Sind Totgeburten früher begraben worden?

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  • zimba123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2011
    • 739

    #16
    Hallo,

    ich habe gerade mal meine Fotos der Kärtner KB durchgeschaut. Die Totgeburten sind ganz normal im Sterbregister verzeichnet mit Angabe der Eltern, aber ohne eigenen Vornamen, und wurden wohl auch beerdigt. Wo genau war nur an einer Stelle mal vermerkt: "in der Ecke des Friedhofes" und "ohne kirchliche Zeremonien."

    Der Pfarrer war extrem genau. In einem Fall verzeichnete er als Lebensalter "1 Minute" sowie "Nothgetaufter Knabe". Ich könnte mir vorstellen, dass manche Eltern behaupteten, das Kind habe noch eine Minute gelebt, damit es ordentlich, d.h. mit Messe, bestattet werden konnte.

    Viele Grüße
    Simone
    Viele Grüße
    Simone

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    • xxrr78
      Erfahrener Benutzer
      • 14.10.2011
      • 230

      #17
      hallo;
      toll, dass ihr alle einen beitrag geschrieben habt.... ich bin ja noch ein neuling was die ahnenforschung im detail angeht ;-) bei mir im familienregister seht nur toter knabe 3x....nun werd ich mal im kb schauen,,, meine mama wußte halt nichts über die 3...ok sie ist die jüngste von 8! leider sind alle verstorben bis auf meine mama und meine tante und die weiß auch nichts.... vielleicht bin ich ja später schlauer :-D
      grüssle
      xeni
      Liebe Grüssle
      Xeni

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      • carinthiangirl
        Erfahrener Benutzer
        • 12.08.2006
        • 1601

        #18
        Mir ist aus dem Alpenraum bekannt daß solche Totgeburten dem nächsten Verstorbenen "in den Arm gelegt" also mitbegraben wurden, wo kein eigenes Grab angelegt wurde. Manchmal wußte man dann auch genau WER so einen "Engel" mitbekommen hatte, wurde aber eben nicht amtlich vermerkt. So geschehen auch in meiner Familie, meine Mutter weiß genau bei WEM im Grab ihre totgeborene Schwester liegt. Sie war dabei, als das Kind im Arm des alten Mannes im Sarg gelegen ist. Dies scheint offiziell aber nicht auf und gerät dann irgendwann durch die NUR mündliche Überlieferung auf diese Weise eines Tages praktisch in Vergessenheit.
        Sollte also bei jemanden sowas in Frage kommen, müßte man das Todesdatum des Kindes wissen UND wer als nächster in der Gemeinde verstorben ist. Dann kann man eventuell "erahnen" wo das Kind begraben sein könnte......

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        • Baitzer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.09.2011
          • 1242

          #19
          Hallo,

          inspiriert von Euren Beiträgen habe ich in (ev.) KB aus dem Fläming einmal nach derartigen Einträgen geschaut.

          1800
          .. ein todtgebohren Mägdlein - In der Stille auf dem hiesigen Friedhof
          .. ein todtgebohren Mägdlein - mit dem Segen auf dem Friedhof - war noch unzeitig

          1801
          .. todtgebohren - mit dem Segen auf dem Baitzer Friedhofe

          1833
          .. ein todtgeborenes Knäblein - auf hiesigem Kirchhof, Abends in der Stille

          1839
          .. todtgeboren, weiblich - mit dem Segen auf dem Ortskirchhof

          In einer Schrift aus dem Jahre 1839 über kath. Pfarrer in Preußen findet man folgende Festlegungen:
          § 471 - Auch von todtgeborenen, oder vor der Taufe gestorbenen Kindern, muß die Anzeige dem Pfarrer geschehen.
          § 472 – Auch solche Kinder dürfen, ohne Vorwissen des Pfarrers, nicht außerhalb des öffentlichen Kirchhofs begraben werden.

          Gruß Siegfried

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          • Katze58
            Erfahrener Benutzer
            • 14.02.2009
            • 340

            #20
            Ja, das mit der anonymen Beerdigung bei einer x-beliebigen Bestattung (Kind wird einfach hinzugelegt) kann ich bestätigen. Wurde bei uns 1955 auch so gehandhabt.

