Fehlende Eltern in Heiratseinträgen

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  • vinzenta
    Erfahrener Benutzer
    • 06.09.2009
    • 474

    Fehlende Eltern in Heiratseinträgen

    Hallo Zusammen,

    je weitere ich ins 18. Jahrhundert komme, desto öfter stehe ich vor dem Problem, dass keine Eltern mehr in den Heiratseinträgen genannt sind. Es gibt außer dem Brautpaar und dem Datum keine Information. Ich suche mich dann immer durchs Kirchenbuch und versuche passende Taufeinträge zu finden. Allerdings hießen die Leute gefühlt alle gleich und es kommen mehrere Personen zusammen, die passen könnten. Manchmal konnte ich dann über den Sterbeeintrag was verifizieren, aber auch diese werden (je weiter ich zurückgehe) immer weniger informativ (Name und Alter). Manchmal finden sich Anhaltspunkte über die Paten, aber das ist mir zu unspezifisch.

    Wie geht ihr vor? Einfach Pech und das Ende der Linie?

    VG Vinz.
    FN Sdunek/Zdunek
    FN Bergmann (Kr. Höxter)
    FN Wittmann (Kr. Höxter)
    FN Volkhausen (Kr. Höxter)
    FN Marcus (Kr. Höxter)
    FN Barnick (Pommern/Posen)
    FN Pechmann (Berlin)
  • noisette
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2019
    • 3136

    #2
    Hallo,
    von wem redest du? Keine Info zum helfen.
    Gruss
    Françosie

    Kommentar

    • Gastonian
      Moderator

      • 20.09.2021
      • 5581

      #3
      Françoise: Hier wird nicht Hilfe zu einer bestimmten Person gesucht, sondern Erfahrungen, wie man generell in der beschriebenen Situation vorgeht.

      Vinz.:

      Ja, diese Situation ist mir schon oft vorgekommen. Im frühen 18. und besonders im 17. Jahrhundert reichen die angegebenen Informationen im Kirchenbuch einfach nicht aus, um die Eltern eindeutig zu identifizieren. Falls möglich, ziehe ich dann auch Quellen ausserhalb der Kirchenbücher heran.

      Ich hatte jüngst einen Fall, wo sogar der Brautvater im Traueintrag als ein Hans Henrich Walter angegeben wurde - aber es gab vier zeitgleiche Hans Henrich Walters im Ort, die alle miteinander verwandt waren (ein Onkel und drei seiner Neffen). Im Kirchenbuch wurden diese nicht konsequent voneinander unterschieden, und anhand der Sterbeeintrage konnte man nicht feststellen, welcher Hans Henrich Walter wann gestorben ist. Wegen der nahen Verwandschaft halfen die Paten auch nicht. Aber der Ort war eine Kleinstadt (Wolfhagen in Nordhessen) zu dem die Stadtrechnungen im Staatsarchiv erhalten geblieben sind - und diese enthalten jährlich eine Steuerliste (Geschoßregister) mit den Bürgern jedes Jahr in der gleichen Reihenfolge (geographisch bedingt - also von Nachbar zu Nachbar). In den Steuerlisten konnte ich also feststellen, welcher Hans Henrich Walter wann gestorben ist und welcher Sohn dann dessen Platz genommen hat.

      In diesem Ort gibt es auch Kirchenkastenrechnungen (diese sind nicht nur in Orten mit Stadtrechten, sondern auch in ländlichen Orten geführt worden). Auch diese haben mir geholften in zwei Fällen, wo der Bräutigamsvater in dem Heiratseintrag nicht genannt wurde, in der Kastenrechnung aber eine jährliche Zinszahlung des Bräutigams an die Kirchenkaste verzeichnet ist, und diese Zinszahlung dann vorher auch von seinem Vater verzeichnet wurde.

      Anderswo haben mir auch Kataster oder (im Oldenburgischen) Erdbücher geholfen, in denen die einzelnen Landbesitzungen (mit deren herrschaftlichen Abgaben) verzeichnet sind, und durch die man im günstigen Fall die Vererbung des Landes verfolgen kann.

      Alle diese Quellen sind leider in den wenigsten Fällen digitalisiert und online einsehbar; da muss man ins Archiv. Ich habe jüngst einen Monat in diversen Archiven in Nordhessen verbracht und dort rund 25.000 Fotos von verschiedenen Rechnungen und Pachtbriefen gemacht; jetzt habe ich das langzeitige Vergnügen, diese Quellen auszuwerten - anfangs dachte ich, dass es mir etwa 17 neue Vorfahren bringen würde; jetzt sind es eher um die 30.

      Falls diese Quellen aber versiegen - ja, dann ist tatsächlich Pech und Ende der Linie. In Blexen (im Oldenburgischen), wo ich eine Reihe von Vorfahren habe, gehen die Kirchenbücher bis 1573 zurück - aber bei mir ist mit 1632 Schluß, da die früheren Informationslücken einfach nicht überbrückt werden können. Auch in Wolfhagen, wo die Kirchenbücher 1575 anfangen, werde ich wohl nicht vor 1598 kommen.

