Person vermißt-Für tot erklären

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 785

    Person vermißt-Für tot erklären

    Hi ,

    hab mal folgende Frage. Wie ist das eigentlich gewesen, wenn ein Soldat der Wehrmacht als vermißt gilt.Mein Uropa galt seit 1944 als vermißt.

    Irgendwann mußte man diesen doch sicher als tot erklären. Wenn ja, welches Standesamt hat das dann gemacht? Jenes, in welchem Zuständigskeitsberich er gewohnt hatte?

    Wo kann ich seine Todesurkunde finden?

    Bei Wehrmachtssoldaten waren ja für den Fall des Todes die nächsten Angehörigen registriert (meist die Ehefrauen). Weiß jemand, ob auch die Kinder des Soldaten irgendwo registriert waren.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Beste Grüße
    Erich
  • Henry Jones
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2008
    • 1701

    #2
    Hallo Erich,

    zu deinen Fragen:

    Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
    Irgendwann mußte man diesen doch sicher als tot erklären. Wenn ja, welches Standesamt hat das dann gemacht? Jenes, in welchem Zuständigskeitsberich er gewohnt hatte?
    Müssen musste man dies nicht, wurde aber schon aus praktischen Gründen gemacht, z.B. wegen Erbfolge, Wiederverheiratung, Rentenansprüche (Witwenrente) usw.
    Das Standesamt ist in Sachen "Todeserklärung" eigentlich gar nicht betroffen, dass läuft alles über das zuständige Amtsgericht, welches dann am Ende des Verfahrenes das Urteil (Todeserklärung) spricht.

    Die Verfahren wurden normalerweise am Amtsgericht durchgeführt, welches für den Wohnort zuständig war. Sollte dass nicht bekannt sein, so findest du normalerweise auf Geburts- oder Heiratsurkunde einen Randvermerk zum Gerichtsentscheid.

    Alternativ kann beim Standesamt I in Berlin angefragt werden, ob es dort einen Eintrag in das "Buch für Todeserklärungen" gibt. Dort werden die Beschlüsse zentral aufbewahrt und dort steht auch welches Gericht das Verfahren abgewickelt hat. Im Amtsgericht liegt dann auch die komplette Akte, wenn sie noch nicht an ein Archiv ausgesondert oder vernichtet wurde.

    Wo kann ich seine Todesurkunde finden?
    Diesen Begriff gibt es nicht. Entweder Sterbeurkunde, wenn der Tod offiziel bekannt wurde und an das Standesamt gemeldet wurde, oder Beschluß zur Todeserklärung, dazu siehe oben. Oftmals liegen beim DRK-Suchdienst auch Unterlagen zur Todeserklärung vor und bei der WASt in Berlin weiß man in der Regel auch, ob ein Soldat für tot erklärt wurde.

    Bei Wehrmachtssoldaten waren ja für den Fall des Todes die nächsten Angehörigen registriert (meist die Ehefrauen). Weiß jemand, ob auch die Kinder des Soldaten irgendwo registriert waren.
    Ist mir nicht bekannt!

    Also erste Anlaufstelle wäre Standesamt der Geburt oder Heirat, dort gibt es vermutlich einen Randvermerk zur Todeserklärung (falls durchgeführt). Falls dort nicht vorliegt, Anfrage ans Standesamt I

    Gruß Alex
    Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
    www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
    www.vksvg.de (Forum)

    Kommentar

    • AlAvo
      • 14.03.2008
      • 6277

      #3
      AW: Person vermißt-Für tot erklären

      Hallo Erich,

      der erste Schritt wäre, beim Standesamt der letzten Meldeadresse die Kopie der Sterbeurkunde sowie der Sterbefallanzeige (diese stammt von den Wehrmachtsbehörden) anzufordern. In der Sterbeurkunde ist auch der Name seiner Ehefrau verzeichnet.
      Hinsichtlich der gesuchten Kinder, gäbe es noch zusätzlich die Möglichkeit die Kopien der Beiakten zur Sterbeurkunde mitanzufordern.

      Sofern nicht schon geschehen, sollten Anfragen bei der WAsT, dem Suchdienst des Roten Kreuzes sowie dem Kirchlichen Suchdienst gestellt werden.
      Darüber hinaus besteht die Möglichkeit beim Volksbund zu erfragen, ob zu Deinem Urgroßvater Erkenntnisse vorliegen.
      Vielleicht kannst Du hier auch die Dir bekannten Daten Deines Urgroßvaters, also vollständiger Name, Geburtsdatum, letzte Meldeadresse, Beruf sowie das Vermisstendatum einstellen?

