Taufeintrag auf dem Kopf

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  • diebro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 406

    Taufeintrag auf dem Kopf

    Hallo,

    ich habe ein Ablichtung aus einem Kirchenbuch von 1744 erhalten auf der neben den normalen Einträgen ein Taufeintrag auf dem Kopf gestellt ist. Hat das eine besondere Bedeutung?

    Viele Grüße
    Marion
  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3419

    #2
    Hallo Marion,

    ich habe so etwas manchmal gesehen, wenn der Pastor ein freies Stückchen im Kirchenbuch für Einträge genutzt hat, die eigentlich nicht dazu gehören.

    Soll heißen: zwischen die Geburten von 1744 sind die Konfirmanden von 1763 gekritzelt oder ähnliches.

    Grüße vom Wiehengebirge
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

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    • animei
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2007
      • 9332

      #3
      Machten die Pfarrer das nicht manchmal bei unehelichen Kindern?
      Gruß
      Anita

      Kommentar

      • Frundje
        Erfahrener Benutzer
        • 26.06.2011
        • 150

        #4
        Hallo!

        Ich habe mal gehört, daß so etwas gemacht wurde, wenn dem Pfarrer der Eintrag nicht ganz recht war. Also wenn das Kind bspw. außerehelich gezeugt war oder ähnliches. Trifft so etwas hier zu?

        Kommentar

        • diebro
          Erfahrener Benutzer
          • 11.04.2010
          • 406

          #5
          Spontan habe ich auf eineuneheliche Geburt getippt, war mir aber nicht sicher. Der Taufeintrag ist zwischen regulären Einträgen und vom Inhalt her einer von der ausführlichen Sorte.
          Leider kann ich kein Latein....

          Ich häng mal einen Scan an.

          Viele Grüße
          Marion
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          • Silke Schieske
            Erfahrener Benutzer
            • 02.11.2009
            • 4496

            #6
            Hallo,

            Ich habe letztens gesehen,dass bei unehelichen Kinders vom Pfarrer auch schon mal der Name des Kindes von hinten nach vorn geschrieben wurde. Daher gehe ich mal davon aus, dass es hier mit dem Datum ähnlich sein kann.

            LG Silke

            Wir haben alle was gemeinsam.
            Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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            Kommentar

            • animei
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2007
              • 9332

              #7
              Ja, das Kind ist unehelich. (naturalis)
              Gruß
              Anita

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              • honertul
                Benutzer
                • 07.06.2009
                • 16

                #8
                Hallo zusammen,
                also 'unehelich' ist der richtige Ansatz. Üblicherweise werden eheliche Kinder als 'filia legitima' oder 'filius legitimus" bezeichnet, fehlt dieses Prädikat oder taucht die Bezeichnung "naturalis" auf, dann handelt es sich um ein uneheliches Kind. Interessant, daß dieser Pfarrer das Ganze auch noch auf den Kopf stellte.
                Viele Grüße

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                • diebro
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.04.2010
                  • 406

                  #9
                  Das sind doch mal nette Neuigkeiten. Kein Wunder das niemand den Heiratseintrag vor 1744 gefunden hat.
                  Herzlichen Dank.

                  Viele Grüße
                  Marion

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