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA

      Kommentar

      • Mismid
        Erfahrener Benutzer
        • 21.02.2009
        • 1182

        #4
        Im Zweifelsfall bleibt nur, das komplette Kirchenbuch durchzuarbeiten und alle Taufen, Heiraten und Sterbefälle zu erfassen um damit Einträge mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu verifizieren. Selbst wenn alles schön in einem Heiratseintrag mit Eltern angegeben ist, muß dieser Eintrag ja nicht stimmen, da die Pfarrer es teilweise auch nicht besser oder sogar (mangels Datenbank) noch schlechter wußten. Oft hilft es alle Kinder der Ehe zu erfassen und deren späteren Heiratseinträge, weil dort vielleicht mehr steht. Eine 100% Garantie gibt es eh nie (es sei denn du hättest von allen Personen auch noch einen Gentest). Wenn es wirklich mehrdeutig ist, höre ich an der Stelle auf. Das ist manchmal so in kleinen Orten in denen es nur 5 Nachnamen und 4 Vornamen und keine Doppel-Vornamen gibt und dazu noch eine hohe Reproduktionsrate, so daß man selbst mit Sterbealter 5 in Frage kommende Personen bekommt. in späteren Jahre ab 1750 waren dann wenigsten immer noch Hausnummern dabei gestanden. Wobei manche glaube fast jährlich den Hausstand gewechselt hatten. Manchmal gab es für einige Familiennamen noch Haus oder Spitznamen, um die Namensgleichen Familien zu unterscheiden. Diese standen aber meist nicht im Kirchenbuch
        Zuletzt geändert von Mismid; 11.08.2025, 13:35.

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        • vinzenta
          Erfahrener Benutzer
          • 06.09.2009
          • 474

          #5
          Zitat von Mismid Beitrag anzeigen
          Im Zweifelsfall bleibt nur, das komplette Kirchenbuch durchzuarbeiten und alle Taufen, Heiraten und Sterbefälle zu erfassen um damit Einträge mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu verifizieren. Selbst wenn alles schön in einem Heiratseintrag mit Eltern angegeben ist, muß dieser Eintrag ja nicht stimmen, da die Pfarrer es teilweise auch nicht besser oder sogar (mangels Datenbank) noch schlechter wußten. Oft hilft es alle Kinder der Ehe zu erfassen und deren späteren Heiratseinträge, weil dort vielleicht mehr steht. Eine 100% Garantie gibt es eh nie (es sei denn du hättest von allen Personen auch noch einen Gentest). Wenn es wirklich mehrdeutig ist, höre ich an der Stelle auf. Das ist manchmal so in kleinen Orten in denen es nur 5 Nachnamen und 4 Vornamen und keine Doppel-Vornamen gibt und dazu noch eine hohe Reproduktionsrate, so daß man selbst mit Sterbealter 5 in Frage kommende Personen bekommt. in späteren Jahre ab 1750 waren dann wenigsten immer noch Hausnummern dabei gestanden. Wobei manche glaube fast jährlich den Hausstand gewechselt hatten. Manchmal gab es für einige Familiennamen noch Haus oder Spitznamen, um die Namensgleichen Familien zu unterscheiden. Diese standen aber meist nicht im Kirchenbuch
          Hallo Mismid,
          danke für deine Antwort - genauso gehe ich meistens auch vor.
          VG Vinz
          FN Sdunek/Zdunek
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          FN Wittmann (Kr. Höxter)
          FN Volkhausen (Kr. Höxter)
          FN Marcus (Kr. Höxter)
          FN Barnick (Pommern/Posen)
          FN Pechmann (Berlin)

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          • vinzenta
            Erfahrener Benutzer
            • 06.09.2009
            • 474

            #6
            Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
            Françoise: Hier wird nicht Hilfe zu einer bestimmten Person gesucht, sondern Erfahrungen, wie man generell in der beschriebenen Situation vorgeht.

            Vinz.:

            Ja, diese Situation ist mir schon oft vorgekommen. Im frühen 18. und besonders im 17. Jahrhundert reichen die angegebenen Informationen im Kirchenbuch einfach nicht aus, um die Eltern eindeutig zu identifizieren. Falls möglich, ziehe ich dann auch Quellen ausserhalb der Kirchenbücher heran.

            Ich hatte jüngst einen Fall, wo sogar der Brautvater im Traueintrag als ein Hans Henrich Walter angegeben wurde - aber es gab vier zeitgleiche Hans Henrich Walters im Ort, die alle miteinander verwandt waren (ein Onkel und drei seiner Neffen). Im Kirchenbuch wurden diese nicht konsequent voneinander unterschieden, und anhand der Sterbeeintrage konnte man nicht feststellen, welcher Hans Henrich Walter wann gestorben ist. Wegen der nahen Verwandschaft halfen die Paten auch nicht. Aber der Ort war eine Kleinstadt (Wolfhagen in Nordhessen) zu dem die Stadtrechnungen im Staatsarchiv erhalten geblieben sind - und diese enthalten jährlich eine Steuerliste (Geschoßregister) mit den Bürgern jedes Jahr in der gleichen Reihenfolge (geographisch bedingt - also von Nachbar zu Nachbar). In den Steuerlisten konnte ich also feststellen, welcher Hans Henrich Walter wann gestorben ist und welcher Sohn dann dessen Platz genommen hat.

