbara

                        Mit der Abstammungsurkunde kannst Du nachweisen, dass Du die Tochter bist und bekommst somit auch eine Kopie der Geburtsurkunde.

                        Lieben Gruß
                        Lizzy

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                        • Lauer1974

                          #13
                          Okay dankeschön Lizzy. Ja den Perso musste ich bei den letzten Malen dort auch immer vorlegen. Anders bekommt man dort sowieso keine Auskunft. Danke Euch.

                          Gruß Barbara

                          Kommentar

                          • Xtine
                            Administrator

                            • 16.07.2006
                            • 29805

                            #14
                            Weitere Fragen, auch wie das rechtlich so aussieht, kann sicher das Standesamt besser beantworten, daher schließe ich nun das Thema.

                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine

                            .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

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