Informationen von Friedhöfen

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 785

    Informationen von Friedhöfen

    Hallo zusammen,

    mir ist folgende Idee gekommen. Ich weiß zwar wo meine Oma beerdigt ist, aber nicht wo sie geboren ist und so weiter.

    Weiß jemand, ob man die Friedhofsverwaltung nach Informationen fragen kann und ob diese Auskunft geben? Hat da jemand bereits
    Erfahrung oder Kenntnisse diesbezüglich?

    Danke !

    Gruß Erich
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4487

    #2
    Hallo Erich,

    Ich würde es zumindest versuchen. Es liegt dabei immer an dem jenigen selber, ob er dir Auskunft geben möchte oder dich vielleicht an den Datenschutz verweist.
    Vielleicht kann er dir dann auch sagen, wer das Grab pflegt und du auf diese Art auch an Infornationen bekommen kannst.

    Viel Erfolg
    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • Bernhardo
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2011
      • 1396

      #3
      Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      mir ist folgende Idee gekommen. Ich weiß zwar wo meine Oma beerdigt ist, aber nicht wo sie geboren ist und so weiter.

      Weiß jemand, ob man die Friedhofsverwaltung nach Informationen fragen kann und ob diese Auskunft geben? Hat da jemand bereits
      Erfahrung oder Kenntnisse diesbezüglich?

      Danke !

      Gruß Erich
      Hallo,

      wenn dir bekannt ist, wo deine Oma beerdigt ist, dann wirst du auf Grund der Familienforschung beim Standesamt der Stadt eine Kopie der Sterbeurkunde bekommen. Dort steht dann, wo und wann geboren, und mit wem verheiratet.
      Also wozu die Friedhofsverwaltung?

      hier mal ein wenig Rechtliches:

      Auszug aus dem Personenstandsgesetz (PStG) von 2009

      Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die Personenstandsregister während der folgenden Fristen bei Standesämtern weitergeführt:
      Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
      Geburtenregister 110 Jahre
      Sterberegister 30 Jahre
      Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG). Ob dies z.B. die Staatsarchive, Personenstandsarchive (in Nordrhein-Westfalen) oder kommunale Archive sein werden, wird von den (je nach Bundesland unterschiedlichen) archivrechtlichen Vorschriften (§ 7 PStG) abhängen (siehe den Abschnitt in diesem Artikel sowie den Artikel Archivgesetz)
      Mit dem Ende der genannten Fristen (also nicht erst nach der tatsächlichen Abgabe an das Archiv) gelten für die Benutzung die archivrechtlichen Vorschriften (§ 61 Abs. 2). Da diese in der Regel gegenüber dem PStG kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen vorsehen, werden in der Praxis nach Ablauf der oben genannten Fristen die Register für die genealogische Forschung frei zur Verfügung stehen.
      Ab dem 1. Januar 2009 stehen damit also zur Verfügung
      Eheregister bis 1928
      Geburtenregister bis 1898
      Sterberegister bis 1978
      Danach werden - im Gegensatz zur Regelung bis 2008, die alle Register ab 1876 weitgehend von der Benutzung durch Familienforscher ausschloss - im Laufe der Zeit jeweils weitere Jahrgänge für die Familienforschung verfügbar.
      Benutzung vor Ablauf der Fristen

      In einigen Fällen ist die Ausstellung von Urkunden auch vor Ablauf der Fristen möglich. Selbstverständlich bezieht sich diese Möglichkeit nur auf die einzelne Urkunde - eine Durchsicht der betreffenden Bände ist weiterhin nicht möglich.
      Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge

      Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.


      Gruß Bernhardo
      Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
      Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
      Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
      Kirchspiel Rheinswein
      Folgende Namen:

      Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

      Mitglied im VFFOW
      Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

      Kommentar

      • Erich82
        Erfahrener Benutzer
        • 08.03.2011
        • 785

        #4
        @Bernhardo

        Der Fall ist etwas kompliziert.Mein Vater ist unehelich geboren worden und als Säugling von meiner Oma zu seinem Vater gegeben worden der ihn formal adoptiert hat. Beim Standesamt meinte man nun, durch die Adoption sei das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter erloschen und ich kriege da keine Auskunft.....deswegen der Umweg über den Friedhof...ne andere Idee hab ich erstmal nicht.