      Liegt Die evtl. eine Todeanzeige aus der hiesigen Heimatzeitung vor?
      Kannst Du noch Angehörige befragen?

      Ich hoffe, mit diesen Angaben ein wenig helfen zu können?


      Viele Grüße
      AlAvo
      War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

      Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

      Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


      Kommentar

      • uwe-tbb
        Erfahrener Benutzer
        • 06.07.2010
        • 2846

        #4
        Hallo Erich,

        für die Wehrmachtssoldaten ist fast immer das Standesamt I in Berlin zuständig. Hier war auch die Sterbeurkunde von meinem Opa, der 1944 in Italien ums Leben gekommen ist. Beim Volksbund deutscher Kriegsgräber kann man auch online Daten abfragen - soweit der Vermisste gefunden wurde und auf einem Soldatenfriedhof beigesetzt wurde.

        Viele Grüße

        Uwe

        Nach dem Grab Ihres gefallenen Angehörigen können Sie sofort selbst forschen. Mit über 4,8 Millionen Meldungen steht die Online-Suche des Volksbund-Gräbernachweises im Mittelpunkt des Interesses.

        Kommentar

        • A Be
          Erfahrener Benutzer
          • 24.03.2011
          • 1359

          #5
          Person vermiß

          Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
          Wo kann ich seine Todesurkunde finden?
          dazu habe ich folgende Erfahrung gemacht

          habe eine vermisste Person über Volksbund gefunden, gefallen 1945 in Posen
          zum angegebenen Datum habe ich keine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt gefunden, habe dann eine Geburtsurkunde * 1920 angefordert diese wurde mir verweigert, da nicht in direkter Linie verwandt, die nette Dame beim Standesamt war aber so nett und hat mir das Datum und die Nummer genannt wo der Eintrag zu finden ist.
          Beim heraussuchen des Stebeeintrags im Jahr 1951 ist mir dann aufgefallen, dass in den Sterbebüchern 1950 & 1951 jede menge Sterbeeinträge von 1944 & 1945 Gefallenen verzeichnet waren.

          Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
          Irgendwann mußte man diesen doch sicher als tot erklären
          da gibt es sicher eine Frist nach welcher man automatisch für Tod erklärt wurde, sofern nicht schon aus bereits genannten Gründen (Erbe oder Rente) geschehen.
          eventuell 5- 6 Jahre würde die Menge an Sterbeeinträgen 1950 - 51 in meinem Fall erklären.


          Gruß JoAchim

          Kommentar

          • corinna
            Erfahrener Benutzer
            • 09.07.2009
            • 785

            #6
            Berlin

            Hallo Erich,

            ein Vorfahr von mir wurde im 2. Weltkrieg als vermisst gemeldet, es gab eine Suchanzeige über das DRK.

            Beim Staatsarchiv (Hamburg) hatte ich keinen Sterbeeintrag gefunden, das DRK wusste auch nichts. Ich bekam den Rat nach Berlin zu schreiben, die mir auch eine Kopie der Todeserklärung geschickt haben: wann er, und ab wann er für tot erklärt wurde. Sogar gleich mit ausführlicher Begründung.

            Ich wünsche Dir genau so viel Erfolg!
            Herzlichen Gruß,
            Corinna
            Immer noch auf der Suche nach:
            PÄTZOLD, VOGEL, KALASSE, HABISCH, NITSCHKE aus Oberschlesien, sowie Rieck in Hamburg und Kröß.

            Kommentar

            • Erich82
              Erfahrener Benutzer
              • 08.03.2011
              • 785

              #7
              @Corinna

              Was meinst du mit Berlin? Standesamt I oder WAST?


              @ alle anderen

              wie is das eigentlich mit den Halbwaisenrenten gewesen. Von wem haben die Kinder diese bekommen und wo kann man Unterlagen dazu finden?

              Kommentar

              • franklim
                Erfahrener Benutzer
                • 23.03.2011
                • 230

                #8
                Todeserklärung

                Hallo Erich,

                Info/Anfrage zur Todeserklärung: http://www.kirchlicher-suchdienst.de...e/117ptoda.php
                Mit freundlichem Gruß

                Franklim

                Kommentar

                • corinna
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.07.2009
                  • 785

                  #9
                  [quote=Erich82;465283]@Corinna

                  Was meinst du mit Berlin? Standesamt I oder WAST?

                  Standesamt. WAST hatte ich ebenfalls angeschrieben, die hatten aber keine Daten.
                  LG
                  Immer noch auf der Suche nach:
                  PÄTZOLD, VOGEL, KALASSE, HABISCH, NITSCHKE aus Oberschlesien, sowie Rieck in Hamburg und Kröß.

