Vater unehelicher Kinder ausfindig machen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 785

    Vater unehelicher Kinder ausfindig machen

    Hallo zusammen,

    welche Möglichkeiten gibt es generell den Vater eines unehelichen Kindes ausfindig zu machen. Ein Weg ist das Vormundschaftsgericht.Was kennt ihr noch? Das Kind um das es mir geht ist 1931 geboren.

    Ist es denkbar, daß in einer Abstammungsurkunde der leibliche Vater notiert ist, während er in der Geburtsurkunde fehlt. Wenn ja, warum.Was kann da ein Grund sein?

    Weiß jemand, ob auch Kinder bzw. Jugendliche im 3. Reich einen Ariernachweis bzw. Abstammungsnachweis für bestimmte Zwecke wie die Aufnahme in die Hitlerjugend oder so führen mußten?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    Gruß Erich
  • mini
    Erfahrener Benutzer
    • 19.12.2008
    • 377

    #2
    Zitat von Erich82
    Ist es denkbar, daß in einer Abstammungsurkunde der leibliche Vater notiert ist, während er in der Geburtsurkunde fehlt. Wenn ja, warum.Was kann da ein Grund sein?
    Hallo Erich,

    ja, dass ist denkbar. Da eine "Geburtsurkunde" die Dir vom Standesamt ausgestellt wird, nur eine Abschrift der Abstammungsurkunde ist, ist es möglich, dass dort kein Vater aufgeführt ist.
    Grund:
    Der Vater hat die Vaterschaft nach der Geburt vor Gericht anerkannt und dies wurde in einer Randbemerkung rechts oder links des vorgeschriebenen Textes festgehalten.
    Auf der ofiziellen Urkunde erscheint also nur die ledige Mutter.

    Also wird auf der "Geburtsurkunde" nur der vorgegebene Text "abgeschrieben".
    Ich hoffe, ich habe es verständlich ausgedrückt
    Schöne Grüße

    mini


    Suche: Johann Christoph Hacke, Uhrmacher, + vor 1761 in Halberstadt

    Kommentar

    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4493

      #3
      Hallo Erich,

      Es ist möglich und zwar dann, wenn er das Kind später anerkannt (legetimiert) hat.Habe sowas auch schon in Kirchenbüchern gesehen, dass es hierfür einen Zusatzeintrag gab.

      Letzteres kann ich mir vorstellen, wenn Kinder eine höhere Schule besuchen wollten.
      Zudem würde ich beim Jugendamt nachfragen, ob es noch irgendwelche Unterlagen zum Unterhalt gibt.

      LG Silke
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

      Kommentar

      • Friedhard Pfeiffer
        Erfahrener Benutzer
        • 03.02.2006
        • 5053

        #4
        Zitat von mini Beitrag anzeigen
        Da eine "Geburtsurkunde" die Dir vom Standesamt ausgestellt wird, nur eine Abschrift der Abstammungsurkunde ist, ist es möglich, dass dort kein Vater aufgeführt ist.
        Grund:
        Der Vater hat die Vaterschaft nach der Geburt vor Gericht anerkannt und dies wurde in einer Randbemerkung rechts oder links des vorgeschriebenen Textes festgehalten.
        Auf der ofiziellen Urkunde erscheint also nur die ledige Mutter.
        Also wird auf der "Geburtsurkunde" nur der vorgegebene Text "abgeschrieben".
        Ich hoffe, ich habe es verständlich ausgedrückt
        Ich würde auf jeden Fall vom Standesamt Wundschütz, deren Akten beim Standesamt Konstadt = Urzad Stanu Cywilego, ul. Dworcowa 1, PL-46-250 Wolczyn, verwahrt werden, auf Polisch - sonst wird nicht geantwortet - eine vollständige Kopie des Geburtseintrages beantragen. Vielleicht ist so ein Randvermerk vorhanden.
        Mit freundlichen Grüßen
        Friedhard Pfeiffer

        Kommentar

        Lädt...
        X