Nach 6jaehrigem Streit mit den Standesaemtern Frankfurt/M und Berlin haben die Standesbeamten aufgegeben, den Willen einer berechtigten Person den ererbten Adelstitel von... als Namensbestandteil in die Geburtsurkunde und sonstige Papiere, wie Paesse, Fuehrerschein usw. umschreiben zu lassen. Nicht nur nach dem BGB ist diese Moeglichkeit vorhanden, sondern vielmehr das Bollwerk hinter den sich diese Beamten verschanzen kann durchloechert werden, wenn man sich die Zeit nimmt und die ganzen Paragraphen der NamAendVwV durcharbeitet.
Nun werden die dafuer notwendigen Urkunden erstellt und die Umschreibung kann erfolgen.
Gruss
Nun werden die dafuer notwendigen Urkunden erstellt und die Umschreibung kann erfolgen.
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