Hallo zusammen,
ich habe eine prinzipelle Frage zu Amtsvormundschaften/Unterhaltszahlungen und hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen.
Ich bin auf der Suche nach dem leiblichen Vater meiner Oma, welche 1931 in Oberschlesien unehelich geboren wurde.
Nach den damaligen Gesetzen (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) hätte eine Vormundschaft/Vorgang zu Unterhaltszahlungen ausgelöst werden müssen.
1937 hat meine Uroma in Brandenburg geheiratet.Meine Oma blieb aber bis 1945 bei ihrer Oma in Oberschlesien.
Ab 1945 lebte sie dann auf dem jetzigen Gebiet Deutschlands. Da sie 1945 immer noch nicht volljährig war, hätte an dem neuen Ort nicht erneut die Vormundschaft/Vorgang zu den Unterhaltszahlungen eingeleitet werden müssen oder wie hat das damals funktioniert? Denn die Akten aus den Ostgebieten sind doch bestimmt nicht an die jeweils neuen Lebensorte geschickt worden, oder? Vielleicht kann ich diese neu angelegten Akten einfacher finden.
Können ihr mir dazu eine Auskunft geben?
Beste Grüße
Erich
ich habe eine prinzipelle Frage zu Amtsvormundschaften/Unterhaltszahlungen und hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen.
Ich bin auf der Suche nach dem leiblichen Vater meiner Oma, welche 1931 in Oberschlesien unehelich geboren wurde.
Nach den damaligen Gesetzen (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) hätte eine Vormundschaft/Vorgang zu Unterhaltszahlungen ausgelöst werden müssen.
1937 hat meine Uroma in Brandenburg geheiratet.Meine Oma blieb aber bis 1945 bei ihrer Oma in Oberschlesien.
Ab 1945 lebte sie dann auf dem jetzigen Gebiet Deutschlands. Da sie 1945 immer noch nicht volljährig war, hätte an dem neuen Ort nicht erneut die Vormundschaft/Vorgang zu den Unterhaltszahlungen eingeleitet werden müssen oder wie hat das damals funktioniert? Denn die Akten aus den Ostgebieten sind doch bestimmt nicht an die jeweils neuen Lebensorte geschickt worden, oder? Vielleicht kann ich diese neu angelegten Akten einfacher finden.
Können ihr mir dazu eine Auskunft geben?
Beste Grüße
Erich
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