Hochzeitsdaten meiner Onkel

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  • Dilemmata
    Neuer Benutzer
    • 04.09.2011
    • 3

    Hochzeitsdaten meiner Onkel

    Guten Tag an alle Forenmitglieder.

    Ich bin dabei, ein Buch zu schreiben und war vorige Woche beim Standesamt um das genaue Hochzeitsdatum meiner beiden Onkel herauszubekommen. Ich war auf beiden Hochzeiten als kleiner Junge selbst dabei. Der genaue Tag war für meine Erinnerungen nie von wirklicher Bedeutung aber nun kann ich keinen mehr fragen. Alle sind tot.
    Ist das noch normal, daß mir das keiner sagt?
    Gibt es über einen Rechtsanwalt irgendwelche Tricks? Muß ich meine beiden toten Onkel im Nachhinein vielleicht verklagen...? nicht ernst gemeint.
  • uwe-tbb
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2010
    • 2736

    #2
    Hallo Dilemmata,

    es ist ein bisschen schwierig an die Daten Deiner Onkels zu kommen. Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf die Urkunden, da Du kein Verwandter in direkter Linie bist. Urkunden werden nur ausgestellt: Kinder - Eltern - Großeltern - Urgroßeltern usw.
    Nur wenn der Standesbeamte ein Auge zudrückt, kommst Du auch an die Daten ansonsten nur über Verwandte bzw. die Nachkommen der Onkels. Aus Datenschutzgründen ist das so gesetzlich geregelt - leider!

    Viele Grüße

    Uwe

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    • Dilemmata
      Neuer Benutzer
      • 04.09.2011
      • 3

      #3
      Hallo Uwe

      Ja, ja soweit bin ich schon. Das ist ja das Verrückte. Ich will nichtmal eine Urkunde. Es würde mir sogar das Jahr schon reichen denn an die Jahreszeit hab' ich ja noch meine Erinnerung. Habe sogar Bilder von den beiden Hochzeiten wo ich als kleiner Junge mit drauf bin.

      Da bestellt man eine Unterhose im Onlineshop und hinterher kennt mich die ganze Welt. Nur wenn ich wissen will wann mein Onkel geheiratet hat ist ist es ein großes Geheimnis.

      Einen schönen Sonntag noch ;-)

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      • Anna v. Sachsen
        Erfahrener Benutzer
        • 24.07.2004
        • 596

        #4
        meine Erfahrungen

        wenn man Urkunden, die einen selbst als nahen Verwandten legitimieren, dem Standesamt zuschickt oder vorlegt, bekommt man gegen Gebühr die gewünschten Auskünfte in Form von Kopien oder als Schriftsatz.
        Manchmal genügt auch, die lückenlose Darstellung des Verwandtschaftsverhältnisses.
        Also: mein Vater ist der und der. Er hatte die und die Brüder. Die sind mittlerweile verstorben. Ich benötige für meine Ahnenforschung die Eheschließungsdaten.
        Das müßte reichen. Es geht nicht um Sonstwas!
        Ich machte die Erfahrungen bei der Suche nach Vorfahren meines Mannes, mit denen ich ja nun nicht direkt verwandt bin.
        Ein Standesamt wollte lediglich eine Fotokopie meines Personalausweises.
        Eine andere Standesbeamtin gab mir die gewünschten Auskünfte kostenlos am Telefon.
        Viel Erfolg,
        Gabi

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        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3265

          #5
          Hallo,

          das ist halt unser verrücktes Datenschutzgesetz. Auch wenn die Personen schon verstorben sind, gibt es normal keine Auskunft.
          Die das Anders erlebt haben, hatten da riesiges Glück.

          Weißt Du noch ungefähr wo und wann das war? Da könntest Du eventuell die Heimat-Zeitungen durchsuchen. Eine große Hochzeit ist wahrscheinlich auch in der Zeitung vermerkt worden.
          Hast Du vielleicht die Sterbeurkunden? Gibt es Cousinen und Cousars, die Dir helfen könnten?

