Hey Leute,
ich bin schon seit mehreren Jahren mit der Ahnenforschung zu Gange. Das eigentliche Ziel dabei ist, einen so weit wie möglich zurück reichenden Stammbaum mit meinem Geburts-Nachnamen, sowie dem Familennamen mütterlicherseits zu erstellen. Sprich, zwei seperate Stammbäume. Die Schwierigkeit, außer an 6 Namen an die ich mich selbst erinnern kann, bestehen (offiziell, laut Aussage einzelner Familienmitglieder) rein gar keine Informationen in Familienbesitz. (Abgesehen von den Lügen die man mir versuchte aufzutischen, und den Informationen die ich mir bisher mühsam selbst zusammen suchen musste. Und auch abgesehen von jenen Familienmitgliedern, die mir seit über einem halben Jahr einfach erst garnicht antworten.)
Nun zu meinen Fragen:
1. Habe ich das Recht darauf, dass meine Familie mit der Sprache heraus rückt? Ich weiß mit 99%iger Sicherheit, dass meine Familie sehrwohl etwas dazu sagen kann. Die Frage ist nur, könnte ich das Bekommen dieser Informationen, gegebenfalls rechtlich einklagen? Wie sieht hierbei die Rechtslage aus?
2. Soweit ich weiß, habe ich laut Personenstandsgesetz, das Recht selbst in unser Familienbuch zu Sehen, sofern kein Sperrvermerk auf einzelne Einträge vorliegt. Was ist nun, wenn mir eine Behörde diese persönliche Einsicht nicht gewährt, obwohl kein Sperrvermerk vorliegt? Darf die Behörde dies dann einfach verweigern?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Grüße, Greenleaf.
ich bin schon seit mehreren Jahren mit der Ahnenforschung zu Gange. Das eigentliche Ziel dabei ist, einen so weit wie möglich zurück reichenden Stammbaum mit meinem Geburts-Nachnamen, sowie dem Familennamen mütterlicherseits zu erstellen. Sprich, zwei seperate Stammbäume. Die Schwierigkeit, außer an 6 Namen an die ich mich selbst erinnern kann, bestehen (offiziell, laut Aussage einzelner Familienmitglieder) rein gar keine Informationen in Familienbesitz. (Abgesehen von den Lügen die man mir versuchte aufzutischen, und den Informationen die ich mir bisher mühsam selbst zusammen suchen musste. Und auch abgesehen von jenen Familienmitgliedern, die mir seit über einem halben Jahr einfach erst garnicht antworten.)
Nun zu meinen Fragen:
1. Habe ich das Recht darauf, dass meine Familie mit der Sprache heraus rückt? Ich weiß mit 99%iger Sicherheit, dass meine Familie sehrwohl etwas dazu sagen kann. Die Frage ist nur, könnte ich das Bekommen dieser Informationen, gegebenfalls rechtlich einklagen? Wie sieht hierbei die Rechtslage aus?
2. Soweit ich weiß, habe ich laut Personenstandsgesetz, das Recht selbst in unser Familienbuch zu Sehen, sofern kein Sperrvermerk auf einzelne Einträge vorliegt. Was ist nun, wenn mir eine Behörde diese persönliche Einsicht nicht gewährt, obwohl kein Sperrvermerk vorliegt? Darf die Behörde dies dann einfach verweigern?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Grüße, Greenleaf.
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