Ist Ahnenforschung rechtliches Interesse?

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  • Franz-J
    Erfahrener Benutzer
    • 14.09.2021
    • 213

    Ist Ahnenforschung rechtliches Interesse?

    Hallo, von der Stadt Kassel habe ich die nachfolgendes rechtliche Auskunft bekommen - kann mir das jemand übersetzen?
    Ist Ahnenforschung dann kein rechtliches Interesse?

    Gruß
    Franz

    Rechtliches Interesse . Personenstandsurkunden

    Für die Auskunft oder Einsicht aus bzw. in ein Register gelten die gleichen Regeln (so 62 Abs.2 PStG).
    Ein rechtliches Interesse liegt nur vor, wenn mit der Kenntnis von Personenstandsdaten, hier aus 1943 der Großcousine, Rechte eines Antragstellers verfolgt oder Ansprüche durch Dritte gegenüber dem Antragsteller abgewehrt werden können.
    Ein rechtliches Interesse liegt mit dem Hintergrund der Ahnenforschung nicht vor.
    Ein rechtliches Interesse außerhalb Ihrer Tätigkeit der Ahnenforschung wurde bislang von ihnen nicht glaubhaft gemacht.
    Eine Personenstandsurkunde, Auskunft oder Einsicht in das angefragte Geburtenregister aus 1943 war somit nicht zu erteilen.
    Gegen diese Entscheidung könnten Sie vorgehen. Das Standesamt Kassel kann auf Ihren Antrag durch das Amtsgericht Kassel angewiesen werden die Urkunde auszustellen oder die gewünschten Informationen zu erteilen, wenn das Amtsgericht zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt. In Sachen Ahnenforschung liegen allerdings mehrere Urteile vor, die unsere Rechtsauslegung bestätigen. Ein Antrag kann an das Amtsgericht Kassel, Personenstandssachen, Postfach 101980, 34019 Kassel gerichtet werden.
  • Tausendaugen
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2013
    • 596

    #2
    Moin Franz-J,

    Geburtenregister sind in DE 110 Jahre, Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre datenschutzrechtlich geschützt.
    §62 PStG regelt ganz grob gesprochen, dass Einsicht in die Register nur den "Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen" gewährt werden kann.

    Nein, Ahnenforschung ist kein rechtliches Interesse. Bei Nachlasssachen, in deren Rahmen auch verwandtschaftliche Beziehungen geklärt werden müssen, sieht es da anders aus.

    Was genau erhoffst du dir denn aus der Urkunde? I.d.R. gibt es auch noch andere Möglichkeiten, etwa über Melderegister, an bestimmte Daten zu kommen.

    GESUCHT

    ---------------------------------------------------------
    FN Trogisch im Kreis Goldberg

    Kommentar

    • Saarpfälzer
      Benutzer
      • 04.10.2025
      • 42

      #3
      Zitat von Tausendaugen Beitrag anzeigen
      Moin Franz-J,

      Nein, Ahnenforschung ist kein rechtliches Interesse.
      Hallo,

      meiner Kenntnis nach ist das so pauschal nicht gültig.

      Die Erforschung der eigenen Vorfahren ist durchaus "berechtigtes Interesse" (So kenne ich den Begriff). Das hat bei den Standesämtern bisher bei mir immer ausgereicht.
      Bei der Cousine sieht das allerdings etwas anders aus. Hier würde ich die Position des Standesamtes teilen, da sie keine direkte Vorfahrin ist. Es könnten dann die Nachfahren der Cousine selbst die Anfrage stellen oder eine entsprechende Vollmacht oder Beauftragung erstellen. Das sollte dann wieder ausreichen. Ich habe damit in der Vergangenheit bisher keine Probleme gehabt.

      Viele Grüße, Gerald
      Grüße vom Saarpfälzer aus Norhessen!