            Gruß
            - Petra -
            LG - Petra -


            Das Chaos sei willkommen -
            die Ordnung hat versagt !

            Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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            • wibuttermann
              Neuer Benutzer
              • 08.08.2010
              • 1

              #21
              hallo Zeni, hier bei uns war es so, dass Fehlgeburten zum Friedhof gebracht wurden
              und einer Beerdigung beigelegt wurden . (1940)
              Gruß wibuttermann

              Kommentar

              • Anita 65
                Benutzer
                • 09.01.2010
                • 62

                #22
                Zitat von carinthiangirl Beitrag anzeigen
                Mir ist aus dem Alpenraum bekannt daß solche Totgeburten dem nächsten Verstorbenen "in den Arm gelegt" also mitbegraben wurden, wo kein eigenes Grab angelegt wurde. Manchmal wußte man dann auch genau WER so einen "Engel" mitbekommen hatte, wurde aber eben nicht amtlich vermerkt. So geschehen auch in meiner Familie, meine Mutter weiß genau bei WEM im Grab ihre totgeborene Schwester liegt. Sie war dabei, als das Kind im Arm des alten Mannes im Sarg gelegen ist. Dies scheint offiziell aber nicht auf und gerät dann irgendwann durch die NUR mündliche Überlieferung auf diese Weise eines Tages praktisch in Vergessenheit.
                Sollte also bei jemanden sowas in Frage kommen, müßte man das Todesdatum des Kindes wissen UND wer als nächster in der Gemeinde verstorben ist. Dann kann man eventuell "erahnen" wo das Kind begraben sein könnte......

                Hallo liebe Forumsmitglieder

                ... dann mussten diese Kinder, diesen Weg, wenigstens nicht ganz alleine antreten...

                Irgendwie, wenn man das so sagen darf, ein schöner Gedanke.

                lg Anita

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                • Karla
                  • 23.06.2010
                  • 1034

                  #23
                  Hallo Xeni!
                  Natürlich wurden auch die tod geborenen Kinder beerdigt.
                  Meistens in einem Grab der eigenen Familie.
                  Bei manchen Kindern wurde sogar eine Nottaufe vorgenommen.
                  In meiner Thrum, Zelßmann, Reißig Linie aus Pahnstangen wurde sogar genau eingetragen, wie lange das Kind gelebt und wo es mit beigesetzt wurde.
                  Mein entfernter Verwandter Dr. Walter Reißig, der einer der beiden Autoren des Ortsfamilienbuches von Pahnstangen ist, hat das alles mit seinem ehemaligen Nachbarn Hilmar Jacob ausführlich beschrieben.
                  Den beiden noch mal vielen Dank für das Buch !

                  Kommentar

                  • xxrr78
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.10.2011
                    • 230

                    #24
                    juhuu-- spät aber lieber spät als nie :-)
                    lieben dank für die infos!
                    aber ich hatte/habe halt keine hoffnung, daher es frühchen waren....und im 2.weltkrieg und in tübingen.... noch ein kind meiner oma ist 5 mon. alt geworden und es existierte kein grab! :-( (laut aussagen)
                    bekommt man eigentlich über die sterbenummer etwas herraus?
                    wäre interessant!
                    naja, morgen gehe ich wieder zwegs meiner ahnen auf die schwäbische alb,,, ins pfarrhaus und standesamt.... ich bin so gespannt! ich werd aber auch nochmals wegen der todgeburten nachfragen vielleicht wissen die ja auch noch etwas :-)

                    also danke nochmals
                    xeni
                    Liebe Grüssle
                    Xeni

                    Kommentar

                    • Franzine123
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.11.2011
                      • 741

                      #25
                      Taufe, Tod und Trauer, Rituale um Totgeburten und kaum lebensfähige Neugeborene

                      Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1600-2000
                      Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Oldenburger und Osnabrücker Land
                      Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: Nein
                      Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Offizialat Vechta und einige berufliche Kompetenzträger (Archivare, Pfarrer etc)



