Informationsfreiheitsgesetz

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  • jürg
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2011
    • 130

    Informationsfreiheitsgesetz

    Hallo,
    es geht mir nochmals um die Anforderung von Unterlagen von der Renten-
    stelle. Ich selbst hatte mich hierzu auch schon an das Forum gewandt und
    ich habe festgestellt, dass ich nicht der einzige bin der diese Quelle anzapfen wollte. Im Forum ist man leider zu der Überzeugung gelangt, dass eine Anfrage meist abschlägig beantwortet wird. Nun gibt es aber seit dem 29.06.2005 das Informationsfreiheitsgesetz, nachdem staatliche Stellen zur Auskunft verpflichtet sind. Das einzige Problem: die Gebühren bewegen sich von 0 bis 500 €.
    Hat sich von Euch schon mal jemand auf dieses Gesetz berufen, um an die gewünschte Auskunft zu kommen und welche Gebühren wurden dann berchnet ?
    Würde mich sehr über Eure Beiträge freuen.
    Gruß
    jürg
  • Rheingauner
    Erfahrener Benutzer
    • 07.08.2006
    • 267

    #2
    Hallo jürg,

    ich hatte auch schon einmal mit der Rentenversicherung gesprochen und um Auskunft über die Arbeitsstellen meiner verstorbenen Großeltern gebeten. Das wurde abgelehnt wegen des Datenschutzes. Ich war damit zwar nicht einverstanden, habe aber nichts weiter unternommen damals. Das eine Auskunft doch möglich wäre auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes habe ich damit nicht in Verbindung gebracht.

    Letztendlich geht es mir ja nur darum zu wissen, wann wer wo gearbeitet hat. Ich möchte keine Entgelte wissen und auch sonst keinen finanziellen Details haben.

    Wegen den Verwaltungsgebühren das ist so eine Sache. Prinzipiell kann die Behörde das nicht so einfach festlegen, es muss eine Gebührenordnung existieren und beim googlen habe ich für die Deutsche Rentenversicherung Bund eine solche nicht finden können. Würde also heißen, dass eine Auskunftserteilung entweder absolut kostenfrei zu erfolgen hat bzw. nur die tatsächlich angefallenen Kosten getragen werden müssen. Es ist möglich, die tatsächlich angefallenen Kosten (Verwaltungskosten, Porto, Stundenlohn des Sachbearbeiters, etc.) in Rechnung zu stellen für Aufgaben, für die die Behörde eigentlich nicht zuständig ist; und die Auskunftserteilung wegen Ahnen- und Familienforschung dürfte da leider dazugehören.

    Es wäre aber auf jeden Fall einmal gut, einen solchen Antrag (schriftlich per Einschreiben oder persönliche Abgabe bei einer Rentenberatungsstelle) zu stellen mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz und abwarten, was von der DRV Bund zurückkommt. Je nach Art des Bescheides (Ablehnung, Bewilligung) ließe sich dann ein entsprechender Widerspruch ausformulieren. Wird der auch abgelehnt, bliebe nur die Klage vor dem Verwaltugsgericht. Hui, wollen wir einen Präzedenzfall schaffen?
    Grüße
    Björn
    -----------

    IG Rheingau
    http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92

    Kommentar

    • jürg
      Erfahrener Benutzer
      • 22.02.2011
      • 130

      #3
      Hallo Björn,

      danke für Deine Antwort. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wurde auch eine Gebührenordnung erlassen ("Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz")
      Dieser Gebührenordnung ist zu entnehmen, dass wenigen Abschriften und
      einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei sind. Ansonsten können nach dieser Verordnung Gebühren bis zu € 500,- entstehen.
      Ich habe mich im Internet mal umgeschaut und erfahren müssen, dass
      z.B "Foodwatch" bisher schlechte Erfahrungen mit dem Gesetz gemacht hat.
      Von privaten habe ich bisher nichts gelesen, die sich auf dieses Gesetz be-
      rufen haben. Ich habe kein Problem damit, mich auf dieses Gesetz zu berufen.
      Das Problem wird dann mit Sicherheit bei der Rechnung auftreten. Ich kann
      den Arbeitsaufwand nicht einschätzen. Nach allem was ich bisher gelesen
      habe, sind die Gebühren (selbst bei negativer Auskunft) auffallend hoch.
      Ich werde das Gefühl nicht los, dass der Bürger mit allen Mitteln abgehalten
      werden soll sich auf dieses Gesetz zu berufen.
      Gruß
      jürg

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