unterliegen Meldekarten-/register auch irgendwelchen Sperrfristen ?

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  • Tabatabei
    Erfahrener Benutzer
    • 17.11.2011
    • 457

    unterliegen Meldekarten-/register auch irgendwelchen Sperrfristen ?

    guten abend liebe Forschergemeinde,

    ich habe, so glaub ich zumindest, ein großes Problem. Weder mein Vater, noch seine Schwester, wissen den Geburtsort ihrer Großmutter, sprich meiner Urgroßmutter.

    Ich habe von meinen Urgroßeltern das Hochzeitsfoto das in München aufgenommen wurde. Ich habe das Geburtsdatum meiner Urgroßmutter und eine Adresse von 1910 in München (steht auf der Geburtsurkunde meiner Oma).

    Heute war ich im kath. Kirchenarchiv in München und hab mir die entsprechenden Jahre der Heirat, von den KB die in Frage kommen könnten angeschaut, nichts. Den Taufeintrag von meiner Oma bekam ich nicht zu sehen, Sperrfrist ;(

    Nun meine Frage, unterliegen die Meldekarten auch Fristen und wenn ja wie lange und steht da eventl. ein Hochzeitsdatum drauf oder der Herkunftsort ?

    Alles was mein Vater meint zu wissen ist die Oberpfalz, aber die ist groß. Von meinem Urgroßvater weiß ich nur den Vor- und Nachnamen.

    Habt ihr für mich sonst noch einen tip ? Bin dankbar für jede Hilfestellung.

    Lg
    Moni
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4070

    #2
    haben direkte nachkommen sperrfrist?
    ich dachte, das gelte nur für nicht direkte.

    möchtest du den namen der dame einstellen?
    bei uns steht im taufschein der katholischen getauften der name der eltern und grosseltern, und von den eltern der geburtsort.
    folglich müsste im taufschein der grosseltern der geburtsort der uroma stehen.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • Tabatabei
      Erfahrener Benutzer
      • 17.11.2011
      • 457

      #3
      hallo sternap,

      eben genau das weiß ich nicht, ich find das noch ziemlich verwirrend, aber im kirchenarchiv heute hat man mir gesagt, geburtsjahr 1910, sperrfrist, ich kann mir den taufeintrag meiner großmutter raussuchen lassen, kostet aber 30 Euro die halbe stunde und ich weiß nicht in welcher Kirche. Deshalb dachte ich ich statte dem Stadtarchiv einen Besuch ab und hoffe das ich auf der Meldekarte fündig werde.

      natürlich kann ich den namen einstellen, meine Urgroßmutter hieß, Anna Kolbeck, geb. Salomon, geb. am 11. August 1875, die frage ist nur wo

      lg
      Moni

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4070

        #4
        hattet ihr in wien verwandte?
        gibt es beziehungen zu österreich?


        gab es jüdische vorfahren?
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • Tabatabei
          Erfahrener Benutzer
          • 17.11.2011
          • 457

          #5
          nein ist mir nichts bekannt, leider

          lg

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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4070

            #6
            eine anna salomon vom 1.7.1875 ist hier:


            in wien lebte halt auch ein kolbeck.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • BrunoWilhelmLouis
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2011
              • 325

              #7
              Hallo, weißt Du denn nicht, wo und wann sie geheiratet hat, bzw. wann und wo sie verstorben ist? Wenn Du eine dieser beiden Angaben hast, bekommst Du beim Standesamt die Kopie des Eintrages und darinnen steht der Geburtsort und das -datum.
              Es grüßt herzlichst
              BrunoWilhelmLouis

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              • russenmaedchen
                Erfahrener Benutzer
                • 01.08.2010
                • 1857

                #8
                Personenstandsgesetz

                § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

                (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
                (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
                (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
                Viele Grüße
                russenmädchen






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                • Tabatabei
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.11.2011
                  • 457

                  #9
                  guten morgen,

                  @ Sternap, ob jüdische Vorfahren existieren, weiß ich noch nicht, aber ich gehe eigentlich sehr stark davon aus. Wenn ich mir das Kommunionbild meiner Großmutter ansehe, bin ich mir eigentlich sehr sicher. Aus Erzählungen von meinem Vater weiß ich das meine Urgroßmutter im 2. WK mehrmals zu Verhören abgeholt wurde, aber schlußendlich bekam sie den Ariernachweis, der leider nicht mehr vorhanden ist.

                  @ Bruno, leider weiß ich eben dieses Heiratsdatum nicht, ich habe nur das Bild und den Anhaltspunkt wann ca. der erste Sohn geboren wurde, was aber nicht heißt das sie da auch schon verheiratet war. Der erste Sohn wurde wohl 1899 geboren, dann bekam sie zwischen 1906 und 1910 vier weitere Kinder.

