Kirche und Scheidung

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  • Schorsch
    Erfahrener Benutzer
    • 13.07.2007
    • 983

    Kirche und Scheidung

    Hallo,

    ich stehe vor einem Rätsel, vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu bzw. kennt sich gut mit dem Kirchenrecht aus. Also, mein Vorfahr heiratet 1906, 1913 wird die Ehe geschieden (Scheidungsunterlagen gibt es nicht mehr). 1917 heiratet er ein zweites Mal, wobei die kirchliche Trauung erst 1926 stattfand. Gründe dafür sind mir nicht bekannt.
    Galt die erste Ehe für die katholische Kirche nicht, wenn sie nur standesamtlich legitimiert war? Kam es zu der Zeit häufiger vor, dass nur standesamtlich geheiratet wurde? Wer kann etwas dazu sagen?
    Liebe Grüße
    Brigitte
  • mesmerode
    Erfahrener Benutzer
    • 11.06.2007
    • 2728

    #2
    hallo,
    nach katholischem Recht konnte er kirchlich getraut werden wenn er
    nur standesamtlich getraut war oder
    evangelisch getraut war

    Uschi
    Schlesien: Gottschling, Krischock, Bargende, Geburek, Missalle
    Niedersachsen : Bleidistel, Knoke, Pipho, Schoenebeck, Plinke
    NRW : Wilms, Oesterwind, Schmitz, Wecks
    Rheinland Pfalz : Ingenbrandt, Schmitt, Ries, Emmerich

    Kommentar

    • Mariolla
      • 14.07.2009
      • 1781

      #3
      Hallo Schorsch,

      erst kam die standesamtliche Trauung und dann die kirchliche Trauung.
      Auch kam es vor, dass nur standesamtlich getraut wurde - es traten
      auch viele Menschen aus der Kirche aus.
      Vielleicht haben Familienmitglieder oder auch die Ehefrau später gedrängt,
      doch noch kirchlich zu heiraten.
      Der andere Aspekt, sie heirateten 1917 standesamtlich -- während des
      I WK, vielleicht war er auch im Krieg oder verwundet und so holte man
      die kirchliche Trauung später nach.

      In meiner Familie wurde auf die kirchliche Trauung von der
      Großmutter z.B. gedrängt, sie akzeptierte die standesamtliche Trauung
      nicht.

      Gruß Mariolla

      Kommentar

      • Hemaris fuciformis
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 1977

        #4
        Hallo,

        auch wenn ich mesmerode prinzipiell zustimme - bei der langen Zeit könnte ja inzwischen die erste Ehefrau auch gestorben sein. Aber das ist pure Spekulation. Da muß ich mal einen Fachmann fragen - aber das dauert - vielleicht findet sich ja hier noch jemand, der genaueres oder mehr darüber weiß.

        Gruß
        Christine

        Kommentar

        • Schorsch
          Erfahrener Benutzer
          • 13.07.2007
          • 983

          #5
          vielen Dank für Eure Hinweise. Vermutlich war mein Vorfahr in erster Ehe nur standesamtlich verheiratet. Ich frage mich nur ob das häufiger vorkam und das vielleicht auch finanzielle Gründe hatte.???
          Liebe Grüße
          Brigitte

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          • Jürgen P.
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2010
            • 1071

            #6
            Hallo Brigitte,

            es gibt sicher Experten für die mittelalterlichen Rechtsnormen der kath.Kirche. Grundsätzlich gilt die Ehe als unauflöslich!
            Nur der Tod kann die Ehe beenden. Oder, in Adelskreisen sehr beliebt, Antrag beim Pabst! Dauert und kostet eine Kleinigkeit aber hilft. Experten sind z.b. die Grimaldis.
            Eleganter hat es Heinrich Nr. 8 gemacht, er gründete eine eigene Kirche.
            Somit ist der Gedanke von Christine nicht abzuweisen, dass die Ehe erst nach dem Tod der ersten Frau kirchlich geschlossen wurde.
            Exkommuniziert war er durch die neue standesamtl. Ehe auf jeden Fall, gilt auch heute noch!

            Das wäre sehr interessant das mal zu prüfen.

            Gruß Jürgen
            Zuletzt geändert von Jürgen P.; 01.11.2011, 02:33.
            "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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