          Viel Glück
          wünscht
          Gudrun

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          • Silke Schieske
            Erfahrener Benutzer
            • 02.11.2009
            • 4408

            #6
            Hallo,

            Ist dein Onkel vielleicht schon wenigstens 30 Jahre verstorben? dann könntest du über die Sterbeurkunde durchaus an das Heiratsdatum kommen. Auf vielen Sterbeurkunden die ich für meine Vorfahren beantragt hatte, stand zumindest das Jahr der Eheschließung manchmal sogar das komplette Datum.
            Ansonsten, wenn du sagst dass du noch Bilder davon hast, steht dort denn kein Datum drauf?

            LG Silke
            Wir haben alle was gemeinsam.
            Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

            Kommentar

            • BrunoWilhelmLouis
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2011
              • 325

              #7
              Zitat von Anna v. Sachsen
              wenn man Urkunden, die einen selbst als nahen Verwandten legitimieren, dem Standesamt zuschickt oder vorlegt, bekommt man gegen Gebühr die gewünschten Auskünfte in Form von Kopien oder als Schriftsatz.
              Manchmal genügt auch, die lückenlose Darstellung des Verwandtschaftsverhältnisses.
              Also: mein Vater ist der und der. Er hatte die und die Brüder. Die sind mittlerweile verstorben. Ich benötige für meine Ahnenforschung die Eheschließungsdaten.
              Das müßte reichen. Es geht nicht um Sonstwas!
              Hallo Anna v. Sachsen, dies stimmt nicht. Das Personenstandsgesetz regelt ganz klar, dass man von Verwandten, die weiter entfernt sind als die eigenen Vorfahren, Nachfahren oder Geschwistern, keine Auskunft erhält, sofern sie nicht länger als 30 Jahre verstorben sind. Bei Eheschließungen geht es aber auch darum, dass alle Beteiligten 30 Jahre vestorben sein müssen. Hierbei also auch die angeheiratete Tante. Auch wenn Du gute Erfahrungen gemacht hast, so ist dies nicht der aktuelle Wille des Gesetzgebers.


              Zitat von Gudrun
              das ist halt unser verrücktes Datenschutzgesetz. Auch wenn die Personen schon verstorben sind, gibt es normal keine Auskunft.
              Die das Anders erlebt haben, hatten da riesiges Glück.
              Hallo Gudrun, nicht das Datenschutzgesetz, sondern das Personenstandsgesetz regelt den Umgang mit Personenstandsfällen.

              Es grüßt Euch herzlichst
              BrunoWilhelmLouis

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              • lizzy

                #8
                Hallo zusammen,

                vielleicht sollte sich jeder bei der Diskussion um den Zugriff auf Daten einmal sich selbst vor Augen führen. Würde man es wollen, dass Fremde, oder entfernte nicht wirklich bekannte Familienmitglieder, die Geburts- und Heiratsurkunden von einem selbst einfach so einsehen? Aus welchem Grund auch immer.
                Wir wissen ja, dass die so manche Geschichte erzählen. Scheidungen mit Aktenzeichen, oder Totgeburten werden in Randvermerken festgehalten.

                Ich denke da wäre ein Kontakt zum Onkel/Tante, oder deren Familie der richtige Weg, oder eben warten bis die Sperrfristen abgelaufen sind.

                Lieben Gruß
                Lizzy

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                • Mats
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2009
                  • 3390

                  #9
                  Eben. Cousin oder Cousine anrufen oder anschreiben,
                  Vollmacht besorgen, und schon klappts mit der Auskunft.


                  Grüße vom Wiehen
                  Anja
                  Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                  der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                  also ist heute der richtige Tag
                  um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                  Dalai Lama

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                  • gudrun
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.01.2006
                    • 3265

                    #10
                    Hallo,

                    oder die Nachkommen um die Urkunden (Kopien) bitten. Manchmal haben die Nachkommen ja die Urkunden (Familienstammbuch) schon vorliegen.

                    Viele Grüße
                    Gudrun

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