Familienrecht im Dritten Reich

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 795

    Familienrecht im Dritten Reich

    Hallo liebe Forschergemeinde,

    ich habe diesmal eine sehr spezielle Fachfrage und hoffe ihr könnt sie beantworten bzw. wisst, wer(Behörde/Archiv) heute so etwas beantworten kann.

    Es geht um den Nachnamen des Kindes bei Adoption und um Vormundschaften.

    Der Fall ist wie folgt (habe ich in anderen Beiträgen schon erwähnt):

    Meine Großmutter ist 1931 unehelich geboren. Die Mutter ist 1937 von Oberschlesien nach Brandenburg gezogen und hat dort geheiratet und trug den Nachnamen des Mannes.

    Meine Oma blieb zunächst in Oberschlesien bei ihrer Großmutter.1943 holte ihre Mutter sie dann zu sich nach Brandenburg , dem Ehemann und den 2 Halbgeschwistern aus dieser Ehe. Meine Oma behielt aber den Geburtsnamen bei.


    Nun der Fragekomplex:

    Kann man davon ausgehen, daß der Ehemann meiner Uroma meine Oma NICHT adoptiert hat?

    Konnte der Mann dann trotzdem Vormund sein? Wenn nicht, die Mutter etwa? Wer war wohl am wahrscheinlichsten der Vormund (vielleicht die Oma?)und damit erziehungsberechtigt? Frauen hatte man das Recht dazu doch eigentlich verwehrt oder nicht? Wenn aber der Mann nicht adoptiert hat, ist er ja auch nicht verwandt mit meiner Oma.

    Da die Oma nicht mitkam, hätte wohl ein Wechsel der Vormundschaft vorliegen müssen oder nicht?

    Was kann man aus der Tatsache, daß sie immer den Geburtsnamen beibehielt schlußfolgern aufgrund der Familiengesetze im Dritten Reich?

    Die entscheidene Frage ist eben, ob es Akten zu einer Adoption und/oder zu einer Vormundschaft für das unehelich Kind zwingend gegeben haben muß, ohne das diese heute noch erhalten sein müssen.

    Beste Grüße
    Erich
  • Steineanni
    Benutzer
    • 15.03.2011
    • 96

    #2
    Gibt es die Geburtenbücher aus 1931 für den Geburtsort deiner Oma noch?
    In welchem Ort ist sie geboren?
    Sollte eine Annahme stattgefunden haben, ist sie am Geburtseintrag beigeschrieben.
    Wenn deine Oma immer den Geburtsnamen deiner Uroma geführt hat, ist eine Adoption ausgeschlossen.

    Gruß Anja
    Viele Grüße
    Anja

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