Frage „Begriff des deutschen Blutes“

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  • fredrena
    Erfahrener Benutzer
    • 23.02.2022
    • 1142

    Frage „Begriff des deutschen Blutes“

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu dieser Heiratsurkunde!

    Warum ist der Begriff „deutsches Blut” durchgestrichen?

    „Urkunde im Anhang”

    Mit freundlichen Grüßen

    Fred
    Angehängte Dateien
  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6223

    #2
    Hallo,

    gleichzeitig wurde dort per Anmerkung 1941 auf dem Papier die deutsche Staatsangehörigkeit gelöscht.
    Keine Ahnung warum, sowas betraf meist Juden. Hier in dem Stammblatt sind aber keine judischen Vorfahren erkennbar.
    Artikel: Staatsangehörigkeitsrecht 1933-1945



    Grüße Juergen



    Kommentar

    • theodorwilhelm
      Erfahrener Benutzer
      • 22.04.2024
      • 205

      #3
      Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
      Hallo,

      gleichzeitig wurde dort per Anmerkung 1941 auf dem Papier die deutsche Staatsangehörigkeit gelöscht.
      Keine Ahnung warum, sowas betraf meist Juden. Hier in dem Stammblatt sind aber keine judischen Vorfahren erkennbar.
      Artikel: Staatsangehörigkeitsrecht 1933-1945



      Grüße Juergen


      Danke, Jürgen,

      vielleicht aus politischen Gründen, oder haben sie Juden geholfen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Fred

      Kommentar

      • Geschichtensucher
        Erfahrener Benutzer
        • 03.09.2021
        • 1057

        #4
        Hallo Fred, dann wären sie doch "Politische" gewesen, aber noch nicht "fremdblütig", oder? Es ist eine interessante Frage und vielleicht kannst du uns über deine Erkenntnisse auf dem Laufenden halten? LG Iris
        Beste Grüße, Iris

        Kommentar

        • Heinz_Bonn
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2012
          • 332

          #5
          Hallo Fred,

          wenn ich das richtig lese ist die Streichung auf dem dritten Dokument erst am 03.07.1953 erfolgt. Allerdings müsste dann die Anzahl der Streichungen dabei stehen.

          Gruß Heinz

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 23438

            #6
            Zitat von Heinz_Bonn Beitrag anzeigen
            HStreichung auf dem dritten Dokument erst am 03.07.1953 erfolgt.
            1953 bezieht sich meiner Meinung nach nur auf den Zusatz der zweiten Eheschließung.

            Die andere Streichung erfolgt bereits 1943.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • Heinz_Bonn
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2012
              • 332

              #7
              Hallo Horst,

              alles klar, habe ich jetzt auch gefunden.

              Gruß Heinz

              Kommentar

              • robby90
                Erfahrener Benutzer
                • 01.01.2020
                • 215

                #8
                Hallo Fred,

                da es die "Untere Verwaltungsbehörde" betrifft sollte es vom Standesamt her verodnet worden sein. -
                Hast du eine Möglichkeit Einsicht in die Sammelakte (BelegeAkte) zu erhalten - da könnten die Unterlagen drin sein.

                Viele Grüße
                robby90

                Kommentar

                • theodorwilhelm
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.04.2024
                  • 205

                  #9
                  Zitat von robby90 Beitrag anzeigen
                  Hallo Fred,

                  da es die "Untere Verwaltungsbehörde" betrifft sollte es vom Standesamt her verodnet worden sein. -
                  Hast du eine Möglichkeit Einsicht in die Sammelakte (BelegeAkte) zu erhalten - da könnten die Unterlagen drin sein.

                  Viele Grüße
                  robby90
                  Guten Abend,

                  ich werde die Anfrage an das Archiv richten, wo ich die Heiratsurkunde erhalten habe.

                  Mit freundlichen Grüßen,

                  Fred

                  Kommentar

                  • robby90
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.01.2020
                    • 215

                    #10
                    Viel Glück

                    Kommentar

                    • jebaer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2022
                      • 3749

                      #11
                      Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      gleichzeitig wurde dort per Anmerkung 1941 auf dem Papier die deutsche Staatsangehörigkeit gelöscht.
                      Keine Ahnung warum, sowas betraf meist Juden. Hier in dem Stammblatt sind aber keine judischen Vorfahren erkennbar.
                      Das Reichsbürgergesetz von 1935

                      und die über mehrere Jahre sukzessive erfolgenden Ausfüjrubgsbestimmungen dazu haben sich sichr in erster Linie gegen Juden gerichtet.
                      Gleichzeitig hat sich die braune Verbrecherbande unter ihrem Gröfaz damit aber ein Instrument geschaffen, sich beliebiger missliebiger Personnen zu entledigen, indem sie diese ihrer Rechte beraubt haben.
                      "Vollwertige Deutsche" waren damit nur noch "Reichsbürger", Menschen mit "deutscher Staatsangehörigkeit" aber nicht mehr.
                      Dieses "Reichsbürgerrecht" wurde den Brautleuten aber offensichtlich schon bei ihrer Hochzeit 1938 nicht zuerkannt.
                      Insbesondere haben die Nazis 1937 und 1938 sogenannte "Asoziale"

                      verfolgt. Um als solcher zu gelten, hat es schon genügt, als "arbeitsscheu" denunziert worden zu sein, oder sich "sozialen Einrichtungen" wie HJ, BdM oder Reichsarbeitsdienst zu verweigern.


                      LG Jens
                      Zuletzt geändert von jebaer; 23.07.2025, 21:41.
                      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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