        Gruß Erich

        Kommentar

        • Friedhard Pfeiffer
          Erfahrener Benutzer
          • 02.02.2006
          • 5053

          #5
          Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
          Der Fall ist etwas kompliziert. Mein Vater ist unehelich geboren worden und als Säugling von meiner Oma zu seinem Vater gegeben worden, der ihn formal adoptiert hat. Beim Standesamt meinte man nun, durch die Adoption sei das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter erloschen und ich kriege da keine Auskunft.
          Die Auskunft ist falsch!!!! Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des OLG München und des Bundesverfassungsgerichts hat ein Abkömmling das Recht, den/die biologischen Eltern zu erfahren. Sie sollten auf jeden Fall sich auf diese Rechtsanspruch berufen. Sofern nötig, kann ich auch die entsprechenden Gerichtsentscheidungen zitieren.
          Mit freundlichen Grüßen
          Friedhard Pfeiffer

          Kommentar

          • Dorothea
            Erfahrener Benutzer
            • 01.03.2008
            • 1415

            #6
            Hallo Erich,

            hier noch zur Frage in Bezug auf den Friedhof: Ich habe in zwei Fällen die jeweilige Friedhofsverwaltung angeschrieben und um Weiterleitung an die Person gebeten, die derzeit noch für die Grabpflege zuständig ist. Im verschlossenen Brief habe ich geschildert, wer ich bin und was mich interessiert. In beiden Fällen haben sich diese Personen gemeldet und es hat mich jedesmal um Längen in meiner Forschung weitergebracht und bereichert. Ich habe die schönsten Fotos bekommen, die man sich wünschen kann.

            Gruss Dorothea

            Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
            --------------------------------------------------------



            Kommentar

            • tanja1428
              Benutzer
              • 03.08.2011
              • 60

              #7
              Hallo ,
              ich hatte das bisher nur einmal versucht in Thüringen (ging dabei um meinen Ur-Großvater ) und da hies es am telefon ich soll es schriftlich machen oder Email mit dem was ich wissen will...Hab ich dann auch gemacht ....

              Und habe bis heute noch keine Rückmeldung erhalten ,das ganze war so im Februar diesen Jahres ..


              Grüsse
              Tanja
              Suche nach FN: REIF/REIFF, GLANZNER, KRUMHOLZ/KRUMPHOLZ/KROMHOLZ, BOMMERSHEIM, RETTINGHAUS, SÄFTEL/SEFTEL, BORBET , FRIEDRICH , SEBASTIAN , CYGON/CYGAN , SCHWIENTEK/SWINTEK, WEIHER, BASSAUER, KALB, NUNGESSER, u.w.

              aus/in: Heppenheim, Bensheim,( Bergstraße) Viernheim, Bürstadt, Obernburg am Main, Mainz, Odenwald, Mecklenburg-Vorpommern, Kreis Oppeln ( Königshuld , Bierdzan , Biskupice, Friedrichsthal u.w. )Kreis Tschenstochau (Klobuck , Gruszewnia , u.w.

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              • Lauer1974

                #8
                Halllo ihr,

                ich benutze jetzt auch schon nebenbei die Friedhofsverwaltung zu meiner Familienforschung. Ich muss da demnächst auch nochmal hin. Die sind sehr hilfsbereit bei mir, weil ich noch ein Familienbegräbnis ohne jegliche Angaben habe und da wollen die mir helfen, anhand der umliegenden Grabsteine die Sache näher einzugrenzen, da es hier etliche Friedhöfe und Nebenfriedhöfe gibt. Bin erstmal aufgeklärt worden.

                Bei einem Friedhof hab ich auch direkt Auskunft bekommen und sogar die Daten waren von den Eltern noch vorhanden, sodass ich da auch weiter ansetzen kann. Ich brauche nur was ins russische zu übersetzen. Mehr als Fragen und eine Antwort bekommen, kann man auch nicht. Und immer nett und freundlich bleiben, dann klappt das meistens auch. Jedenfalls bei mir.

                Gruß Barbara

                Kommentar

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