Hallo zusammen,
welche Möglichkeiten gibt es generell den Vater eines unehelichen Kindes ausfindig zu machen. Ein Weg ist das Vormundschaftsgericht.Was kennt ihr noch? Das Kind um das es mir geht ist 1931 geboren.
Ist es denkbar, daß in einer Abstammungsurkunde der leibliche Vater notiert ist, während er in der Geburtsurkunde fehlt. Wenn ja, warum.Was kann da ein Grund sein?
Weiß jemand, ob auch Kinder bzw. Jugendliche im 3. Reich einen Ariernachweis bzw. Abstammungsnachweis für bestimmte Zwecke wie die Aufnahme in die Hitlerjugend oder so führen mußten?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gruß Erich
welche Möglichkeiten gibt es generell den Vater eines unehelichen Kindes ausfindig zu machen. Ein Weg ist das Vormundschaftsgericht.Was kennt ihr noch? Das Kind um das es mir geht ist 1931 geboren.
Ist es denkbar, daß in einer Abstammungsurkunde der leibliche Vater notiert ist, während er in der Geburtsurkunde fehlt. Wenn ja, warum.Was kann da ein Grund sein?
Weiß jemand, ob auch Kinder bzw. Jugendliche im 3. Reich einen Ariernachweis bzw. Abstammungsnachweis für bestimmte Zwecke wie die Aufnahme in die Hitlerjugend oder so führen mußten?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gruß Erich
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