                      Es geht mir vor allem um den oben genannten Regionalkreis Osnabrücker und Oldenburger Land.
                      Ich wüsste gern, wie die religiösen und nichtreligiösen Rituale um den Tod neugeborener oder tot geborener Kinder verliefen.
                      Wie und wo wurden sie beerdigt, wer hat sie beerdigt, wenn sie nicht getauft waren.
                      Hier im Forum habe ich gelesen, dass die Kinder anderen Erwachsenen mit in den Arm gelegt wurden. Nur - auf dem Dorf konnte man doch nicht so lange warten, bis der nächste Erwachsenen starb (von Seuchenzeiten mal abgesehen).
                      Was war, wenn die Kinder nicht getauft waren - wurden sie trotzdem mit getauften Erwachsenen zusammen begraben?
                      Wurde ein Unterschied gemacht zwischen tot oder lebend geborenen Kindern?
                      Gab es diesbezüglich Altersgrenzen?
                      Waren die Rituale von Ort zu Ort verschieden?
                      Wurden die Kinder - wie es auch mit Erwachsenen gemacht wurde - in der Familie "verabschiedet" - mit Aufbahren etc.?

                      Habt ihr Literaturhinweise, Links oder Tipps für mich, wo ich mich weiter informieren kann?

                      Ich bin gespannt, welche Antworten ihr für mich habt und danke schon mal im Voraus.

                      Franzine123
                      Forsche nach Ahnen im nördlichen Osnabrücker Land (Rieste, Thiene, Alfhausen, Ankum, Neuenkirchen in Oldenburg und weitere Orte)
                      und im Umkreis Vechta (Lohne, Kroge, Krimpenfort, Oythe u. mehr)

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                      • Franzine123
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.11.2011
                        • 741

                        #26
                        Hallo Anja,

                        es ist interessant, was ich hier so alles lese. Auf Nachfrage beim Offizialat in Vechta wurde mir gesagt, dass es kaum wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema "Bestattung von Totgeburten und Neugeborenen" gibt.

                        Ich habe nun von mehreren persönlich Bekannten (auch Geistlichen) schon gehört, dass es sehr unterschiedich war, wie mit den Kindern umgegangen wurde. Meine Mutter erzählte mir in den 1970er Jahren, dass in den ihr bewussten Zeiten (ca. von 1930-1950) in ihrer Heimat ungetaufte Kinder außerhalb der Friedhofsmauern beerdigt wurden. Eine Tante musste um ihr als Neugeborenes verstorbenes Kind kämpfen, dass sie es begraben durfte! Das hat sie mir selbst gesagt.

                        Nach unserer Ausbildung in der Pflege hörte ich sogar davon, dass tot geborene Kinder den Eltern einfach weggenommen und "entsorgt" wurden, weil sie nicht als "Menschen" anerkannt waren! Das wurde mir auch von Geistlichen bestätigt. Schlimm, wirklich schlimm.

                        Ein Pastor erzählte mir, dass die Hebammen in den vorigen Jahrhunderten genau unterwiesen wurden und wiederholen mussten, wie ein Kind getauft werden musste, damit die Taufe gültig war.

                        Für mich stellt sich auch die Frage (die ich schon im Niedersachsen-Forum gestellt habe, auf die aber noch niemand geantwortet hat), was denn nun war, wenn kein weiterer Erwachsener auf dem Dorf gestorben ist, wenn es gerade "eine Babyleiche gibt" - du verstehst, was ich meine. Es gab doch keine Kühlkammern, wo die Kinder hätten so lange bleiben können - allein aus hygienischen Gründen.

                        Wenn du hier noch Antworten darauf weißt, bin ich dir über eine solche sehr dankbar.

                        Liebe Grüße

                        Franzine123
                        Zuletzt geändert von Franzine123; 06.05.2012, 17:35.
                        Forsche nach Ahnen im nördlichen Osnabrücker Land (Rieste, Thiene, Alfhausen, Ankum, Neuenkirchen in Oldenburg und weitere Orte)
                        und im Umkreis Vechta (Lohne, Kroge, Krimpenfort, Oythe u. mehr)

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                        • Mats
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2009
                          • 3419

                          #27
                          Hallo Franzine,

                          wie mit totgeborenen Kindern umgegangen wurde ist regional sehr unterschiedlich, hat sich aber auch im Laufe der Jahrhunderte wohl sehr verändert.

