Vor dem unterzeicheten Standesbeamten.....

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 795

    Vor dem unterzeicheten Standesbeamten.....

    Hi,

    die früheren Vordrucke für die Geburtsregister fingen ja an mit" Vor dem unterzeicheten Standesbeamten.....erschien heute...und zeigte an, daß von der ...usw"

    In der Regel meldete ja wohl der Ehemann, daß von seiner Ehefrau ein Kind geboren sei.

    Was ist denn nun aber, wenn ein anderer, in dem Fall der mich interessiert war es die Mutter der Kindsmutter, den Geburtsfall meldete. Das Formular bot ja keinen Platz, den Vater einzutragen. Nur wenn der Mann die Geburt meldete, kann man ja die Vaterschaft durch den Lückentext Schlußfolgern.

    Kann dazu jemand was sagen, wo der Vater bei diesen alten Vordrucken/Formularen in solch einem Fall registriert wurde?

    Gruß Erich
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9332

    #2
    Hallo Erich,

    wenn in Deinem Fall nirgendwo ein Vater angegeben ist, würde ich sagen, das Kind war unehelich, andernfalls hätten die sicher einen Platz auf dem Formular für ihn gefunden, unabhängig von dem, was vorgedruckt ist.
    Gruß
    Anita

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    • Jürgen P.
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2010
      • 1071

      #3
      Hallo Erich,

      erst in diesen Tagen habe ich die Kopie eines Geburtseintrag aus dem Jahr 1876 erhalten. Unehelich geboren, in diesem Fall zeigte die Hebamme die Geburt an.
      In einem Randvermerk, wohl später angebracht, wird der Kindesvater genannt. Ebenso der Hinweis auf das Protokoll beim k.Landgericht in dem er die Vaterschaft anerkannt hat.
      Die Mitteilung über die Vaterschaft erfolgte durch das Landgericht an das Standesamt des Geburtsortes.

      Gruß Jürgen
      "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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      • Frundje
        Erfahrener Benutzer
        • 26.06.2011
        • 150

        #4
        Genau so einen Fall hatte ich auch. 1928 in Sachsen. Uneheliches Kind. Die Hebamme hat die Geburt gemeldet und es gibt einen Randvermerk, daß der XY die Vaterschaft anerkannt hat.

        Vielleicht noch interessant. Es gibt ein zusätzliches Blatt, ebenfalls ein Vordruck: "Unehelicher Geburtsfall". Das ist dann die Mutter des unehelichen Kindes nochmal näher erfasst. Also, hat sie noch andere Kinder? Ehelich, unehelich? Usw.

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