Hallo, von der Stadt Kassel habe ich die nachfolgendes rechtliche Auskunft bekommen - kann mir das jemand übersetzen?
Ist Ahnenforschung dann kein rechtliches Interesse?
Gruß
Franz
Rechtliches Interesse . Personenstandsurkunden
Für die Auskunft oder Einsicht aus bzw. in ein Register gelten die gleichen Regeln (so 62 Abs.2 PStG).
Ein rechtliches Interesse liegt nur vor, wenn mit der Kenntnis von Personenstandsdaten, hier aus 1943 der Großcousine, Rechte eines Antragstellers verfolgt oder Ansprüche durch Dritte gegenüber dem Antragsteller abgewehrt werden können.
Ein rechtliches Interesse liegt mit dem Hintergrund der Ahnenforschung nicht vor.
Ein rechtliches Interesse außerhalb Ihrer Tätigkeit der Ahnenforschung wurde bislang von ihnen nicht glaubhaft gemacht.
Eine Personenstandsurkunde, Auskunft oder Einsicht in das angefragte Geburtenregister aus 1943 war somit nicht zu erteilen.
Gegen diese Entscheidung könnten Sie vorgehen. Das Standesamt Kassel kann auf Ihren Antrag durch das Amtsgericht Kassel angewiesen werden die Urkunde auszustellen oder die gewünschten Informationen zu erteilen, wenn das Amtsgericht zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt. In Sachen Ahnenforschung liegen allerdings mehrere Urteile vor, die unsere Rechtsauslegung bestätigen. Ein Antrag kann an das Amtsgericht Kassel, Personenstandssachen, Postfach 101980, 34019 Kassel gerichtet werden.
Ist Ahnenforschung dann kein rechtliches Interesse?
Gruß
Franz
Rechtliches Interesse . Personenstandsurkunden
Für die Auskunft oder Einsicht aus bzw. in ein Register gelten die gleichen Regeln (so 62 Abs.2 PStG).
Ein rechtliches Interesse liegt nur vor, wenn mit der Kenntnis von Personenstandsdaten, hier aus 1943 der Großcousine, Rechte eines Antragstellers verfolgt oder Ansprüche durch Dritte gegenüber dem Antragsteller abgewehrt werden können.
Ein rechtliches Interesse liegt mit dem Hintergrund der Ahnenforschung nicht vor.
Ein rechtliches Interesse außerhalb Ihrer Tätigkeit der Ahnenforschung wurde bislang von ihnen nicht glaubhaft gemacht.
Eine Personenstandsurkunde, Auskunft oder Einsicht in das angefragte Geburtenregister aus 1943 war somit nicht zu erteilen.
Gegen diese Entscheidung könnten Sie vorgehen. Das Standesamt Kassel kann auf Ihren Antrag durch das Amtsgericht Kassel angewiesen werden die Urkunde auszustellen oder die gewünschten Informationen zu erteilen, wenn das Amtsgericht zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt. In Sachen Ahnenforschung liegen allerdings mehrere Urteile vor, die unsere Rechtsauslegung bestätigen. Ein Antrag kann an das Amtsgericht Kassel, Personenstandssachen, Postfach 101980, 34019 Kassel gerichtet werden.
Kommentar