Totgeburten immer aufgelistet?

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  • Lauer1974
    • Heute

    Totgeburten immer aufgelistet?

    Hallo an alle,

    ich weiß nicht, ob diese Frage hier in dem Forum schon behandelt wurde. Ich zerreiße mir grad mit dem Thema mit meiner Freundin zusammen das Hirn. Ich weiß, das es bei uns mütterlicherseits in der Linie einige "Totgeburten" gegeben hat und ich diese auch feinsäuberlich in den Unterlagen gefunden habe.

    Jetzt hat meine Freundin noch eine andere Sache gehört und ich wollte Eure Meinung dazu mal gerne wissen. Sie hat auch von 2 Fällen in der Familie, wo sie leider keinen Beleg hat, ob sie noch leben oder nicht. Sie hat nun jedenfalls die Information bekommen, das gerade so in den 70er Jahren nicht alle "Totgeburten" vermerkt wurden oder gar Totenscheine ausgestellt wurden? Ich kann mir das jedenfalls nicht wirklich vorstellen. Normal sind die doch hier bei uns so ziemlich genau und die Fälle beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland seinerzeit.

    Ist dem wirklich so, das man damals "Totgeburten" wie sie selber sagte lapidar "entsorgt" hat, ohne das irgendwo ein Vermerk in den Unterlagen (Krankenakte etc.) steht, das dies Kind jemals existiert hat? Wir haben uns diesbezüglich schon die Köpfe heiß geredet. Zumal sie noch gesagt hat, das diese Kinder auch allen Anscheind Namen bekommen haben sollten.

    Könnt ihr uns da bitte mal aufklären und ich meiner Freundin mal ein wenig Mut machen, das sie da mal weiter forschen soll?

    Gruß Barbara
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4408

    #2
    Hallo Barbara,

    Ja, das Thema hatten wir zwar schon, allerdings bezog es sich eher auf Kirchenbücher, deine Frage betreffe ja eher die Neuzeit.

    Bei dir stellt sich die Frage, wann ist das Kind gestorben.

    a) war es eine Frühgeburt, dann sollte dieses eher in Krankenhausakten zu finden sein.

    b)Es sei denn, dieses Kind hat noch nach der Geburt gelebt und ist erst einige Stunden oder Tage bzw. im Kindesalter danach verstorben, dann würde ich es im Stadtarchiv versuchen, da dort Sterbeurkunden nach einer Zeit von 30 Jahren eingesehen werden können.

    LG Silke

    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal essen und Schlafen.
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    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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    • russenmaedchen
      Erfahrener Benutzer
      • 01.08.2010
      • 1739

      #3
      hallo Barbara,
      mit ein bischen googeln kommt man auch zu einer Antwort:
      Seit 1998 können totgeborene Kinder ins Geburtenbuch beim Standesamt eingetragen werden. Das müssen Sie innerhalb eines Tages nach der Geburt tun. Wenn Ihr Kind in einer Klinik geboren wurde, dann wird das Krankenhaus die Meldung für Sie übernehmen. Sie können dem Kind einen Vornamen geben, müssen aber nicht. Wenn Sie keinen Ehenamen haben, dann können Sie entscheiden, ob das Kind Ihren Nachnamen oder den Ihres Partners tragen soll. Auf Kinder, die später geboren werden, hat diese Namensentscheidung keinen Einfluss. Sie bekommen dann für Ihr Baby eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk "tot geboren", allerdings bekommen Sie keine Abstammungsurkunde oder einen Geburtsschein. Auf besonderen Wunsch können Sie Ihr Kind aber in das Familienbuch eintragen lassen, wenn Sie eins haben.
      Gruß Sylvia
      Viele Grüße
      russenmädchen






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      • Lauer1974

        #4
        Hallo Sylvia,

        seit 1998 schreibst, aber bei meiner Freundin geht es um den Zeitraum Mitte der 70er, wo sie jetzt nicht mehr sicher ist, was sie noch glauben soll und was nicht. Es ist auch nicht im Stadtarchiv Hannover, weil sie woanders herkommt. Ich werde sie daher also noch mal ermutigen, nachzufragen, solange sie den Nachnamen hat, müsste ja was zu finden sein und wenn sie nur vage gesagt bekommen hat, das die beiden verstorbenen Kinder vor und nach ihr (das wären demnach also ihre Geschwister), ob sie tatsächlich tot sind oder nicht. Dann werde ich das nochmal mit ihr besprechen.

        Gruß Barbara

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        • russenmaedchen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.08.2010
          • 1739

          #5
          Barbara, kennst du den Begriff Sternenkinder?
          Als Umkehrschluss zu meiner Antwort war vor 1998 eine andere Praxis an der Tagesordnung. Bitte google. Sylvia
          Viele Grüße
          russenmädchen






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          • Lauer1974

            #6
            Hallo Sylvia, gehört hab ich schon mal davon, aber ich werde mal danach googeln. So genau kann ich jetzt nicht sagen, was das sein kann.

            Gruß Barbara

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