            In diesem Ort gibt es auch Kirchenkastenrechnungen (diese sind nicht nur in Orten mit Stadtrechten, sondern auch in ländlichen Orten geführt worden). Auch diese haben mir geholften in zwei Fällen, wo der Bräutigamsvater in dem Heiratseintrag nicht genannt wurde, in der Kastenrechnung aber eine jährliche Zinszahlung des Bräutigams an die Kirchenkaste verzeichnet ist, und diese Zinszahlung dann vorher auch von seinem Vater verzeichnet wurde.

            Anderswo haben mir auch Kataster oder (im Oldenburgischen) Erdbücher geholfen, in denen die einzelnen Landbesitzungen (mit deren herrschaftlichen Abgaben) verzeichnet sind, und durch die man im günstigen Fall die Vererbung des Landes verfolgen kann.

            Alle diese Quellen sind leider in den wenigsten Fällen digitalisiert und online einsehbar; da muss man ins Archiv. Ich habe jüngst einen Monat in diversen Archiven in Nordhessen verbracht und dort rund 25.000 Fotos von verschiedenen Rechnungen und Pachtbriefen gemacht; jetzt habe ich das langzeitige Vergnügen, diese Quellen auszuwerten - anfangs dachte ich, dass es mir etwa 17 neue Vorfahren bringen würde; jetzt sind es eher um die 30.

            Falls diese Quellen aber versiegen - ja, dann ist tatsächlich Pech und Ende der Linie. In Blexen (im Oldenburgischen), wo ich eine Reihe von Vorfahren habe, gehen die Kirchenbücher bis 1573 zurück - aber bei mir ist mit 1632 Schluß, da die früheren Informationslücken einfach nicht überbrückt werden können. Auch in Wolfhagen, wo die Kirchenbücher 1575 anfangen, werde ich wohl nicht vor 1598 kommen.

            VG

            --Carl-Henry
            Hallo Carl-Henry,

            vielen Dank für deine Antwort, da gibt es jetzt ganz viele tolle Hinweise, die ich angehen werde! Hoffentlich habe ich ein bisschen Glück und finde was.
            VG Vinz
            FN Sdunek/Zdunek
            FN Bergmann (Kr. Höxter)
            FN Wittmann (Kr. Höxter)
            FN Volkhausen (Kr. Höxter)
            FN Marcus (Kr. Höxter)
            FN Barnick (Pommern/Posen)
            FN Pechmann (Berlin)

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            • Sbriglione
              Erfahrener Benutzer
              • 16.10.2004
              • 1517

              #7
              Ich sehe die Sache ähnlich wie Mismid, kenne aber auch noch Methoden, die einen selbst in SOLCHEN Fällen mal weiter führen können:

              1. mit etwas Glück waren die Leute, die da geheiratet haben, auch vor ihrer Eheschließung mal selbst irgendwo Taufpaten - und mit ein wenig mehr Glück wurde bei derartigen Patenschaften zumindest der Vater noch mit genannt (vielleicht sogar mit Beruf und/oder Stand).
              Wenn solche Einträge mit Nennung des Vaters zwar noch in der Zeit VOR der Eheschließung vor kommen, danach aber nicht mehr, kann das ein starkes Indiz sein.

              2. generell: welchen Stand hat der Bräutigam aus dieser Eheschließung und welchen Stand hatten die Väter der gleichnamigen Jungen, die mit dem Bräutigam identisch sein könnten?
              Wenn beispielsweise der Bräutigam Kossath war und es unter den Vätern der möglichen Kandidaten nur einen einzigen Kossath gab, dürfte die Sache schon klar sein!

              3. was einem die Kirchenbücher des einen Ortes nicht mitteilen, findet man vielleicht mit Glück auch in Kirchenbüchern benachbarter Orte.

              4. man sollte sich nach Möglichkeit quellenmäßig nicht nur auf die Kirchenbücher verlassen: ich habe es häufig erlebt, dass mir Funde von Heiratsverträgen, Erb- oder Kaufvereinbarungen, gelegentlich aber auch schon mal inhaltlich und zeitlich passend auf einander folgenden Pachtverträgen weiter geholfen haben! In einem Fall war das sogar mal eine banale Beleidigungsklage...

              Also: Augen auf und auch das Umfeld im Blick behalten!
              Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
              - rund um den Harz
              - im Thüringer Wald
              - im südlichen Sachsen-Anhalt
              - in Ostwestfalen
              - in der Main-Spessart-Region
              - im Württembergischen Amt Balingen
              - auf Sizilien
              - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
              - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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