Bedeutung: durch Eheschließung legitimiert ?

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  • Rendsburg
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2009
    • 166

    Bedeutung: durch Eheschließung legitimiert ?

    In einer Geburtsurkunde fand ich den nachträglichen Vermerk:
    1.ein Sohn Herbert am 27.12.49 geboren
    2. Sohn Herbert durch Eheschließung legitimiert. Die Eheschließung fand am 3.November 1951 statt.

    Bedeutet dieser Vermerk, das Herbert - vermutlich unehelich geboren - automatisch den Namen des 1951 geheirateten Ehemannes angenommen hat ?
    Wer kann da helfen ? Vielen Dank im voraus.
    Grüße
    Rendsburg
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2625

    #2
    Hallo Rendsburg!

    "Durch Eheschließung legitimiert" bedeutet, dass ein vor der Ehe geborenes Kind für ehelich erklärt wurde.
    Durch die Eheschließung bekam es den Familiennamen des Vaters und wurde von nun an so behandelt, als ob es in (und nicht vor) der Ehe geboren worden wäre.

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Rendsburg
      Erfahrener Benutzer
      • 16.06.2009
      • 166

      #3
      Karin,
      herzlichen Dank für Deine prompte Antwort. Das war ja superschnell. Das hilft mir weiter.
      Liebe Grüße

      Rendsburg

      Kommentar

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