Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage und hoffe, daß mir einer was dazu sagen kann.
Aufgrund der Nürnberger Gesetze mußte man ja in der Zeit zwischen 1935 und 1945 bei Trauungen seine Abstammung belegen bzw. vorweisen(Ariernachweis).
Was war denn nun aber, wenn man unhelich geboren war und der Vater, z.B. der der Braut, nicht angegeben war???
Was passierte dann?
Genau so einen fall habe ich in meiner Familie. Die Trauung war im März 1937 und die Braut war 1907 unehelich geboren. Ganz offensichtlich durfte sie ja heiraten. Wie ging das???
ich habe mal eine grundsätzliche Frage und hoffe, daß mir einer was dazu sagen kann.
Aufgrund der Nürnberger Gesetze mußte man ja in der Zeit zwischen 1935 und 1945 bei Trauungen seine Abstammung belegen bzw. vorweisen(Ariernachweis).
Was war denn nun aber, wenn man unhelich geboren war und der Vater, z.B. der der Braut, nicht angegeben war???
Was passierte dann?
Genau so einen fall habe ich in meiner Familie. Die Trauung war im März 1937 und die Braut war 1907 unehelich geboren. Ganz offensichtlich durfte sie ja heiraten. Wie ging das???

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