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      • Gastonian
        Moderator

        • 20.09.2021
        • 5808

        #4
        Hallo Gerald:

        "Rechtliches Interesse" und "berechtigtes Interesse" sind zwei verschiedene Begriffe. "Berechtigtes Interesse" wird z.B. in verschiedenen Archivgesetzen benutzt und erlaubt dort Zugang zu Personendaten, und dabei wird Ahnenforschung oft ausdrücklich als berechtigtes Interesse erwähnt.

        Das Personenstandsgesetz, Paragraph 62, Abschnitt 1, lautet: "Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird...."

        Es brauchen also Geschwister nur ein berechtigtes Interesse vorzuweisen, aber alle anderen müssen ein rechtliches Interesse vorweisen - d. h., die Wahrung eigener Rechte (z.B. in einer Nachlasssache). Dazu gehört nicht die Ahnenforschung.

        VG

        --Carl-Henry
        Wohnort USA

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        • Saarpfälzer
          Benutzer
          • 04.10.2025
          • 42

          #5
          Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen

          "Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird...."
          Hallo Carl Henry,

          inhaltlich ist es genau das was verruchte zu erklären. Die Abkömmlinge der Cousine bekommen die Urkunden.

          Die rechtlichen Hintergründe kenne ich zugegebener Maßen nicht aus dem FF, da mir der Erfolg wichtig ist und da habe ich bei Standesämtern und Archiven viele gute Erfahrungen gemacht. Evtl hatte ich aber auch einfach nur unverschämtes Glück

          Ggf. hätte auch eine Anfrage, die auf die Heiratsurkunde der Eltern bzw. Großeltern der Cousine abzielt Aussicht auf Erfolg, da man hier direkter Nachkomme ist. Ob das Amt die Recherche danach macht, hängt sicher auch davon ab, ob man den oder die richtige Standesbeamt*in erwischt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich immer dann, wenn ich vorab freundlich telefonisch angefragt habe und danach eine nette E-Mail sendete (mit Verdeutlichung der Nachkommenschaft), Erfolg hatte. Ich betone dann immer, dass es ja nicht dringend ist und ich keine beglaubigte Urkunde brauche, sondern mir eine Kopie ausreicht und ich gerne warte. Bei mir hat es so eigentlich immer geklappt.

          Viele Grüße Gerald


          Zuletzt geändert von Saarpfälzer; 16.10.2025, 18:21.
          Grüße vom Saarpfälzer aus Norhessen!

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          • Franz-J
            Erfahrener Benutzer
            • 14.09.2021
            • 213

            #6
            Da stellt sich wohl die Stadt Kassel stur. Erste Anfrage beim Archiv. Die waren nicht zuständig. Haben die Anfrage aber auch nicht weitergeleitet, sondern an die Urkundenstelle verwiesen. Die hatten zwar Daten, haben aber zuständigkeitshalber an das Bürgerbüro verwiesen. Die haben ihre Suche (mit negativem Ergebnis) dann auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt und dafür 60,-€ kassiert.
            Ich habe die Großcousine per Zufallsfund entdeckt, während des 2. Weltkrieges geboren. Und genau deren Verwandtschaft würde ich gern kennenlernen.

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            • Tausendaugen
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2013
              • 596

              #7
              Zitat von Franz-J Beitrag anzeigen
              Da stellt sich wohl die Stadt Kassel stur.
              Nein, macht die Stadt eben nicht. Es ist exakt wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist: Keine Auskunft für keine unmittelbaren Verwandten. (Und das ist auch, trotz meines eigenen Enthusiasmus für Ahnenforschung, gut so!).

              Wenn du den Namen der Person und das Geburtsdatum hast, kannst du eine Anfrage über eine erweiterte Melderegisterauskunft an das Meldeamt der Stadt Kassel richten. Für Melderegisteranfragen liegen die rechtlichen Hürden niedriger. Hier reicht Ahnenforschung als Grund aus, sogar eine Kontaktaufnahme wegen Klassentreffens o.ä. reicht da. Der Informationsumfang, den man erhält, ist aber geringer. Man bekommt eine Geburts- und Ehenamen, das Datum, die letzte Wohnadresse und falls verstorben Sterbedatum und -ort.

