Hallo,
mein Fall:
ein Mädchen wird 1942 ehelich geboren. Die Mutter gibt den Ehemann als Vater an. Folglich erhält es ja auch seinen Nachnamen. Ein paar Monate später stellt das Amtsgericht fest, dass der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes.
Ein Jahr später erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft vor einem Amtsgericht an.
Meine Frage dazu:
wie verhält es sich jetzt mit dem Nachnamen des Mädchens? Auf der Geburtsurkunde gibt es keinen Vermerk dazu.
Ich würde die Dame - so sie noch lebt - gern ausfindig machen. Nach welchem FN muss ich dann suchen: dem Mädchennamen der Mutter, den Ehenamen der Mutter oder den FN des leiblichen Vaters?
Was vermutet ihr in dem Fall?
Gruss, Gabi
mein Fall:
ein Mädchen wird 1942 ehelich geboren. Die Mutter gibt den Ehemann als Vater an. Folglich erhält es ja auch seinen Nachnamen. Ein paar Monate später stellt das Amtsgericht fest, dass der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes.
Ein Jahr später erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft vor einem Amtsgericht an.
Meine Frage dazu:
wie verhält es sich jetzt mit dem Nachnamen des Mädchens? Auf der Geburtsurkunde gibt es keinen Vermerk dazu.
Ich würde die Dame - so sie noch lebt - gern ausfindig machen. Nach welchem FN muss ich dann suchen: dem Mädchennamen der Mutter, den Ehenamen der Mutter oder den FN des leiblichen Vaters?
Was vermutet ihr in dem Fall?
Gruss, Gabi
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