                          Ich habe etlich Einträge in Kirchenbüchern gelesen, wo extra betont wurde, das Kind habe ein paar Minuten gelebt und sei von der Hebamme notgetauft. Ob man das immer so glauben kann, oder ob da nicht manchmal etwas einfach behauptet wurde, um das Kind ordentlich bestatten zu dürfen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann es mir aber durchaus vorstellen.

                          Das Problem ist nur, daß man so wenig Literatur dazu findet, weil das Thema oft totgeschwiegen wird. Ich habe auf Deine Anfrage hin mal ein wenig gegoogelt, um evtl. Literaturangaben dazu zu finden. Das einzige was ich fand war eine Vorgabe der katholischen Kirche von 2005.

                          Danach wird anhand des Gewichtes des Kindes bei der Geburt unterschieden, ob es eine Frühgeburt oder eine Totgeburt sei. Föten aus der Frühgeburt werden normalerweise "entsorgt", für Totgeburten gibt es eine Bestattungspflicht, Frühgeburten können auf besonderen Wunsch bestattet werden. Ich schau mal, ob ich den Link noch irgendwo finde.

                          Leider habe ich bisher noch keine Literaturhinweise, wie man früher mit totgeborenen Kindern verfahren ist. Ich denke, das war oft auch abhängig von den Lebensumständen der Familie. Wenn eine Familie z.B. schon am sprichwörtlichen Hungertuch nagte, war das 5. Kind eher eine unerwünschte Belastung. Da kann ich mir dann auch vorstellen, daß sich die Trauer bei der Totgeburt in Grenzen hielt.

                          Wie man mit totgeborenen Kindern speziell im Oldenburger und Osnabrücker Land umging, kann ich Dir nicht beantworten. Meine Erkenntnisse habe ich nur aus der Recherche in ev. Kirchenbüchern überwiegend aus den Kreisen Schaumburg und Ostwestfalen. Dort hat es den Anschein, daß totgeborene Kinder wie ich vorher schon schrieb "in aller Stille" begraben wurden. Da immer wieder reichlich Einträge dieser Art vorhanden sind, denke ich nicht, daß man in dieser Region die totgeborenen Kinder jemand anderem in den Arm gelegt hat.

                          Grüße aus OWL
                          Anja
                          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                          also ist heute der richtige Tag
                          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                          Dalai Lama

                          Kommentar

                          • Franzine123
                            Erfahrener Benutzer
                            • 10.11.2011
                            • 741

                            #28
                            Hallo Anja,

                            erstmal noch lieben Dank für das Verschieben der Themen.

                            Bezügich Tod von Früh- und Neugeborenen gibt es das Personenstandsgesetz (ich glaube, da ist so ein Artikel enthalten, der definiert, ob ein Kind "zu früh" im Sinne von 'aufgrund der Unreife nicht lebensfähiges Kind bzw. Embryo' oder tot geboren wurde.

                            Wenn ich die Fristen richtig erinnere, gelten/galten Kinder bis zum 4. oder 5. Monat einschließlich als "Fehlgeburten". Alle Kinder, die später geboren wurden, ob tot oder lebendig, wurden als Früh- oder Totgeburt bezeichnet.

                            Ein Kind, das tot zur Welt kam, war ein Totgeborenes, ein Kind, das geboren wurde und zunächst gelebt hat (das ist der genaue Unterschied) und dann stirbt, ein Neugeborenes.

                            Ein Kind, das aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft zwar keine Fehlgeburt (mehr) ist, sondern zwischen dieser Zeit - also dem 4./5. Monat - und dem normalen Geburtstermin geboren wurde, ist eine Frühgeburt.

                            Als normal gilt der Geburtstermin, wenn die Kinder bis zu 14 Tage vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren wurden.

                            Einschränkend möchte ich nochmal betonen, dass ich die genauen Fristen nicht mehr hundertrprozentig sicher weiß, da müsste man googeln.

                            Mir ging es aber eher um die Tauf- und Bestattungsriten bei Totgeburten und Neugeborenen, die innerhalb kurzer Zeit starben. Wurden sie von einem Pastor beerdigt, wenn sie nicht getauft waren, kamen sie innerhalb der Friedhofsmauern ins Grab (meine Mutter hat mir berichtet, dass in ihrer Heimat ungetaufte Kinder eben nicht innerhalb der Mauern begraben wurden, da sie ja noch "mit der Erbsünde behaftet" waren und der Friedhof ja geweihte Erde war.)

