In einer Geburtsurkunde fand ich den nachträglichen Vermerk:
1.ein Sohn Herbert am 27.12.49 geboren
2. Sohn Herbert durch Eheschließung legitimiert. Die Eheschließung fand am 3.November 1951 statt.
Bedeutet dieser Vermerk, das Herbert - vermutlich unehelich geboren - automatisch den Namen des 1951 geheirateten Ehemannes angenommen hat ?
Wer kann da helfen ? Vielen Dank im voraus.
Grüße
Rendsburg
1.ein Sohn Herbert am 27.12.49 geboren
2. Sohn Herbert durch Eheschließung legitimiert. Die Eheschließung fand am 3.November 1951 statt.
Bedeutet dieser Vermerk, das Herbert - vermutlich unehelich geboren - automatisch den Namen des 1951 geheirateten Ehemannes angenommen hat ?
Wer kann da helfen ? Vielen Dank im voraus.
Grüße
Rendsburg
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