Hallo zusammen,
mir ist es jetzt bereits zwei Mal passiert, dass ein Archiv auf der Kopie aus dem Geburtenregister den Randvermerk abgedeckt hat sowie auch ein Standesamt (welches noch nicht die Register an das zuständige Archiv übergeben hat) auf einer Kopie von der Trauung. Obwohl die gesetzl. Frist lt. Personenstandsrecht bereits überschritten ist. Angefordert wurde es von mir mit allen Randvermerken und es betrifft meine direkte Linie! Man sieht eindeutig den Abdruck der Abdeckung auf der Kopie.
Dürfen das überhaupt die Archive bzw. Standesämter?
Viele Grüße Mariolla
mir ist es jetzt bereits zwei Mal passiert, dass ein Archiv auf der Kopie aus dem Geburtenregister den Randvermerk abgedeckt hat sowie auch ein Standesamt (welches noch nicht die Register an das zuständige Archiv übergeben hat) auf einer Kopie von der Trauung. Obwohl die gesetzl. Frist lt. Personenstandsrecht bereits überschritten ist. Angefordert wurde es von mir mit allen Randvermerken und es betrifft meine direkte Linie! Man sieht eindeutig den Abdruck der Abdeckung auf der Kopie.
Dürfen das überhaupt die Archive bzw. Standesämter?
Viele Grüße Mariolla
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