                            Und ich glaube, dass da der Casus knacktus war, welcher Geistliche wollte das wohl zugeben? Der heutige Pfarrer der Kirchengemeinde hat mir aber bestätigt, dass die Hebammen genau geschult und gehalten waren, Kinder in unmittelbarer Todesgefahr zu taufen.

                            Abendliche Grüße

                            Franzine123
                            Forsche nach Ahnen im nördlichen Osnabrücker Land (Rieste, Thiene, Alfhausen, Ankum, Neuenkirchen in Oldenburg und weitere Orte)
                            und im Umkreis Vechta (Lohne, Kroge, Krimpenfort, Oythe u. mehr)

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                            • Dunkelgraf

                              #29
                              Hallo Franzine,

                              aus meinem Thüringer Forschungsgebiet kenne ich folgende verfahrensweisen.
                              Hat das Kind gelebt, und wenn's auch nur MInuten waren, hat es die Hebamme oder eine andere anwesende Person genottauft. Das Kind wurde dann in der Stille mit einem Gebet vom Schulmeister oder, wenn die Eltern die entsprechende Gebühr bezahlten auch vom Geistlichen mit einem kurzen Gebet begraben. War gerade eine andere Leiche zu begraben, wurde das Kind mit in diesen Sarg gelegt. Andernfalls wurde das Kind an einem besonderen Platz im Friedhof begraben, meist etwas abseits in einer Ecke, hinter der Sakristei oder an der Mauer.
                              Totgeburten, also Kinder die nicht gelebt hatten, begrub die Hebamme oder der Totengräber allein. Bis zur Mitte des 18 Jahrhundert habe ich Einträge gefunden, dass solche Kinder vor dem Friedhof, auf dem Weg zum Friedhof oder außen aan der Friedhofsmauer begraben wurden, später innerhalb des Friedhofs. Bei den sogenannten "Aborti", also Fehlgeburten (wohl bis 4/5 Monat) habe ich zwar hin und wieder Einträge in Kirchenbüchern gefunden aber keinen Hinweis, was damit geschehen ist. Einmal fand ich einen Eintrag in einer Gemeinderechnung, dass die Gemeinde einen kleinen Betrag an den Fallmeister (derjenige der das gestorbene Vieh verscharrt) zahlte, dafür ,dass er den Abortus einer Bettelfrau auf den Schindanger verscharrte. Generell kann ich mir vorstellen, dass mit solchen Aborti regional und zeitenabhängig genauso verfahren wurde wie mit Selbstmördern und Hingerichteten, die man gewöhnlich ebenfalls auf dem Schindanger oder an Wegkreuzungen verscharrte. Ab dem ausgehenden 18 Jahrhundert habe ich einige Einträge gefunden, dass ein Physicus oder Medicus die unreife Frucht abgeholt hätte.
                              Eine weitere Untersuchung des Tehmas wäre sicher interessant und lohnenswert

                              Gruß
                              Dunkelgraf

                              Kommentar

                              • Franzine123
                                Erfahrener Benutzer
                                • 10.11.2011
                                • 741

                                #30
                                Begräbnis

                                Hallo Dunkelgraf,

                                danke für die ausführliche Beschreibung. Das ist doch schon mal eine Aussage. Auf jeden Fall habe ich jetzt auch einen "'Schimmer" davon, was mit Kindern passierte, die eben auch als Fehlgeburt durchgingen.

                                Hast du die Informationen vor allem aus den Kirchenbüchern oder auch andere Informationsquellen? Das wäre ja für mich ggf. auch eine Möglichkeit.

                                Herzlichen Dank und an alle anderen: Ich bin für weitere Aufklärungen dankbar.

                                Mit bestem Gruß

                                Franzine123
                                Forsche nach Ahnen im nördlichen Osnabrücker Land (Rieste, Thiene, Alfhausen, Ankum, Neuenkirchen in Oldenburg und weitere Orte)
                                und im Umkreis Vechta (Lohne, Kroge, Krimpenfort, Oythe u. mehr)

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