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  • Hummel1
    Benutzer
    • 31.07.2010
    • 84

    Zitieren

    Darf man Kirchenbucheinträge z.B. Taufdatum, einfach als Quelle (in einem wissenschaftlichen Text) zitieren oder braucht man vorher die Genehmigung der Kirchengemeinde?
  • Frank K.
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2009
    • 1325

    #2
    Hallo Hummel,
    wenn Du ein Datum (in einem wissenschaftlichen Text) zitieren willst, so kannst Du das tun. Zitieren ist ja nicht kopieren. Du mußt nur beachten, daß Du dann auch die Quelle wissenschaftlich korrekt mit angibst. Wenn ich in einer wissenschaftlichen Arbeit jeden Urheber nach Genehmigung des Zitierens fragen würde, wäre das fast unmöglich bei einer derartigen Menge.
    Wenn Du zitierst, brauchst Du - meiner Ansicht nach - keine Genehmigung!
    Viele Grüße
    Frank
    Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

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    • Ysabell
      Erfahrener Benutzer
      • 23.09.2008
      • 259

      #3
      Eine Genehmigung bräuchtest du dann, wenn du nicht nur zitieren willst, sondern auch ein Bild der Quelle, also in diesem Fall der KB Seite, einfügen willst.

      Kommentar

      • Hummel1
        Benutzer
        • 31.07.2010
        • 84

        #4
        vielen dank

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        • Hina
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2007
          • 4661

          #5
          Daten (z.B. Karl Mayer ist am 28.3.1876 in Posemuckel geboren und am 1.4.1876 in St. Petri getauft) unterliegen nicht dem Urheberrecht, denn sie bilden keine schöpferische Höhe eines Urhebers. Es handelt sich hierbei also auch nicht um Zitate, sondern schlicht und einfach um die Angabe von Daten. Eine Quellenangabe ist somit auch nicht zwingend notwendig. Allerdings ist es immer sinnvoll, die Quelle dennoch zu benennen. Wir wissen ja, wieviele Daten im Internet herumschwirren, ohne dass man die Korrektheit nachvollziehen und überprüfen kann.

          Genealogien sind zudem auch keine wissenschaftlichen Arbeiten, mit ganz wenigen Ausnahmen, wenn z.B. ein spezieller Forschungsauftrag einer wissenschaftlichen Einrichtung vorliegt. Somit muss man bei tatsächlichen Zitaten, also beim abschreiben einer schöpferischen Arbeit eines Autors, unabhängig ob eine Zeile oder ein ganzes Buch, grundsätzlich den Urheber um Erlaubnis bitten, sofern man das dann gedruckt oder im Internet veröffentlichen will. Abschriften oder Kopien für ganz private Zwecke unterliegen jedoch nicht dem Urheberrecht. Da kann man natürlich abschreiben, so viel wie man will, ohne vorher die Genehmigung einzuholen.

          Viele Grüße
          Hina
          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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