Gerichtsurteil wie anfordern?

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  • angela82
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2009
    • 139

    Gerichtsurteil wie anfordern?

    Hallo Zusammen,

    ich habe in einem alten Zeitungsarchiv einen Artikel über die Brandstiftung gefunden, bei der ein Knecht 1911 das Haus meines Uropas angezündet hat. In dem Artikel wird berichtet, dass Herr xy festgenommen und ins Gefängnis xy gebracht wurde.

    Leider geht nicht hervor, was daraus wurde (habe auch die kommenden Monate im Zeitungsarchiv durchgesehen).

    Laut Erzählungen in meiner Familie war es aber wohl bewiesen, dass es der Knecht war. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass er nach der Verhaftung vor Gericht gestellt wurde.

    Ich habe mich an Stadtarchiv gewendet, Gefängnisbücher gibt es nicht mehr. Die Stadtarchivarin hat mich aber an ein Landesarchiv verwiesen, dort solle ich es mal versuchen.

    Meine Fragen hierzu: Wie fordert man sowas an? Welche Informationen soll ich angeben? Habt ihr vielleicht Beispiele für mich, wie so ein Text aussehen könnte?

    Hinzu kommt noch, dass das Haus evtl. jemand anderem gehörte, sprich mein Uropa könnte dort nur zur Miete gewohnt haben. Aber andererseits geht es ja drum, das Urteil zu xy anzufordern.

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

    Sage schonmal vielen Dank!

    Lg

    Angela
  • Tobias1988
    Benutzer
    • 27.08.2010
    • 87

    #2
    Hallo Angela,

    das ist abhängig vom Ort. Daraus folgt dann die Quellenlage und wie schnell sich das Urteil finden lässt.
    Da du ja den ungefähren Zeitpunkt weißt, ist es durchaus möglich die Akte zu finden.

    Nenn uns am besten einfach den Ort und vielleicht kann dir jemand anders oder auch ich weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Tobias

    Kommentar

    • angela82
      Erfahrener Benutzer
      • 01.02.2009
      • 139

      #3
      Hallo Tobias,

      welchen Ort meinst Du? Den, wo der Brand passiert ist oder den des Landesarchivs bzw. des zuständigen Amtsgerichts?

      Gruß

      Angela

      Kommentar

      • Tobias1988
        Benutzer
        • 27.08.2010
        • 87

        #4
        Hallo Angela,

        den Ort des zuständigen Gerichts habe ich gemeint.

        Viele Grüße
        Tobias

        Kommentar

        • SarahChristine
          Benutzer
          • 27.05.2011
          • 88

          #5
          Eigentlich ist der Ort des Gerichts, der Ort wo es passiert ist, also wo die Brandstiftung war....

          Wenn es da selber kein Gericht gab ist es halt in einem Gerichtsbezirk. Verrat mir mal den Ort wo das Haus stand von Deinem Uropoa und ich mach mich mal schlau
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          • angela82
            Erfahrener Benutzer
            • 01.02.2009
            • 139

            #6
            Hallo SarahChristine, hallo Tobias,

            habe Euch eine PN gesendet.

            Gruß

            Angela

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