              Wenn du weißt, wo die Eltern der Großcousine verstorben sind, kannst du aber deren Sterbefallanzeige einsehen, sofern diese vor 1995 verstorben sind. Dort könnten sich gleichermaßen Hinweise auf den Wohnort der Cousine finden lassen.
              Für Kassel gibt es alternativ viele Adressbücher online mittels derer du die Wohnorte der Familie sonst noch ein wenig verfolgen könntest. Siehe hier.



              GESUCHT

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              FN Trogisch im Kreis Goldberg

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              • Saarpfälzer
                Benutzer
                • 04.10.2025
                • 42

                #8
                Zitat von Franz-J Beitrag anzeigen
                Da stellt sich wohl die Stadt Kassel stur. Erste Anfrage beim Archiv. Die waren nicht zuständig. Haben die Anfrage aber auch nicht weitergeleitet, sondern an die Urkundenstelle verwiesen. Die hatten zwar Daten, haben aber zuständigkeitshalber an das Bürgerbüro verwiesen. Die haben ihre Suche (mit negativem Ergebnis) dann auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt und dafür 60,-€ kassiert.
                Ich habe die Großcousine per Zufallsfund entdeckt, während des 2. Weltkrieges geboren. Und genau deren Verwandtschaft würde ich gern kennenlernen.
                Hallo Franz J,

                das ist schade! Was mir noch einfallen würde, was helfen kann, wäre die Genetik. Da gehört dann aber eine große Portion Glück dazu, dass jemand von der Verwandtschaft auch aktiv war und sein Profil veröffentlicht hat.

                Gruß, Gerald
                Grüße vom Saarpfälzer aus Norhessen!

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                • Franz-J
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.09.2021
                  • 213

                  #9
                  Zitat von Tausendaugen Beitrag anzeigen

                  Nein, macht die Stadt eben nicht. Es ist exakt wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist: Keine Auskunft für keine unmittelbaren Verwandten. (Und das ist auch, trotz meines eigenen Enthusiasmus für Ahnenforschung, gut so!).

                  Wenn du den Namen der Person und das Geburtsdatum hast, kannst du eine Anfrage über eine erweiterte Melderegisterauskunft an das Meldeamt der Stadt Kassel richten. Für Melderegisteranfragen liegen die rechtlichen Hürden niedriger. Hier reicht Ahnenforschung als Grund aus, sogar eine Kontaktaufnahme wegen Klassentreffens o.ä. reicht da. Der Informationsumfang, den man erhält, ist aber geringer. Man bekommt eine Geburts- und Ehenamen, das Datum, die letzte Wohnadresse und falls verstorben Sterbedatum und -ort.

                  Wenn du weißt, wo die Eltern der Großcousine verstorben sind, kannst du aber deren Sterbefallanzeige einsehen, sofern diese vor 1995 verstorben sind. Dort könnten sich gleichermaßen Hinweise auf den Wohnort der Cousine finden lassen.
                  Für Kassel gibt es alternativ viele Adressbücher online mittels derer du die Wohnorte der Familie sonst noch ein wenig verfolgen könntest. Siehe hier.


                  Genau die erweiterte Melderegisterauskunft wurde mir von der Urkundenstelle der Stadt Kassel empfohlen, mit dem Hinweis, dass es da wohl Daten gibt. Die Melderegisterauskunft wird aber vom Bürgerbüro bearbeitet, welches für einen anderen Zeitraum zuständig ist (der negativ beschieden wurde). So habe ich das verstanden.
                  Egal wie die Gesetzeslage aussieht: das Verweisen von einer Stelle auf die andere und jede verweigert mit einer anderen Aussage die Antwort - das ist nicht bürgerfreundlich seitens der Stadt Kassel!

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