Namensänderung mit 14 Jahren

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  • Lauer1974
    • Heute

    Namensänderung mit 14 Jahren

    Hallo ihr,

    ich hatte ja schon mal das Problem bezüglich meines Vaters angeschnitten und hatte auch vor zum Standesamt zu fahren. Ist mir leider aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, da ich echt nicht gut laufen kann (mich hat es derzeit leider arg mit einer Bänderdehnung erwischt).

    Jetzt bin ich aber nochmal daheim meine Unterlagen durchgegangen und mir ist folgendes bei meinen Vater aufgefallen:

    1927 ist mein Vater geboren worden. 1938 haben seine Eltern aber erst geheiratet und dann fand ich auf seiner Meldekarte den Eintrag das er 1941 die Namensänderung von Plate auf Lauer bekommen hat. Ich bin immer davon ausgegangen, das wenn die Eltern heiraten, das Kind automatisch den Namen des Vaters mit erhält. Ist dem zu damaliger Zeit nicht so gewesen? Mein Vater war zudem 1941 schon 14 Jahre alt. Was ich noch als Tipp bekommen habe, das er evtl. selber dann später entscheiden konnte, das er den Namen Lauer annimmt?

    Sobald ich einigermaßen gesundheitlich natürlich wieder auf der Höhe bin (wobei das wohl mit der Bänderdehnung leider dauern wird), werde ich dem Standesamt auf jeden Fall einen Besuch abstatten. Meine Forschung ist daher auch ein wenig zum Erliegen gekommen.

    Immerhin passierte die Namensänderung damals auch mitten im 2. Weltkrieg.

    Gruß Barbara
  • diehue

    #2
    Guten Tag Barbara, ich kann nicht sagen wie und ob heute die Namensänderung noch möglich ist. Aber bei mir (Jahrgang 1945) war es 1952 möglich. Mir liegt eine "Genehmigungsurkunde" des Landes Sachsen vor, in der die Namensänderung des Geburtsnamens auf den Namen des neuen Ehemannes meiner Mutter genehmigt wurde. Bemerkenswert die Tatsache, dass ich nicht adoptiert wurde!
    Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
    diehue

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    • Michel85
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 320

      #3
      Das scheint wohl recht "normal" zu sein, ich habe gerade diese Woche so einen Fall gehabt. Eine Großtante x-ten Grades hat einen unehelichen Sohn. Er bekam erst ihren Nachnamen (also Geburtsnamen). Jahre hatte sie geheiratet und er nahm den Namen ihres Ehemannes an, obwohl er nicht von dessen adoptiert wurde. Das war 1969.
      Suche:
      SAUERWEIN vor 1660 (z.B. Eltern und Geschwister von Christoph Sauerwein,*1649 evtl. Kleestadt, +1728 Schlierbach) /
      KREBS (Eltern von Johann Nikolaus Krebs *1736 Kleestadt, +1813 Kleestadt)

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      • Friederike
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 7902

        #4
        Hallo Barbara,

        Namensänderungen kamen früher häufiger vor.
        Auch meine Großmutter hatte ein uneheliches Kind
        vor der Ehe mit meinem Großvater.
        In der Heiratsurkunde der beiden findet sich ein Randvermerk,
        dass der Großvater beantragt hat, das uneheliche Kind, welches
        nicht von ihm erzeugt sei, ab sofort seinen Namen tragen solle.
        Viele Grüße
        Friederike
        ______________________________________________
        Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
        Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
        __________________________________________________ ____

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        • Lauer1974

          #5
          Was mir noch einfällt, seine Mutter war damals zur Geburt übrigens erst 18 Jahre alt und zur damaligen Zeit wurde man erst mit 21 Jahre volljährig. Dies hab ich auch noch ausgerechnet. Seine Mutter war 1909 geboren. Gibt es evtl. darüber ein Gesetz, wo ich das online nachlesen kann, wie es sich mit der Namensänderung verhält?

          Denn ich weiß, das man das heutzutage machen kann. Bei dem telefonischen Kontakt mit der netten Standesbeamtin sagte man mir, das eine Adoption ausgeschlossen sei, weil er einbenannt wurde.

          Oh man sobald ich besser laufen kann, suche ich das Standesamt umgehend auf.

          Gruß Barbara

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          • Katze58
            Erfahrener Benutzer
            • 14.02.2009
            • 340

            #6
            Hallo Barbara!

            Ich habe auch so einen Fall. Die Mutter des Kindes war erst 18 bei der Geburt. Vater der Mutter war mit der Wahl des zukünftigen Schwiegersohnes absolut nicht einverstanden und verweigerte die Heiratsgenehmigung. Das Kind wurde also unehelich geboren und bekam den Nachnamen der Mutter. Unmittelbar nach dem 21 Geburtstag wurde dann aber doch geheiratet, das Kind wurde bei der Eheschließung legitimiert. Im Nebeneintrag der Heiratsurkunde steht ausdrücklich - von den Brautleuten gezeugt -. Danach hatte das Kind dann endlich den Namen des leiblichen Vaters.

            Gruß
            - Petra -
            LG - Petra -


            Das Chaos sei willkommen -
            die Ordnung hat versagt !

            Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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            • diana40
              Erfahrener Benutzer
              • 17.10.2010
              • 101

              #7
              Hallo Babara,
              ich bin Baujahr 1970 und bin ein Scheidungskind.
              Meine Mutter hat 1977 noch einmal geheiratet und ich damals 7 Jahre wurde gefragt ob ich nun auch den neuen Namen führen möchte.
              Mein richtiger Vater mußte dem zustimmen und es wurde auf den Standesamt eine neue Geburtsurkunde erstellt,wo dann meine Namensänderung vermerkt wurde.
              MfG Diana

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