Hallo Wolfgang,
vor Einführung der Standesamtsregister die kirchlichen Eintragungen.
Mit der Einführung der Standesamtsregister, im deutschen Raum um 1874, diese Daten!
Ab Einführung der Standesämter ist rechtlich nur diese Trauung maßgeblich, die kirchliche Trauung nur "schmückendes Beiwerk".
Allerdings sind in kleineren Gemeinden mit eigenem Standesamt oftmals beide Daten deckungsgleich, da der trauende Geistliche oft auch als Standesbeamter fungierte.
Kirchlicherseits wurde keine eigene Heiratsurkunde ausgestellt, die Vermählung nur im Register mit Datum aufgeführt.
mir ist klar das gute Programme beides können. Ich frage mich allerdings ob die Programme, wenn beide Angaben vorliegen, das kirchliche oder Standesamtliche Datum ausgeben.
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