                  Kommentar

                  • Henry Jones
                    Erfahrener Benutzer
                    • 31.12.2008
                    • 1701

                    #10
                    Zitat von uwe-tbb Beitrag anzeigen
                    Hallo Erich,

                    für die Wehrmachtssoldaten ist fast immer das Standesamt I in Berlin zuständig. Hier war auch die Sterbeurkunde von meinem Opa, der 1944 in Italien ums Leben gekommen ist. Beim Volksbund deutscher Kriegsgräber kann man auch online Daten abfragen - soweit der Vermisste gefunden wurde und auf einem Soldatenfriedhof beigesetzt wurde.

                    Viele Grüße

                    Uwe

                    http://www.volksbund.de/graebersuche.html
                    Hallo Uwe,

                    entschuldige bitte, aber woher hast du diese Aussage? Denn diese ist in vielen Punkten leider falsch und verwirrt auch viele Suchenden. Dass Standesamt I ist sicherlich nicht fast immer für die Beurkundung von Sterbefällen von Wehrmachtsangehörigen zuständig. Sie beurkundet nur den Tod von Wehrmachtsangehörigen, wenn diese aus dem ehem. dt. Ostgebiet stammen und dass Heimatstandesamt nicht mehr erreichbar ist. Es nimmt also eine "Ersatzfunktion" ein.

                    Ansonsten werden die Sterbefälle ganz normal beim Standesamt des Heimatortes beurkundet, egal ob dass heute geschieht, wenn ein Vermisster gefunden wird oder in den 50er Jahren.

                    Das Standesamt I in Berlin erfasst nur die Todeserklärungsbeschlüsse in einem zentralen Buch für Todeserklärungen. Dass ich auch dass was Corinna gemeint hat.

                    Wenn ich einmal zeit habe, stelle ich mal mit einigen Unterlagen eines solchen Verfahrensablaufs hier ein.

                    @JoAchim

                    Nein, erst erfolgte keine "automatische Todeserklärung". Und die Häufigkeit der Sterbefallbeurkundungen hat auch nichts mit der Todeserklärung zu tun. Eine Todeserklärung erfolgt durch das Gericht, da wird keine Sterbeurkunde im Standesamt ausgestellt, da es ja einen Gerichtsbeschluss gibt!

                    Die Häufigkeit der 50er Jahre Sterbefallbeurkundung lässt sich leicht erklären
                    - Aufarbeitung der unbearbeiteten Sterbefallmeldungen und Verlustmeldungen bei der WASt. Bei Kriegsende ist dort sehr viel unerledigt liegen geblieben.
                    - Rückkehr von Kriegsgefangenen die eidesstattliche Versicherungen über gefallenen und gestorbene Kriegskameraden abgegeben haben (in unserem kleinen Gemeindearchiv habe ich zig solcher Erklärungen gefunden!)
                    - Systematische Befragung durch den DRK-Suchdienst bei Heimkehrern durch Vermisstenlisten und Vermisstenbildlisten
                    - Erfassung und Meldung von Kriegsgräbern in der BRD an die WASt/Volksbund.

                    usw...

                    @Erich

                    Waisenrente lief soweit ich weiß normalerweise, wie bei der Witwenrente über das zuständige Versorgungsamt. Unterlagen dürften dazu heute aber nahezu vernichtet sein. Evtl. gab es Abgaben an das zuständige Archiv, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es dazu noch Unterlagen gibt.

                    Gruß Alex
                    Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
                    www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
                    www.vksvg.de (Forum)

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                    • Siwit
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.10.2011
                      • 103

                      #11
                      Nach meinem Wissen gibt es keine automatische Todeserklärung. Die Todeserklärung erfolgt nur auf Antrag. Meine Großtante hat ihren Ehemann nie für Tod erklären lassen und hat deshalb auch nie eine Witwenrente erhalten.
                      Forschungsgebiete:
                      Ostpreußen, Kreis Niederung - Tawe und Hohenberge
                      Namen - Wittke und Brauer
                      Oberschlesien, Kreis Kreuzburg, Kreis Namslau, Kreis Oppeln, Kreis Rosenberg - Bischdorf, Bodland, (Neu-, Alt- )Budkowitz, Dammer, Jakobsdorf, Laskowitz, Nassadel, Schollendorf, Skalung, Wierschy, (Neu-, Alt)Wundschütz
                      Namen - Borth, Gatzmanga, Klimek, Miosga, Molek, Poka, Putzalla, Skzypek, Smyrek, Spahn, Werner, Zielonka

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