                  An die Sterbeurkunde hab ich noch gar nicht gedacht, aber stimmt da steht ja der Geburtsort mit drauf , allerdings fehlen mir dann immer noch die kompletten Daten zu meinem Urgroßvater, da hab ich gar nichts.

                  Montag ist Stadtarchiv München angesagt, ich finde die zwei, aufgeben ist nicht

                  wünsche euch einen wunderschönen Tag

                  lg

                  Kommentar

                  • tvogel17
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.03.2010
                    • 511

                    #10
                    Hallo Tabatabei,

                    also ich denke, daß Du am besten fährst, wenn Du direkt nach der Eheschließung Deiner Urgroßeltern im Standesamt bzw. Stadtarchiv München beginnst. Der Zeitraum läßt sich ja sicher auf ca. 1894 bis 1899 begrenzen. Damit findest Du eigentlich alles weitere.

                    Gruß

                    Thomas

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                    • Silke Schieske
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.11.2009
                      • 4493

                      #11
                      Hallo Tabatabei,

                      Auf der Sterbeurkunde stehen oftmals auch die Registernummern und Monat/Jahr der Geburt und Heirat. So stand das bei den von mir gesuchten Urgroßeltern und der Oma meines Mannes. Anhand dieser kannst du dann genauer angeben was du suchst, egal ob du nun das komplette Datum hast oder nicht.

                      LG Silke

                      Wir haben alle was gemeinsam.
                      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
                      Wir haben alle was gemeinsam.
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                      Kommentar

                      • ralf65
                        • 21.11.2007
                        • 1321

                        #12
                        Melderegister unterliegen keiner Sperrfrist. Man kann ja jederzeit über eine beliebige Person eine kostenpflichtige Meldeauskunft einholen. Dagegen kann man sich auch als betroffener kaum wehren.

                        Kommentar

                        • Katze58
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.02.2009
                          • 340

                          #13
                          Hallo zusammen!

                          Das die Meldekarten keiner Sperre unterliegen ist nicht ganz richtig. Es kommt da wohl auch auf die Auslegung des Archivs an. Ich habe Auskunft über einen Großonkel beantragt und bekam die Antwort, dass mir eine Kopie der Meldekarte nicht zustehen würde, da nicht direkt verwandt. Begründet hat man es auch damit, dass auch die Kinder auf der Meldekarte erwähnt würden und die ja nun mal in keiner Weise zu meiner direkten Linie stehen würden. Habe also nur mündlich die Daten meines Großonkels erhalten - aber keine Kopie.

                          Aber hier ging es ja wohl ursprünglich um eine Sperrfristaussage des Kirchenarchivs. Die müssen doch soweit ich weis, seit dem Standesamtgesetz 1876 keine Auskünfte erteilen, wenn sie nicht wollen.

                          Gruß
                          - Petra -
                          LG - Petra -


                          Das Chaos sei willkommen -
                          die Ordnung hat versagt !

                          Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

                          Kommentar

                          • Mats
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2009
                            • 3419

                            #14
                            Hallo Moni,

                            wenn Die Melderegister aus der Zeit noch existieren, würde ich auf jeden Fall danach sehen. Von einer Sperrfrist für Melderegister ist mir nichts bekannt.
                            Ich habe die Kopie der Meldekarte meiner Urgroßeltern vom Stadtarchiv Bielefeld problemlos bekommen.

                            Die Informationen waren sehr umfangreich. Sowohl das Datum der Hochzeit als auch Geburtsdatum, Sterbedatum, Geburtsort, Umzug, alle Kinder mit Geburtsdatum, wann welches Kind nach wo abgemeldet wurde bzw. im selben Ort eine eigene Meldekarte angelegt wurde.

                            Grüße vom Wiehengebirge
                            Anja
                            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                            also ist heute der richtige Tag
                            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                            Dalai Lama

                            Kommentar

                            • Tabatabei
                              Erfahrener Benutzer
                              • 17.11.2011
                              • 457

                              #15
                              Hallo Anja,

                              das hört sich sehr vielversprechend an, ich bin am Montag den ganzen Tag im Stadtarchiv, und werde das mal umdrehen :-)

                              In München gibt es Einwohnermeldekartei erst am mitte der 20ziger Jahre, da war mein Urgroßvater zb schon verstorben, aber es gibt das hier :

                              "Polizeimeldebögen (PMB)
                              Der Bestand enthält die nach dem phonetischen Namensalphabet sortierten polizeilichen Meldebögen aller Personen mit eigener Haushaltsführung. Zusätzlich wurden auch Steuer-, Konskriptions- und Gewerbelisten in diesen Bestand einsortiert.
                              Der Bestand unterliegt teilweise noch den Bestimmungen des Melderechts und ist daher nur mit Einschränkungen benutzbar.

                              Laufzeit: 1. Drittel 19. Jahrhundert -1925/28"

                              und halt die Standesamtsunterlagen.


                              Lg
                              Moni

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