Heirat zwischen 1935 und 1945

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 795

    Heirat zwischen 1935 und 1945

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine grundsätzliche Frage und hoffe, daß mir einer was dazu sagen kann.

    Aufgrund der Nürnberger Gesetze mußte man ja in der Zeit zwischen 1935 und 1945 bei Trauungen seine Abstammung belegen bzw. vorweisen(Ariernachweis).

    Was war denn nun aber, wenn man unhelich geboren war und der Vater, z.B. der der Braut, nicht angegeben war???

    Was passierte dann?

    Genau so einen fall habe ich in meiner Familie. Die Trauung war im März 1937 und die Braut war 1907 unehelich geboren. Ganz offensichtlich durfte sie ja heiraten. Wie ging das???
  • Jürgen P.
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2010
    • 1071

    #2
    Hallo Erich,

    die Abstammung belegen und einen Ariernachweis erbringen kann ich widerlegen.
    Ich hoffte Daten aus der Sammelakte der Eheschl. meiner Eltern vom Juni 1943,in Bayern, zu bekommen. Die Standesbeamtin hat die Akten gezogen und mir am Telefon erzählt was so alles enthalten ist.

    Beide mussten lediglich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie arischer Abstammung sind. Ein Nachweis findet sich nicht. Der einzige Abstammungsnachweis sind die Abschriften der Geburtsurkunden der Eltern und der Brautleute.

    Gruß Jürgen
    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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